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Werkstudent

Werkstudenten können neben ihrem Studium arbeiten und zahlen im Job meist nur Beiträge zur Rentenversicherung. Entscheidend ist insbesondere die 20-Stunden-Regel.

Werkstudent 2026: Arbeitszeit, Abgaben und Netto

Ein Werkstudent ist ein ordentlich eingeschriebener Student, der neben seinem Studium einer Beschäftigung nachgeht. Der Begriff bezeichnet vor allem einen besonderen Status in der Sozialversicherung.

Bleibt das Studium zeitlich die Hauptbeschäftigung, gilt das sogenannte Werkstudentenprivileg. Dadurch fallen aus dem Arbeitsentgelt grundsätzlich keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.

Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?

Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudenten grundsätzlich höchstens:

  • 20 Stunden pro Woche arbeiten

Die Höhe des Einkommens ist für das Werkstudentenprivileg grundsätzlich nicht entscheidend. Maßgeblich ist vor allem, dass das Studium gegenüber der Beschäftigung zeitlich überwiegt.

Mehrere Beschäftigungen werden bei der Prüfung der wöchentlichen Arbeitszeit zusammengerechnet.

Wann sind mehr als 20 Stunden erlaubt?

Werkstudenten können vorübergehend mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, wenn die Mehrarbeit überwiegend:

  • am Wochenende,

  • in den Abend- oder Nachtstunden oder

  • während der vorlesungsfreien Zeit

geleistet wird.

Die Beschäftigung mit mehr als 20 Wochenstunden muss zeitlich befristet sein. Innerhalb eines Zeitjahres darf die 20-Stunden-Grenze grundsätzlich höchstens während 26 Wochen beziehungsweise 182 Kalendertagen überschritten werden.

Wird die Grenze dauerhaft überschritten, entfällt das Werkstudentenprivileg. Dann werden grundsätzlich Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung fällig.

Welche Sozialabgaben zahlen Werkstudenten?

Werkstudenten sind in ihrer Beschäftigung grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der reguläre Rentenversicherungsbeitrag beträgt 18,6 Prozent und wird jeweils zur Hälfte getragen:

  • Arbeitnehmeranteil: 9,3 Prozent

  • Arbeitgeberanteil: 9,3 Prozent

Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden aus dem Werkstudentenjob normalerweise nicht erhoben. Die Kranken- und Pflegeversicherung muss jedoch anderweitig bestehen, beispielsweise über die Familienversicherung, die studentische Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung.

Beispiel zum Werkstudentenbeitrag

Ein Werkstudent verdient monatlich 2.100 Euro brutto und arbeitet regelmäßig 20 Stunden pro Woche.

Sein Rentenversicherungsbeitrag beträgt:

2.100 Euro × 9,3 Prozent = 195,30 Euro

Vom Bruttogehalt werden somit 195,30 Euro Rentenversicherung sowie gegebenenfalls Lohnsteuer abgezogen. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen über die Beschäftigung nicht an.

Bei einem Verdienst innerhalb des Übergangsbereichs von 603,01 Euro bis 2.000 Euro kann der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung reduziert sein.

Müssen Werkstudenten Lohnsteuer zahlen?

Das Werkstudentenprivileg betrifft nur die Sozialversicherung. Für die Lohnsteuer gelten die gleichen Regeln wie bei anderen Arbeitnehmern.

Ob Lohnsteuer abgezogen wird, hängt unter anderem vom Arbeitslohn, der Steuerklasse und möglichen Freibeträgen ab. Zu viel gezahlte Lohnsteuer kann über eine Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.

Wann endet der Werkstudentenstatus?

Der Werkstudentenstatus kann insbesondere enden, wenn:

  • das Studium abgeschlossen oder aufgegeben wird,

  • die Einschreibung endet,

  • dauerhaft mehr als 20 Stunden gearbeitet wird oder

  • das Studium nicht mehr im Mittelpunkt steht.

Teilnehmer eines dualen Studiums gelten sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich nicht als Werkstudenten, sondern als zur Berufsausbildung Beschäftigte.