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Werbungskosten

Werbungskosten sind beruflich bedingte Ausgaben, die das steuerpflichtige Einkommen senken können. Für Arbeitnehmer wird automatisch ein Pauschbetrag berücksichtigt.

Werbungskosten: Beispiele und steuerliche Berechnung

Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Sicherung oder dem Erhalt von Einnahmen entstehen. Bei Arbeitnehmern handelt es sich dabei insbesondere um Kosten, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden.

Werbungskosten werden von den Einnahmen abgezogen und können dadurch die steuerpflichtigen Einkünfte sowie die zu zahlende Einkommensteuer reduzieren.

Was zählt zu den Werbungskosten?

Zu den typischen Werbungskosten von Arbeitnehmern gehören beispielsweise:

  • Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte

  • Arbeitsmittel wie Computer, Werkzeug oder Fachbücher

  • Fortbildungs- und Weiterbildungskosten

  • Bewerbungskosten

  • beruflich bedingte Reisekosten

  • Aufwendungen für das Homeoffice

  • Beiträge zu Berufsverbänden

  • Kosten einer doppelten Haushaltsführung

  • beruflich veranlasste Umzugskosten

Private Ausgaben können grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Wird ein Gegenstand sowohl beruflich als auch privat genutzt, ist häufig nur der berufliche Anteil steuerlich absetzbar.

Wie hoch ist der Werbungskosten-Pauschbetrag?

Für Arbeitnehmer berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von:

  • 1.230 Euro pro Jahr

Dieser Betrag wird auch als Werbungskostenpauschale bezeichnet. Arbeitnehmer müssen dafür weder einen Antrag stellen noch einzelne Belege einreichen. Der Pauschbetrag wird berücksichtigt, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden.

Wann müssen Werbungskosten angegeben werden?

Werbungskosten müssen vor allem dann in der Steuererklärung angegeben werden, wenn die tatsächlichen beruflichen Ausgaben den Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen.

Liegen die Kosten darunter, entsteht durch die Angabe normalerweise kein zusätzlicher steuerlicher Vorteil, da der Pauschbetrag bereits automatisch berücksichtigt wird.

Die Belege sollten dennoch aufbewahrt werden. Das Finanzamt kann Nachweise wie Rechnungen, Quittungen oder Fahrtenaufstellungen anfordern.

Beispiel zur Berechnung der Werbungskosten

Ein Arbeitnehmer hat im Laufe eines Jahres folgende berufliche Ausgaben:

  • 1.200 Euro Fahrtkosten

  • 350 Euro für Arbeitsmittel

  • 250 Euro für eine Weiterbildung

Die gesamten Werbungskosten betragen 1.800 Euro. Da dieser Betrag über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegt, werden die vollständigen 1.800 Euro berücksichtigt.

Gegenüber dem Pauschbetrag können somit zusätzlich 570 Euro von den Einkünften abgezogen werden. Wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.

Unterschied zu Sonderausgaben

Werbungskosten stehen unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit oder einer anderen Einkunftsart in Verbindung. Sonderausgaben betreffen dagegen bestimmte private Aufwendungen.

Zu den Sonderausgaben können beispielsweise Beiträge zur Altersvorsorge, Spenden, Kirchensteuer oder bestimmte Ausbildungskosten gehören.

Beide Ausgabenarten können das zu versteuernde Einkommen senken, werden in der Steuererklärung jedoch getrennt erfasst.