Teilzeit
Bei einer Teilzeitbeschäftigung ist die regelmäßige Arbeitszeit kürzer als bei vergleichbaren Vollzeitkräften. Gehalt, Steuern und Sozialabgaben richten sich nach dem tatsächlichen Arbeitsentgelt.
Teilzeit 2026: Gehalt, Abzüge und Urlaubsanspruch
Teilzeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig weniger arbeitet als eine vergleichbare Vollzeitkraft im selben Betrieb. Eine feste gesetzliche Stundengrenze gibt es nicht.
Je nach betrieblicher Vollzeitregelung können beispielsweise 15, 25, 30 oder 35 Wochenstunden als Teilzeit gelten. Auch ein Minijob oder Midijob kann eine Teilzeitbeschäftigung sein.
Wie wird das Teilzeitgehalt berechnet?
Das Teilzeitgehalt wird häufig anteilig aus dem Vollzeitgehalt berechnet. Dafür kann folgende Formel verwendet werden:
Vollzeitgehalt × Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden
Eine Vollzeitkraft verdient beispielsweise 4.000 Euro brutto bei 40 Wochenstunden. Wird die Arbeitszeit auf 30 Stunden reduziert, ergibt sich:
4.000 Euro × 30 ÷ 40 = 3.000 Euro
Das monatliche Bruttogehalt beträgt damit 3.000 Euro. Voraussetzung ist, dass der Stundenlohn unverändert bleibt.
Teilzeitbeschäftigte dürfen allein wegen ihrer kürzeren Arbeitszeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte. Geld- und Sachleistungen sind mindestens anteilig zur Arbeitszeit zu gewähren, sofern keine sachlichen Gründe für eine andere Behandlung bestehen.
Welche Abzüge fallen bei Teilzeit an?
Für Teilzeitbeschäftigte gelten grundsätzlich die gleichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regeln wie für Vollzeitkräfte.
Vom Bruttogehalt können insbesondere abgezogen werden:
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Die Abzüge sinken nicht immer im gleichen Verhältnis wie das Bruttogehalt. Aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs kann das Nettogehalt prozentual weniger stark zurückgehen als das Bruttogehalt.
Liegt der Verdienst innerhalb des Übergangsbereichs, gelten die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge eines Midijobs.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeit?
Der Urlaubsanspruch richtet sich nicht nach den täglichen Arbeitsstunden, sondern nach der Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche.
Arbeitet eine Teilzeitkraft weiterhin an fünf Tagen pro Woche, hat sie grundsätzlich genauso viele Urlaubstage wie eine Vollzeitkraft mit fünf Arbeitstagen.
Bei weniger Arbeitstagen wird der Urlaub umgerechnet:
Urlaubstage Vollzeit ÷ Arbeitstage Vollzeit × Arbeitstage Teilzeit
Erhalten Vollzeitkräfte bei einer Fünf-Tage-Woche 30 Urlaubstage und arbeitet die Teilzeitkraft an drei Tagen pro Woche, ergibt sich:
30 ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage
Beide Beschäftigten erhalten damit insgesamt sechs arbeitsfreie Wochen.
Besteht ein Anspruch auf Teilzeit?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine dauerhafte Verringerung der Arbeitszeit kann bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate dauert und der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
Der Antrag muss grundsätzlich mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform gestellt werden. Der Arbeitgeber kann ihn ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen.
Bei Arbeitgebern mit mehr als 45 Beschäftigten kann zusätzlich ein Anspruch auf Brückenteilzeit für einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren bestehen. Anschließend gilt automatisch wieder die vorherige Arbeitszeit.