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Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers zum Jahresende. Die Sonderzahlung ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Weihnachtsgeld 2026: Steuern, Abgaben und Netto

Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die Arbeitgeber häufig im November oder Dezember zusätzlich zum regulären Gehalt auszahlen. Die Höhe kann beispielsweise als fester Betrag oder als Prozentsatz eines Monatsgehalts vereinbart werden.

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer betrieblichen Übung ergeben. Eine betriebliche Übung kann entstehen, wenn der Arbeitgeber die Leistung wiederholt vorbehaltlos gewährt.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?

Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie hängt insbesondere ab von:

  • Arbeits- oder Tarifvertrag

  • Branche und Unternehmen

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit

  • Höhe des Monatsgehalts

  • vereinbarter Arbeitszeit

Bei Teilzeitbeschäftigten kann das Weihnachtsgeld entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilig berechnet werden. Entscheidend sind die jeweiligen arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen.

Wie wird Weihnachtsgeld versteuert?

Weihnachtsgeld ist vollständig steuerpflichtiger Arbeitslohn. Steuerlich wird es normalerweise als sonstiger Bezug behandelt, da es nicht fortlaufend für einen einzelnen Lohnabrechnungszeitraum gezahlt wird.

Die Lohnsteuer wird nicht mit einem festen Prozentsatz direkt vom Weihnachtsgeld berechnet. Der Arbeitgeber ermittelt vielmehr die voraussichtliche Jahreslohnsteuer einmal ohne und einmal mit der Sonderzahlung. Die Differenz wird als Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld einbehalten.

Durch das zusätzliche Jahreseinkommen kann die Steuerbelastung vergleichsweise hoch erscheinen. Das Weihnachtsgeld wird jedoch nicht grundsätzlich mit einer eigenen oder höheren Steuerart belastet.

Beispiel zum Weihnachtsgeld

Ein Arbeitnehmer erhält monatlich 3.000 Euro brutto und zusätzlich 1.500 Euro Weihnachtsgeld.

Im Auszahlungsmonat beträgt das gesamte Bruttoentgelt:

3.000 Euro + 1.500 Euro = 4.500 Euro

Vom Weihnachtsgeld werden Lohnsteuer und grundsätzlich auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Der ausgezahlte Nettobetrag liegt deshalb deutlich unter 1.500 Euro.

Die genaue Höhe hängt unter anderem von Steuerklasse, Krankenkassenbeitrag, Kirchensteuerpflicht, Kinderzahl und bisherigem Jahreseinkommen ab.

Welche Sozialabgaben fallen an?

Sozialversicherungsrechtlich gilt Weihnachtsgeld grundsätzlich als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Darauf können Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen.

Beiträge werden jedoch nur erhoben, soweit das bisherige beitragspflichtige Einkommen zusammen mit dem Weihnachtsgeld die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet. Bei Arbeitnehmern, deren laufendes Einkommen bereits die Beitragsbemessungsgrenzen erreicht, kann die Sonderzahlung deshalb teilweise oder vollständig beitragsfrei bleiben.

Unterschied zum 13. Monatsgehalt

Ein 13. Monatsgehalt ist häufig ein zusätzlicher Bestandteil der Vergütung für die geleistete Arbeit. Weihnachtsgeld kann dagegen auch die Betriebstreue belohnen.

Welche Funktion die Zahlung erfüllt, ergibt sich aus der konkreten Vereinbarung. Diese Einordnung kann beispielsweise bei Kündigung, Krankheit oder Rückzahlungsklauseln relevant sein.