Tariflohn
Tariflohn ist das Arbeitsentgelt, das in einem Tarifvertrag für bestimmte Tätigkeiten und Entgeltgruppen vereinbart wurde. Die Höhe unterscheidet sich je nach Branche, Region und Qualifikation.
Tariflohn 2026: Höhe, Anspruch und Berechnung
Als Tariflohn wird das Arbeitsentgelt bezeichnet, das Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber gemeinsam mit Gewerkschaften in einem Tarifvertrag vereinbaren. Einen einheitlichen Tariflohn für Deutschland gibt es deshalb nicht.
Je nach Tarifvertrag können unterschiedliche Löhne und Gehälter für bestimmte Tätigkeiten, Qualifikationen, Berufserfahrung oder Entgeltgruppen gelten. Tarifverträge regeln häufig nicht nur das Grundgehalt, sondern auch Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub sowie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Wer hat Anspruch auf Tariflohn?
Ein Tarifvertrag gilt unmittelbar und zwingend, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden sind und das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fällt.
Tarifgebunden sind grundsätzlich:
Arbeitnehmer, die Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sind,
Arbeitgeber, die Mitglied des entsprechenden Arbeitgeberverbands sind,
oder Arbeitgeber, die selbst einen Tarifvertrag abgeschlossen haben.
Tariflohn kann außerdem gelten, wenn der Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag verweist oder ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag kann auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfassen, die nicht Mitglied der jeweiligen Tarifvertragsparteien sind.
Wie wird der Tariflohn bestimmt?
Tarifverträge enthalten häufig verschiedene Entgeltgruppen. Die Einstufung richtet sich beispielsweise nach:
Art und Schwierigkeit der Tätigkeit
beruflicher Qualifikation
Verantwortung
Berufserfahrung
Dauer der Betriebszugehörigkeit
Zusätzlich können Erfahrungs- oder Entgeltstufen vorgesehen sein. Dadurch können zwei Beschäftigte derselben Branche unterschiedliche Tarifgehälter erhalten.
Beispiel für einen Tariflohn
Ein Arbeitnehmer ist laut Tarifvertrag in eine Entgeltgruppe mit einem Stundenlohn von 18,50 Euro eingestuft.
Bei 160 vergüteten Arbeitsstunden ergibt sich:
18,50 Euro × 160 Stunden = 2.960 Euro brutto
Hinzu kommen gegebenenfalls tarifvertraglich vereinbarte Zuschläge oder Sonderzahlungen.
Vom tariflichen Bruttogehalt werden anschließend wie bei anderem Arbeitsentgelt Lohnsteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet.
Tariflohn und Mindestlohn – was ist der Unterschied?
Der gesetzliche Mindestlohn legt eine allgemeine Lohnuntergrenze fest. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto je Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro.
Tariflöhne werden dagegen von den Tarifparteien ausgehandelt und liegen häufig oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns.
Daneben gibt es für bestimmte Wirtschaftszweige verbindliche Branchenmindestlöhne. Diese können ebenfalls über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Darf der Arbeitgeber weniger als Tariflohn zahlen?
Ist der Tarifvertrag unmittelbar verbindlich, dürfen tarifliche Mindestbedingungen grundsätzlich nicht zuungunsten des Arbeitnehmers unterschritten werden.
Eine günstigere Vereinbarung ist dagegen möglich. Bezahlt ein Arbeitgeber beispielsweise freiwillig mehr als den Tariflohn, ist dies grundsätzlich zulässig. Dieses sogenannte Günstigkeitsprinzip ist im Tarifvertragsgesetz verankert.
Ist Tariflohn brutto oder netto?
Tariflöhne und Tarifgehälter werden grundsätzlich als Bruttobeträge angegeben.
Ein tarifliches Monatsgehalt von beispielsweise 3.500 Euro entspricht daher nicht dem ausgezahlten Betrag. Erst nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern ergibt sich das individuelle Nettogehalt.