Zusatzbeitrag
Der Zusatzbeitrag ergänzt den allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Seine Höhe wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt.
Zusatzbeitrag 2026: Höhe und Berechnung
Der Zusatzbeitrag ist ein einkommensabhängiger Bestandteil des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent beziehungsweise zum ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent erhoben.
Jede gesetzliche Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Deshalb kann sich der gesamte Krankenkassenbeitrag je nach gewählter Krankenkasse unterscheiden.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag 2026?
Der offiziell festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2026:
2,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens
Dieser Wert ist eine rechnerische Orientierungsgröße. Der tatsächliche Zusatzbeitrag einer Krankenkasse kann höher oder niedriger ausfallen.
Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitrag lag zum 1. April 2026 bei 3,13 Prozent und damit über dem offiziell festgelegten Durchschnittswert.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag?
Bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern wird der Zusatzbeitrag grundsätzlich zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Erhebt eine Krankenkasse beispielsweise einen Zusatzbeitrag von 3 Prozent, übernehmen:
der Arbeitnehmer 1,5 Prozent
der Arbeitgeber 1,5 Prozent
Der Zusatzbeitrag wird direkt mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen über die Gehaltsabrechnung abgeführt.
Beispiel zur Berechnung
Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 4.000 Euro brutto. Seine Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 3 Prozent.
Der gesamte Zusatzbeitrag beträgt:
4.000 Euro × 3 Prozent = 120 Euro
Davon entfallen jeweils 60 Euro auf den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. Zusammen mit dem Arbeitnehmeranteil am allgemeinen Beitragssatz werden damit insgesamt 8,8 Prozent des Bruttogehalts für die Krankenversicherung abgezogen.
Gilt die Beitragsbemessungsgrenze?
Der Zusatzbeitrag wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung berechnet. Diese beträgt 2026:
5.812,50 Euro monatlich
69.750 Euro jährlich
Einkommensanteile oberhalb dieser Grenze erhöhen den Zusatzbeitrag nicht weiter.
Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?
Da die Zusatzbeiträge unterschiedlich hoch sind, kann ein Wechsel der Krankenkasse die monatlichen Abzüge reduzieren.
Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro bedeutet ein um einen Prozentpunkt niedrigerer Zusatzbeitrag für den Arbeitnehmer eine Ersparnis von 20 Euro monatlich beziehungsweise 240 Euro jährlich.
Neben dem Beitrag sollten jedoch auch Zusatzleistungen, Bonusprogramme und Serviceangebote berücksichtigt werden.