Gehaltsabrechnung
Die Gehaltsabrechnung zeigt, wie sich Bruttogehalt, Abzüge und Nettogehalt zusammensetzen. Arbeitnehmer können damit Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und die tatsächliche Auszahlung prüfen.
Gehaltsabrechnung: Aufbau, Abzüge und Berechnung erklärt
Die Gehaltsabrechnung dokumentiert, wie sich das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers für einen bestimmten Abrechnungszeitraum zusammensetzt. Sie enthält neben dem Bruttogehalt auch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Zuschläge, Sachbezüge und weitere Abzüge.
Am Ende der Abrechnung steht der Auszahlungsbetrag, der auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen wird. Eine sorgfältige Prüfung ist wichtig, da Fehler bei Arbeitsstunden, Steuermerkmalen oder Zuschlägen das Nettogehalt beeinflussen können.
Was ist eine Gehaltsabrechnung?
Eine Gehaltsabrechnung ist eine schriftliche oder elektronische Aufstellung über die Berechnung des Arbeitsentgelts. Sie wird auch als Entgeltabrechnung, Verdienstabrechnung oder Lohnabrechnung bezeichnet.
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern bei der Zahlung des Arbeitsentgelts grundsätzlich eine Abrechnung in Textform zur Verfügung stellen. Sie muss mindestens den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Entgelts ausweisen. Dazu gehören insbesondere Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Abzüge, Vorschüsse und Abschlagszahlungen.
Unterschied zwischen Gehaltsabrechnung und Lohnabrechnung
Die Begriffe Gehaltsabrechnung und Lohnabrechnung werden im Alltag häufig gleichbedeutend verwendet. Ursprünglich besteht jedoch ein Unterschied zwischen Lohn und Gehalt.
Das Gehalt ist in der Regel eine feste monatliche Vergütung. Die Höhe bleibt auch bei unterschiedlich vielen Arbeitstagen im Monat grundsätzlich gleich.
Der Lohn richtet sich häufig nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Dadurch kann der ausgezahlte Bruttolohn von Monat zu Monat variieren.
In beiden Fällen dokumentiert die Abrechnung die Berechnung des Brutto- und Nettobetrags. Der übergeordnete rechtliche Begriff ist Entgeltabrechnung.
Welche Angaben enthält eine Gehaltsabrechnung?
Die Entgeltbescheinigungsverordnung legt fest, welche Angaben eine Gehaltsabrechnung enthalten muss. Dazu gehören unter anderem personenbezogene Angaben, Beschäftigungsmerkmale sowie Informationen zur Zusammensetzung des Arbeitsentgelts.
Typische Angaben sind:
Name und Anschrift des Arbeitgebers
Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
Personalnummer
Sozialversicherungsnummer
Abrechnungszeitraum
Eintrittsdatum und gegebenenfalls Austrittsdatum
Steuerklasse
Kinderfreibeträge
Kirchensteuermerkmal
Krankenkasse
Beitragsgruppenschlüssel
Beschäftigungsart
Bruttogehalt
steuerpflichtiges Brutto
sozialversicherungspflichtiges Brutto
gesetzliche Abzüge
sonstige Bezüge und Abzüge
Nettogehalt
Auszahlungsbetrag
Die konkrete Gestaltung kann je nach Arbeitgeber und verwendeter Lohnsoftware unterschiedlich aussehen.
Wie ist eine Gehaltsabrechnung aufgebaut?
Eine Gehaltsabrechnung lässt sich meistens in mehrere Bereiche unterteilen.
Persönliche und betriebliche Angaben
Im oberen Bereich stehen normalerweise die Angaben zum Arbeitgeber und zum Arbeitnehmer. Dort finden sich beispielsweise die Personalnummer, die Steuerklasse, die Krankenkasse und der Abrechnungsmonat.
Diese Daten beeinflussen die Berechnung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitnehmer sollten insbesondere prüfen, ob Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Krankenkasse korrekt angegeben sind.
