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Urlaubsgeld

Urlaubsgeld ist eine freiwillige oder vertraglich vereinbarte Sonderzahlung zusätzlich zum normalen Gehalt. Die Zahlung ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Urlaubsgeld 2026: Steuern, Abgaben und Netto

Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, die häufig vor Beginn der Haupturlaubszeit oder zusammen mit dem Urlaubsentgelt ausgezahlt wird. Es soll Beschäftigten zusätzliche finanzielle Mittel für ihren Urlaub zur Verfügung stellen.

Das Urlaubsgeld ist nicht mit dem Urlaubsentgelt zu verwechseln. Urlaubsentgelt ist die normale Fortzahlung des Arbeitslohns während des Urlaubs. Urlaubsgeld wird dagegen zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt.

Besteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld?

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch ergeben aus:

  • einem Arbeitsvertrag

  • einem Tarifvertrag

  • einer Betriebsvereinbarung

  • einer Gesamtzusage

  • einer betrieblichen Übung

Eine betriebliche Übung kann entstehen, wenn der Arbeitgeber Urlaubsgeld wiederholt ohne wirksamen Vorbehalt zahlt und Beschäftigte deshalb auch künftig mit der Leistung rechnen dürfen. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Vereinbarungen und Begleitumständen ab.

Wie hoch ist das Urlaubsgeld?

Die Höhe des Urlaubsgeldes ist gesetzlich nicht festgelegt. Es kann beispielsweise als fester Betrag, als Prozentsatz des Monatsgehalts oder abhängig von den genommenen Urlaubstagen gezahlt werden.

Bei Teilzeitbeschäftigten kann das Urlaubsgeld entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit anteilig geringer ausfallen. Maßgeblich sind die Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Wie wird Urlaubsgeld versteuert?

Urlaubsgeld ist vollständig steuerpflichtiger Arbeitslohn. Wird es einmalig oder in größeren Abständen zusätzlich zum laufenden Gehalt gezahlt, gilt es steuerlich regelmäßig als sonstiger Bezug.

Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer anhand des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns. Dazu wird die Jahreslohnsteuer einmal ohne und einmal mit dem Urlaubsgeld ermittelt. Die Differenz wird von der Sonderzahlung einbehalten.

Beispiel zum Urlaubsgeld

Ein Arbeitnehmer erhält monatlich 3.000 Euro brutto und zusätzlich 1.000 Euro Urlaubsgeld.

Im Auszahlungsmonat beträgt das gesamte Brutto:

3.000 Euro + 1.000 Euro = 4.000 Euro

Vom Urlaubsgeld werden Lohnsteuer und grundsätzlich auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Der Nettobetrag fällt deshalb deutlich niedriger als 1.000 Euro aus.

Welche Sozialabgaben fallen an?

Urlaubsgeld gilt sozialversicherungsrechtlich normalerweise als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Darauf können Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen.

Beiträge werden nur erhoben, soweit das bisherige beitragspflichtige Einkommen zusammen mit der Sonderzahlung die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet.