Steuerklasse 5
Steuerklasse 5: Die Steuerklasse für den geringer verdienenden Ehepartner
Die Steuerklasse 5 betrifft verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie eingetragene Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben. Sie wird immer in Kombination mit Steuerklasse 3 genutzt. Das bedeutet: Ein Partner erhält Steuerklasse 3, der andere Steuerklasse 5. Die Finanzverwaltung nennt diese Kombination ausdrücklich für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, wenn der jeweils andere Partner die entsprechende Gegenklasse nutzt.
Steuerklasse 5 ist meist dann relevant, wenn ein Partner deutlich weniger verdient als der andere. Der besserverdienende Partner wählt in der Regel Steuerklasse 3, der geringer verdienende Partner Steuerklasse 5.
Für wen gilt Steuerklasse 5?
Steuerklasse 5 kommt infrage für:
verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
eingetragene Lebenspartner,
Paare, die nicht dauerhaft getrennt leben,
Paare mit deutlich unterschiedlichem Einkommen,
den Partner mit dem niedrigeren Arbeitslohn,
Ehepaare, bei denen der andere Partner Steuerklasse 3 nutzt.
Alleinstehende, Geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Personen können Steuerklasse 5 nicht nutzen. Für sie kommen je nach Lebenssituation eher Steuerklasse 1, 2 oder 6 infrage.
Wann lohnt sich Steuerklasse 5?
Steuerklasse 5 kann sinnvoll sein, wenn ein Ehepartner deutlich weniger verdient und der andere Partner den Hauptteil des Einkommens erzielt. Häufig wird die Kombination 3/5 genutzt, wenn ein Partner Vollzeit arbeitet und der andere Teilzeit, geringfügig oder nur mit deutlich niedrigerem Gehalt beschäftigt ist.
Typische Fälle:
ein Partner verdient deutlich mehr,
ein Partner arbeitet Teilzeit,
ein Partner ist nach Elternzeit wieder eingestiegen,
ein Partner hat nur ein geringes Gehalt,
das Paar möchte monatlich mehr Netto beim Hauptverdiener haben.
Wichtig ist: Steuerklasse 5 bringt dem Partner in dieser Steuerklasse selbst meist weniger Netto. Der Vorteil entsteht auf Haushaltsebene vor allem dadurch, dass der andere Partner in Steuerklasse 3 monatlich weniger Lohnsteuer zahlt.
Steuerklasse 5 im Vergleich zu Steuerklasse 4
Bei Steuerklasse 4 werden beide Partner gleichmäßiger besteuert. Bei Steuerklasse 3/5 wird die Steuerbelastung stärker verschoben: Der Partner in Steuerklasse 3 hat mehr Netto, der Partner in Steuerklasse 5 deutlich weniger.
Punkt | Steuerklasse 5 | Steuerklasse 4 |
|---|---|---|
Zielgruppe | geringer verdienender Ehepartner | Ehepartner mit ähnlichem Einkommen |
Kombination | immer mit Steuerklasse 3 | meist 4/4 oder 4 mit Faktor |
Monatliches Netto | meist niedrig | ausgewogener |
Nachzahlungsrisiko | höher bei 3/5 | meist geringer |
Steuererklärung | in der Regel Pflicht bei 3/5 | bei 4/4 ohne Faktor meist nicht allein deshalb Pflicht |
Die Steuerklasse verändert nicht die endgültige Jahressteuer. Sie steuert vor allem, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt einbehalten wird. Die endgültige Steuer wird später über die Einkommensteuererklärung berechnet.
Der größte Nachteil der Steuerklasse 5
Der größte Nachteil ist das niedrige monatliche Netto des Partners in Steuerklasse 5. Das kann psychologisch und praktisch problematisch sein, weil das eigene Gehalt deutlich geringer ausfällt, obwohl sich am Bruttogehalt nichts geändert hat.
Das betrifft besonders Personen, die nach Teilzeit, Elternzeit oder längerer Pause wieder stärker in den Beruf einsteigen. Steuerklasse 5 kann dann wie eine finanzielle Bremse wirken, weil vom zusätzlichen Einkommen relativ wenig Netto übrig bleibt.
Steuererklärung bei Steuerklasse 5
Wer die Kombination Steuerklasse 3/5 nutzt, muss in vielen Fällen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg nennt als Pflichtfall unter anderem zusammenveranlagte Arbeitnehmer-Ehegatten, wenn der Arbeitslohn eines Ehegatten nach Steuerklasse 5 oder 6 besteuert wurde.
Das Finanzamt prüft dann, ob die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer zur tatsächlichen gemeinsamen Steuerlast passt. Gerade bei Steuerklasse 3/5 kann es zu Nachzahlungen kommen, wenn im laufenden Jahr zu wenig Lohnsteuer abgeführt wurde.
Steuerklasse 5 und Lohnersatzleistungen
Bei Steuerklasse 5 sollte man nicht nur auf das aktuelle Monatsnetto schauen. Viele Lohnersatzleistungen orientieren sich am vorherigen Nettoentgelt. Dazu zählen unter anderem Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld. Die Finanzverwaltung NRW zählt diese Leistungen zu den Lohn- und Einkommensersatzleistungen.
