Urlaubsabgeltung
Die Urlaubsabgeltung ist die finanzielle Auszahlung nicht genommener Urlaubstage nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses. Sie ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Urlaubsabgeltung 2026: Berechnung, Steuern und Netto
Die Urlaubsabgeltung ist eine Geldzahlung für Urlaubstage, die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden können.
Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses muss Urlaub grundsätzlich als bezahlte Freizeit gewährt werden. Eine Auszahlung ist normalerweise erst zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Resturlaub nicht mehr genommen werden kann.
Wann besteht Anspruch auf Urlaubsabgeltung?
Ein Anspruch kann beispielsweise entstehen bei:
Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags
Eintritt in den Ruhestand
Aufhebungsvertrag
Tod des Arbeitnehmers
Voraussetzung ist, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch ein wirksamer Urlaubsanspruch besteht. Für vertraglichen oder tariflichen Zusatzurlaub können besondere Regelungen gelten.
Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zusätzlich gezahlte Überstundenvergütungen bleiben dabei grundsätzlich unberücksichtigt.
Bei einem festen Monatsgehalt und einer Fünf-Tage-Woche kann vereinfacht folgende Formel verwendet werden:
Monatsgehalt × 3 ÷ 13 ÷ 5 × offene Urlaubstage
Beispiel zur Urlaubsabgeltung
Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3.000 Euro brutto und hat bei seinem Ausscheiden noch zehn Urlaubstage.
Zunächst wird der durchschnittliche Wert eines Arbeitstags berechnet:
3.000 Euro × 3 ÷ 13 ÷ 5 = 138,46 Euro
Für zehn offene Urlaubstage ergibt sich:
138,46 Euro × 10 = 1.384,60 Euro
Der Arbeitnehmer erhält somit eine Urlaubsabgeltung von rund 1.384,60 Euro brutto. Bei variabler Vergütung oder einer anderen Verteilung der Wochenarbeit kann die Berechnung abweichen.
Wie wird die Urlaubsabgeltung versteuert?
Die Urlaubsabgeltung gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie wird lohnsteuerlich als sonstiger Bezug behandelt.
Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer anhand des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns. Die Höhe des Nettoauszahlungsbetrags hängt deshalb unter anderem von der Steuerklasse, dem bisherigen Einkommen und dem Zeitpunkt der Auszahlung ab.
Fallen Sozialversicherungsbeiträge an?
Die Urlaubsabgeltung gilt grundsätzlich als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Darauf können Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen.
Die Beitragspflicht besteht nur, soweit die anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen noch nicht ausgeschöpft sind.
Wann verjährt der Anspruch?
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung unterliegt grundsätzlich der dreijährigen Verjährungsfrist. Diese beginnt regelmäßig mit dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Zusätzlich können arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten, die deutlich kürzer sein können.
Unterschied zu Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt
Das Urlaubsentgelt ist die normale Lohnfortzahlung während des Urlaubs. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche freiwillige oder vertraglich vereinbarte Leistung.
Die Urlaubsabgeltung ersetzt dagegen Urlaubstage, die nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht mehr genommen werden können.