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Arbeitgeberkosten-Rechner 2026

Mit dem Arbeitgeberkostenrechner ermitteln Sie schnell die tatsächlichen Kosten eines Mitarbeiters. Geben Sie einfach das monatliche Bruttogehalt ein und erhalten Sie eine Übersicht über Arbeitgeberanteile, Lohnnebenkosten und die gesamte monatliche Belastung.

Arbeitgeberkosten einfach berechnen

Das vereinbarte Bruttogehalt entspricht nicht den vollständigen Kosten eines Mitarbeiters. Arbeitgeber zahlen zusätzlich eigene Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Hinzu können gesetzliche Umlagen und weitere betriebliche Aufwendungen kommen.

Mit dem Arbeitgeberkostenrechner erhalten Sie schnell einen Überblick darüber, wie hoch die voraussichtlichen Personalkosten pro Monat und Jahr ausfallen.

So funktioniert der Arbeitgeberkostenrechner

Tragen Sie das monatliche Bruttogehalt und die benötigten Angaben in den Rechner ein. Anschließend werden die Arbeitgeberanteile und die daraus resultierenden Gesamtkosten automatisch ermittelt.

Das Ergebnis zeigt Ihnen übersichtlich:

  • das Bruttogehalt des Mitarbeiters,

  • die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,

  • mögliche gesetzliche Umlagen,

  • die gesamten Arbeitgeberkosten pro Monat und Jahr.

Welche Kosten trägt der Arbeitgeber?

Neben dem Bruttogehalt beteiligt sich der Arbeitgeber grundsätzlich an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Abhängig vom Betrieb und vom Beschäftigungsverhältnis können außerdem die Umlagen U1 und U2, die Insolvenzgeldumlage sowie Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung anfallen.

Was ist bei der Kalkulation zu beachten?

Der Rechner bietet eine gute Orientierung für die Personal- und Budgetplanung. Individuelle Kosten wie Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Sonderzahlungen, betriebliche Altersvorsorge, Weiterbildungen, Arbeitsmittel oder freiwillige Zusatzleistungen können nicht vollständig berücksichtigt werden.

Die tatsächlichen Arbeitgeberkosten können deshalb von der Berechnung abweichen. Alle Ergebnisse dienen als unverbindliche Orientierung und ersetzen keine individuelle Lohnabrechnung oder steuerliche Beratung.