Wer absehbar Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehen könnte, sollte Steuerklasse 5 besonders kritisch prüfen. Ein niedrigeres Netto kann sich später auch auf die Höhe solcher Leistungen auswirken.
Steuerklasse 5 oder Steuerklasse 4 mit Faktor?
Eine wichtige Alternative ist Steuerklasse 4 mit Faktor. Das Faktorverfahren baut auf Steuerklasse 4 auf und verteilt den Splittingvorteil nach den jeweiligen Einkommensanteilen der Partner. Dadurch wird die laufende Lohnsteuerbelastung oft fairer verteilt als bei 3/5.
Situation | Sinnvolle Prüfung |
|---|---|
Ein Partner verdient deutlich mehr | 3/5 und 4 mit Faktor vergleichen |
Beide verdienen ähnlich viel | eher 4/4 |
Ein Partner fühlt sich durch Klasse 5 stark belastet | 4 mit Faktor prüfen |
Nachzahlungen sollen vermieden werden | 4 mit Faktor prüfen |
Kurzfristig mehr Netto beim Hauptverdiener gewünscht | 3/5 kann passen |
Für viele Paare ist Steuerklasse 4 mit Faktor die ausgewogenere Lösung, weil beide Partner ihr Netto realistischer sehen und das Risiko hoher Nachzahlungen sinken kann.
Steuerklasse 5 wechseln
Ein Wechsel der Steuerklassenkombination erfolgt über das Finanzamt beziehungsweise über ELSTER. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können für 2026 grundsätzlich mehrmals im Jahr eine geänderte Lohnsteuerklassenkombination beantragen, etwa von 4/4 auf 3/5 oder umgekehrt.
Bei einem Wechsel von Steuerklasse 3 oder 5 zurück in Steuerklasse 4 reicht bei einem Papierantrag nach ELSTER-Hinweis grundsätzlich die Unterschrift eines Partners aus. Für andere Steuerklassenwechsel ist in der Regel die Mitwirkung beider Partner erforderlich.
Gibt es Steuerklasse 5 noch?
Ja. Für das Jahr 2026 ist Steuerklasse 5 weiterhin im offiziellen BMF-Lohnsteuerrechner auswählbar. Dort werden die Steuerklassen 1, 2, 3, 4, 4 mit Faktor, 5 und 6 berücksichtigt.
Beispiel: Wann Steuerklasse 5 sinnvoll sein kann
Ein Ehepaar hat ein deutlich unterschiedliches Einkommen. Partner A verdient 5.000 Euro brutto im Monat, Partner B verdient 1.200 Euro brutto im Monat. In diesem Fall kann die Kombination 3/5 kurzfristig das monatliche Haushaltsnetto erhöhen, weil der besserverdienende Partner mit Steuerklasse 3 weniger Lohnsteuer zahlt.
Für Partner B bedeutet Steuerklasse 5 aber ein deutlich niedrigeres eigenes Netto. Deshalb sollte das Paar zusätzlich prüfen, ob Steuerklasse 4 mit Faktor die bessere Lösung ist.
Häufige Fragen zu Steuerklasse 5
Wer bekommt Steuerklasse 5?
Steuerklasse 5 bekommen verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, wenn der andere Partner Steuerklasse 3 nutzt. Sie ist meist für den geringer verdienenden Partner vorgesehen.
Ist Steuerklasse 5 schlecht?
Nicht automatisch. Sie kann bei stark unterschiedlichem Einkommen sinnvoll sein. Nachteilig ist aber, dass das eigene Monatsnetto in Steuerklasse 5 meist deutlich niedriger ausfällt.
Warum zahlt man in Steuerklasse 5 so viel Lohnsteuer?
Weil die steuerliche Entlastung in der Kombination 3/5 überwiegend beim Partner in Steuerklasse 3 berücksichtigt wird. Dadurch fällt der Lohnsteuerabzug in Steuerklasse 5 relativ hoch aus.
Muss man mit Steuerklasse 5 eine Steuererklärung machen?
Bei der Kombination 3/5 besteht regelmäßig eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung, weil das Finanzamt die tatsächliche gemeinsame Steuerlast prüfen muss.
Wann sollte man von Steuerklasse 5 wechseln?
Ein Wechsel sollte geprüft werden, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen, wenn der geringer verdienende Partner mehr arbeitet oder wenn Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld relevant werden könnten.
Kurz zusammengefasst
Die Steuerklasse 5 ist die Gegenklasse zur Steuerklasse 3 und betrifft meist den geringer verdienenden Ehepartner. Sie kann bei hohem Einkommensunterschied kurzfristig mehr monatliches Haushaltsnetto bringen, sorgt aber beim Partner in Steuerklasse 5 häufig für ein sehr niedriges eigenes Netto. Wer Nachzahlungen vermeiden oder die Steuerlast fairer verteilen möchte, sollte Steuerklasse 4 mit Faktor im Brutto-Netto-Rechner gegenrechnen.