Bruttobezüge
Im nächsten Abschnitt werden alle Entgeltbestandteile aufgeführt, die das Bruttogehalt bilden.
Dazu können gehören:
Grundgehalt oder Festgehalt
Stundenlohn
Überstundenvergütung
Provisionen
Prämien
Schichtzulagen
Nachtzuschläge
Sonntags- und Feiertagszuschläge
Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld
Sachbezüge
geldwerte Vorteile
Nicht jeder Bruttobezug wird steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gleich behandelt. Deshalb kann das Gesamtbrutto vom Steuerbrutto oder Sozialversicherungsbrutto abweichen.
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Anschließend werden die gesetzlichen Abzüge ausgewiesen. Dazu zählen insbesondere:
Lohnsteuer
gegebenenfalls Kirchensteuer
gegebenenfalls Solidaritätszuschlag
Krankenversicherungsbeitrag
Pflegeversicherungsbeitrag
Rentenversicherungsbeitrag
Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Höhe der Abzüge hängt vom Bruttogehalt, den persönlichen Steuermerkmalen und den sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.
Nettogehalt und Auszahlungsbetrag
Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ergibt sich das Nettogehalt.
Das Nettogehalt muss jedoch nicht immer mit dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag übereinstimmen. Weitere Zu- oder Abzüge können den überwiesenen Betrag verändern.
Dazu gehören beispielsweise:
vermögenswirksame Leistungen
betriebliche Altersvorsorge
Sachbezüge
Gehaltsvorschüsse
Pfändungen
Abschlagszahlungen
Erstattungen
Eigenanteile an Zusatzleistungen
Was ist das Gesamtbrutto?
Das Gesamtbrutto ist die Summe der in der Abrechnung berücksichtigten Bruttobezüge. Dazu zählen das reguläre Gehalt und weitere Vergütungsbestandteile.
Beispiel:
Grundgehalt: 3.500 Euro
Überstundenvergütung: 200 Euro
Bonus: 300 Euro
Gesamtbrutto: 4.000 Euro
Das Gesamtbrutto bildet jedoch nicht automatisch die Grundlage für sämtliche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Steuerfreie oder beitragsfreie Leistungen können zu Abweichungen führen.
Was ist das Steuerbrutto?
Das Steuerbrutto umfasst die Entgeltbestandteile, auf die Lohnsteuer berechnet wird. Es kann niedriger oder höher als das Gesamtbrutto sein, da nicht alle Leistungen steuerpflichtig sind und einzelne geldwerte Vorteile zusätzlich berücksichtigt werden können.
Auf Grundlage des Steuerbruttos werden unter anderem Lohnsteuer, Kirchensteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag berechnet.
Was ist das Sozialversicherungsbrutto?
Das Sozialversicherungsbrutto ist die Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Daraus werden grundsätzlich die Arbeitnehmeranteile zur:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
ermittelt.
Das Sozialversicherungsbrutto kann vom Steuerbrutto abweichen, weil einzelne Leistungen steuerfrei, aber beitragspflichtig oder steuerpflichtig, aber beitragsfrei sein können.
Wie wird das Nettogehalt berechnet?
Die vereinfachte Berechnung lautet:
Bruttogehalt − Steuern − Sozialversicherungsbeiträge = Nettogehalt
Beispiel:
Bruttogehalt: 3.500 Euro
Steuern: 450 Euro
Sozialversicherungsbeiträge: 720 Euro
Nettogehalt: 2.330 Euro
Die tatsächlichen Abzüge hängen von den persönlichen Angaben des Arbeitnehmers ab. Ein Brutto-Netto-Rechner kann deshalb nur dann ein realistisches Ergebnis liefern, wenn Steuerklasse, Bundesland, Krankenversicherung und weitere Angaben korrekt ausgewählt werden.
