Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, bis zu welchem Jahreseinkommen Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein müssen. Bei Überschreiten ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
Versicherungspflichtgrenze 2026: Höhe und Bedeutung
Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, bis zu welchem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt Arbeitnehmer grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Sie wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, bezeichnet.
Wird die Grenze überschritten, endet die Versicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann anschließend freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder unter bestimmten Voraussetzungen in die private Krankenversicherung wechseln.
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2026?
Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze beträgt 2026:
77.400 Euro jährlich
rechnerisch 6.450 Euro monatlich
Im Jahr 2025 lag sie noch bei 73.800 Euro jährlich beziehungsweise 6.150 Euro monatlich. Die Grenze wird regelmäßig an die Entwicklung der Einkommen angepasst.
Für bestimmte Arbeitnehmer gilt eine besondere Versicherungspflichtgrenze von:
69.750 Euro jährlich
rechnerisch 5.812,50 Euro monatlich
Diese besondere Grenze betrifft Beschäftigte, die bereits am 31. Dezember 2002 wegen ihres hohen Einkommens versicherungsfrei und privat krankenversichert waren.
Welches Einkommen wird berücksichtigt?
Entscheidend ist das voraussichtliche regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Dazu gehören insbesondere:
laufendes Bruttogehalt
regelmäßig gezahltes Weihnachtsgeld
vertraglich zugesichertes Urlaubsgeld
regelmäßig erwartbare Sonderzahlungen
Unregelmäßige und nicht sicher vorhersehbare Zahlungen werden dagegen grundsätzlich nicht in gleicher Weise berücksichtigt. Maßgeblich ist eine vorausschauende Beurteilung des regelmäßigen Einkommens.
Beispiel zur Versicherungspflichtgrenze
Ein Arbeitnehmer verdient 2026 monatlich 6.200 Euro und erhält ein vertraglich garantiertes Weihnachtsgeld von 4.000 Euro.
Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt beträgt:
6.200 Euro × 12 + 4.000 Euro = 78.400 Euro
Damit wird die allgemeine Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro überschritten. Der Arbeitnehmer kann versicherungsfrei werden und zwischen einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft und einer privaten Krankenversicherung wählen.
Wann endet die Versicherungspflicht?
Wird die Versicherungspflichtgrenze durch eine Gehaltserhöhung im laufenden Beschäftigungsverhältnis überschritten, endet die Versicherungspflicht grundsätzlich erst zum Jahresende. Voraussetzung ist, dass das voraussichtliche Einkommen auch die Grenze des folgenden Kalenderjahres überschreitet.
Beginnt ein Arbeitnehmer dagegen eine neue Beschäftigung, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt bereits oberhalb der geltenden Grenze liegt, kann die Versicherungsfreiheit unmittelbar mit Beschäftigungsbeginn eintreten.
Unterschied zur Beitragsbemessungsgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet darüber, ob ein Arbeitnehmer in der GKV pflichtversichert ist.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt dagegen fest, bis zu welchem Einkommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet werden. Sie beträgt 2026 jährlich 69.750 Euro und liegt damit unterhalb der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze.