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Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Beschäftigte bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber getragen.

Unfallversicherung: Beitrag, Leistungen und Berechnung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Beschäftigte sind grundsätzlich automatisch über ihren Arbeitgeber versichert. Ein eigener Versicherungsvertrag oder Antrag ist dafür nicht erforderlich.

Der Versicherungsschutz umfasst insbesondere Arbeitsunfälle, bestimmte Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg und anerkannte Berufskrankheiten. Zuständig sind je nach Branche und Arbeitgeber die gewerblichen Berufsgenossenschaften oder die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Wer zahlt den Unfallversicherungsbeitrag?

Anders als bei der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich vom Arbeitgeber getragen.

Arbeitnehmer müssen keinen eigenen Beitrag bezahlen. Deshalb erscheint die Unfallversicherung nicht als Abzug vom Bruttogehalt auf der Gehaltsabrechnung und reduziert das ausgezahlte Nettogehalt nicht.

Wie hoch ist der Unfallversicherungsbeitrag?

Für die gesetzliche Unfallversicherung gibt es keinen einheitlichen Beitragssatz. Die Beitragshöhe hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • der Lohnsumme des Unternehmens

  • der Branche und dem Unfallrisiko

  • der zugeordneten Gefahrklasse

  • dem Finanzbedarf des Unfallversicherungsträgers

Bei gewerblichen Berufsgenossenschaften wird der Beitrag grundsätzlich nach folgender Formel berechnet:

Arbeitsentgelt × Gefahrklasse × Beitragsfuß ÷ 1.000

Die Gefahrklasse bildet das Unfallrisiko der jeweiligen Tätigkeit oder Branche ab. Der Beitragsfuß wird vom zuständigen Unfallversicherungsträger festgelegt und kann sich von Jahr zu Jahr verändern.

Beispiel zum Unfallversicherungsbeitrag

Ein Unternehmen weist eine beitragspflichtige Lohnsumme von 500.000 Euro auf. Die Gefahrklasse beträgt 1,5 und der Beitragsfuß 3,0.

Der Beitrag würde sich vereinfacht wie folgt berechnen:

500.000 Euro × 1,5 × 3,0 ÷ 1.000 = 2.250 Euro

Die tatsächliche Berechnung richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Für Arbeitnehmer entsteht aus diesem Beitrag kein eigener Gehaltsabzug.

Welche Leistungen bietet die Unfallversicherung?

Nach einem anerkannten Versicherungsfall kann die gesetzliche Unfallversicherung insbesondere folgende Leistungen übernehmen:

  • medizinische Behandlung

  • berufliche und soziale Rehabilitation

  • Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit

  • Pflegeleistungen

  • Renten bei dauerhaften Gesundheitsschäden

  • Leistungen an Hinterbliebene

Neben der Entschädigung nach einem Unfall gehört auch die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu den Aufgaben der Unfallversicherung.

Unterschied zur privaten Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt hauptsächlich bei Unfällen, die mit der beruflichen Tätigkeit oder dem versicherten Arbeitsweg zusammenhängen.

Eine private Unfallversicherung kann dagegen auch Freizeitunfälle absichern. Sie ist eine freiwillige Zusatzversicherung und wird vom Versicherten selbst bezahlt.