Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen unterstützen Arbeitnehmer beim regelmäßigen Vermögensaufbau. Je nach Arbeitsvertrag und Anlageform können Arbeitgeberzuschüsse und staatliche Förderung genutzt werden.
Vermögenswirksame Leistungen 2026: Förderung und Abgaben
Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL oder VwL, sind Geldbeträge, die der Arbeitgeber direkt in einen begünstigten Sparvertrag des Arbeitnehmers einzahlt. Sie werden nicht zusammen mit dem Nettogehalt auf das Girokonto überwiesen.
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen?
Die Höhe der Arbeitgeberleistung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Häufig werden monatlich bis zu 40 Euro gezahlt.
Zahlt der Arbeitgeber weniger als den gewünschten Sparbetrag, kann der Arbeitnehmer die Differenz aus seinem Gehalt aufstocken. Leistet der Arbeitgeber beispielsweise 20 Euro und sollen monatlich 40 Euro angelegt werden, werden weitere 20 Euro vom Auszahlungsbetrag des Arbeitnehmers einbehalten.
Welche Anlageformen sind möglich?
Vermögenswirksame Leistungen können unter anderem angelegt werden in:
bestimmten Aktienfonds
Bausparverträgen
Beteiligungen am Unternehmen
der Tilgung eines Immobilienkredits
bestimmten Banksparverträgen
Nicht jede Anlageform wird durch die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Vor Vertragsabschluss sollte daher geprüft werden, ob das gewählte Produkt die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Arbeitnehmer können bei förderfähigen Anlageformen eine staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.
Für Beteiligungen und bestimmte Aktienfonds beträgt die Förderung:
20 Prozent auf höchstens 400 Euro jährlich
maximal 80 Euro pro Jahr
Für Bausparverträge und bestimmte wohnungswirtschaftliche Verwendungen beträgt sie:
9 Prozent auf höchstens 470 Euro jährlich
maximal 42,30 Euro pro Jahr
Wer beide Fördermöglichkeiten mit getrennten Verträgen nutzt, kann jährlich bis zu 122,30 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.
Welche Einkommensgrenze gilt?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:
40.000 Euro bei Alleinstehenden
80.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren und Lebenspartnern
Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen und nicht das Bruttogehalt. Dieses kann aufgrund von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen deutlich höher liegen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Die erforderlichen Vertragsdaten werden grundsätzlich elektronisch vom Anbieter an die Finanzverwaltung übermittelt.
Sind vermögenswirksame Leistungen steuerpflichtig?
Vom Arbeitgeber zusätzlich gezahlte vermögenswirksame Leistungen gehören grundsätzlich zum Arbeitslohn. Sie erhöhen daher das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt. Sozialversicherungsrechtlich gelten sie als laufendes und nicht als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.
Beispiel zu vermögenswirksamen Leistungen
Ein Arbeitgeber zahlt monatlich 40 Euro VL. Der Betrag erhöht zunächst das steuerpflichtige Brutto und wird anschließend vollständig an den Sparanbieter überwiesen.
Der Arbeitnehmer erhält die 40 Euro daher nicht ausgezahlt. Durch Steuern und Sozialabgaben sinkt sein Nettogehalt jedoch nur um einen Teil der Arbeitgeberleistung.