Warum unterscheidet sich der Auszahlungsbetrag vom Nettogehalt?
Das Nettogehalt ist der Betrag nach Abzug der gesetzlichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Danach können weitere Zahlungen hinzugerechnet oder abgezogen werden.
Beispiel:
Nettogehalt: 2.500 Euro
Sachbezug Dienstwagen: minus 250 Euro
Fahrtkostenerstattung: plus 100 Euro
Auszahlungsbetrag: 2.350 Euro
Der tatsächliche Kontoeingang kann daher niedriger oder höher als das ausgewiesene Nettogehalt sein.
Muss der Arbeitgeber jeden Monat eine Abrechnung ausstellen?
Grundsätzlich ist bei der Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Pflicht zu einer neuen Abrechnung kann jedoch entfallen, wenn sich gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung keine Angaben geändert haben.
In der Praxis stellen viele Arbeitgeber trotzdem monatlich eine neue Gehaltsabrechnung bereit, insbesondere wenn Arbeitsstunden, Zuschläge, Beiträge oder andere Werte schwanken.
Darf die Gehaltsabrechnung digital bereitgestellt werden?
Die Abrechnung muss in Textform erteilt werden. Sie kann daher grundsätzlich auch elektronisch bereitgestellt werden, beispielsweise als PDF in einem geschützten Mitarbeiterportal.
Arbeitnehmer sollten digitale Gehaltsabrechnungen regelmäßig herunterladen und sicher speichern. Sie können später unter anderem für Steuererklärungen, Kreditanträge, Mietverträge oder die Prüfung von Rentenansprüchen benötigt werden.
Welche Fehler können auf der Gehaltsabrechnung auftreten?
Typische Fehler sind:
falsche Steuerklasse
falsche Krankenkasse
nicht berücksichtigte Arbeitsstunden
fehlende Überstunden
falsch berechnete Zuschläge
nicht erfasste Prämien
fehlerhafte Sachbezüge
falsche Anzahl von Urlaubstagen
doppelte oder unberechtigte Abzüge
fehlerhafte Einmalzahlungen
falsches Eintritts- oder Austrittsdatum
Arbeitnehmer sollten die Abrechnung möglichst direkt nach Erhalt kontrollieren. Unstimmigkeiten sollten zeitnah mit der Personalabteilung oder Lohnbuchhaltung geklärt werden.
Gehaltsabrechnung richtig prüfen
Bei der Prüfung empfiehlt sich folgende Reihenfolge:
Stimmen Name, Anschrift und Personalnummer?
Ist der Abrechnungszeitraum korrekt?
Stimmen Steuerklasse und Kinderfreibeträge?
Ist die richtige Krankenkasse angegeben?
Wurde das vereinbarte Grundgehalt berücksichtigt?
Sind Arbeitsstunden und Überstunden vollständig?
Wurden Zuschläge und Sonderzahlungen korrekt erfasst?
Sind Sachbezüge nachvollziehbar?
Stimmen Nettogehalt und Auszahlungsbetrag?
Entspricht der Zahlungseingang der Abrechnung?
Bei größeren Abweichungen kann ein Vergleich mit der Abrechnung des Vormonats hilfreich sein.
Gehaltsabrechnung im Brutto-Netto-Rechner
Mit einem Brutto-Netto-Rechner können Arbeitnehmer überprüfen, ob das berechnete Nettogehalt grundsätzlich plausibel ist.
Dafür werden unter anderem folgende Angaben benötigt:
monatliches Bruttogehalt
Steuerklasse
Bundesland
Kirchensteuerpflicht
Kinderfreibeträge
Krankenversicherung
Zusatzbeitrag
Alter
gegebenenfalls geldwerte Vorteile
Kleinere Abweichungen zwischen Rechner und Gehaltsabrechnung können entstehen, wenn der Arbeitgeber Einmalzahlungen, Freibeträge, Sachbezüge oder besondere Lohnarten berücksichtigt.