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Entgeltabrechnung

Die Entgeltabrechnung ist der Oberbegriff für Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Sie zeigt, wie sich Bruttoentgelt, Abzüge, Nettoentgelt und Auszahlungsbetrag zusammensetzen.

Entgeltabrechnung: Inhalt, Aufbau und Bedeutung

Die Entgeltabrechnung dokumentiert die Berechnung des Arbeitsentgelts für einen bestimmten Zeitraum. Sie erfasst sowohl feste Monatsgehälter als auch stundenabhängige Löhne und ist damit der neutrale Oberbegriff für die Gehaltsabrechnung und die Lohnabrechnung.

Arbeitnehmer können anhand der Abrechnung nachvollziehen, aus welchen Vergütungsbestandteilen sich ihr Einkommen zusammensetzt und welche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden.

Unterschied zu Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die drei Begriffe werden häufig synonym verwendet, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte:

  • Entgeltabrechnung: allgemeiner Oberbegriff für die Abrechnung des Arbeitsentgelts

  • Gehaltsabrechnung: Abrechnung eines meist gleichbleibenden Monatsgehalts

  • Lohnabrechnung: Abrechnung eines häufig von Arbeitsstunden oder Leistung abhängigen Lohns

Der Begriff Entgeltabrechnung eignet sich somit unabhängig davon, wie die Vergütung berechnet wird.

Was steht auf einer Entgeltabrechnung?

Typische Angaben sind:

  • Abrechnungszeitraum

  • Grundlohn oder Grundgehalt

  • Arbeitsstunden und Überstunden

  • Zuschläge, Zulagen und Prämien

  • Sachbezüge und Sonderzahlungen

  • Gesamtbrutto

  • Steuerbrutto

  • Sozialversicherungsbrutto

  • Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer

  • Beiträge zur Sozialversicherung

  • Nettoentgelt

  • weitere Zahlungen und Abzüge

  • tatsächlicher Auszahlungsbetrag

Die genauen Pflichtangaben werden insbesondere durch die Entgeltbescheinigungsverordnung geregelt. Dazu gehören auch Angaben zum Arbeitgeber, zum Arbeitnehmer und zum Beschäftigungsverhältnis.

Wie wird das Nettoentgelt berechnet?

Vereinfacht gilt:

Bruttoentgelt − Steuern − Sozialversicherungsbeiträge = Nettoentgelt

Der Auszahlungsbetrag kann vom Nettoentgelt abweichen. Beispielsweise können Vorschüsse, Pfändungen, vermögenswirksame Leistungen oder steuerfreie Erstattungen hinzukommen beziehungsweise abgezogen werden.

Muss der Arbeitgeber eine Entgeltabrechnung ausstellen?

Bei der Zahlung des Arbeitsentgelts muss der Arbeitgeber grundsätzlich eine Abrechnung in Textform erteilen. Sie muss mindestens den Abrechnungszeitraum sowie die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Abzüge, Vorschüsse und Abschlagszahlungen sind gesondert auszuweisen.

Eine neue Abrechnung ist nicht erforderlich, wenn sich gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Entgeltabrechnung keine Angaben geändert haben.

Entgeltabrechnung richtig prüfen

Arbeitnehmer sollten insbesondere kontrollieren:

  • Ist das vereinbarte Entgelt vollständig aufgeführt?

  • Stimmen Arbeitsstunden und Überstunden?

  • Wurden Zuschläge und Sonderzahlungen berücksichtigt?

  • Sind Steuerklasse und Krankenkasse korrekt?

  • Sind Nettoentgelt und Auszahlungsbetrag nachvollziehbar?

Bei Fehlern sollte die Personalabteilung oder Entgeltabrechnungsstelle möglichst zeitnah informiert werden.

Entgeltabrechnung mit dem Brutto-Netto-Rechner prüfen

Ein Brutto-Netto-Rechner ermöglicht eine überschlägige Kontrolle des ausgewiesenen Nettoentgelts. Abweichungen können durch steuerfreie Zuschläge, Einmalzahlungen, Sachbezüge, Freibeträge oder besondere Abrechnungspositionen entstehen.