Vollzeit
Bei einer Vollzeitbeschäftigung entspricht die regelmäßige Arbeitszeit der im Betrieb oder Tarifvertrag üblichen vollen Wochenarbeitszeit. Gehalt und Abzüge richten sich nach dem vereinbarten Bruttolohn.
Vollzeit 2026: Arbeitszeit, Gehalt und Abzüge
Eine Vollzeitbeschäftigung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer die im Unternehmen übliche volle Arbeitszeit leistet. Wie viele Wochenstunden dafür erforderlich sind, ist nicht allgemein gesetzlich festgelegt.
Die regelmäßige Arbeitszeit ergibt sich insbesondere aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Teilzeit liegt dagegen vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten.
Wie viele Stunden gelten als Vollzeit?
Je nach Unternehmen und Branche kann eine Vollzeitstelle unterschiedlich viele Wochenstunden umfassen. Entscheidend ist die für vergleichbare Beschäftigte geltende betriebliche Arbeitszeit.
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen durchschnittlich acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Welche Pausen gelten bei Vollzeit?
Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Ruhepause vorgeschrieben:
mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis zu neun Stunden
mindestens 45 Minuten bei mehr als neun Stunden
Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Arbeitnehmer dürfen nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Wie wird das Vollzeitgehalt berechnet?
Das Vollzeitgehalt wird im Arbeitsvertrag als Monatsgehalt oder Stundenlohn vereinbart. Bei einem Stundenlohn kann das durchschnittliche Monatsgehalt näherungsweise so berechnet werden:
Wochenstunden × Stundenlohn × 52 ÷ 12
Bei 40 Wochenstunden und einem Stundenlohn von 20 Euro ergibt sich:
40 × 20 Euro × 52 ÷ 12 = 3.466,67 Euro
Das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt beträgt damit rund 3.466,67 Euro.
Welche Abzüge fallen bei Vollzeit an?
Vom Bruttogehalt können insbesondere folgende Beträge abgezogen werden:
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Die Höhe der Abzüge hängt nicht allein von der Arbeitszeit ab. Entscheidend sind vor allem das Bruttogehalt, die Steuerklasse, der Krankenkassenbeitrag, das Bundesland und die persönlichen Versicherungsmerkmale.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt vier Wochen. Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche entspricht dies mindestens 20 Arbeitstagen im Jahr. Arbeits- oder Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen.
Unterschied zwischen Vollzeit und Teilzeit
Vollzeit und Teilzeit unterscheiden sich grundsätzlich durch die regelmäßige Arbeitszeit. Eine feste gesetzliche Grenze, ab der automatisch Vollzeit vorliegt, besteht nicht.
Arbeitet eine Person weniger als eine vergleichbare Vollzeitkraft, gilt sie grundsätzlich als teilzeitbeschäftigt. Der Stundenlohn darf allein wegen der Teilzeit nicht geringer sein.