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Tantieme

Eine Tantieme ist eine erfolgsabhängige Vergütung zusätzlich zum festen Gehalt. Ihre Höhe richtet sich meist nach dem Gewinn, Umsatz oder Unternehmenserfolg.

Tantieme 2026: Berechnung, Steuern und Netto

Eine Tantieme ist eine variable Vergütung, deren Höhe vom wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens abhängt. Sie wird häufig an Geschäftsführer, Vorstände oder leitende Angestellte zusätzlich zum Festgehalt gezahlt.

Als Berechnungsgrundlage können beispielsweise der Jahresgewinn, Umsatz oder ein vertraglich festgelegtes Betriebsergebnis dienen.

Welche Arten von Tantiemen gibt es?

Zu den gebräuchlichen Formen gehören:

  • Gewinntantieme

  • Umsatztantieme

  • Leistungstantieme

  • garantierte Mindesttantieme

  • Kombinationen aus mehreren Erfolgskennzahlen

Am häufigsten ist die Gewinntantieme. Dabei erhält der Begünstigte einen vereinbarten Prozentsatz des maßgeblichen Unternehmensgewinns.

Besteht ein Anspruch auf eine Tantieme?

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Tantieme besteht nicht. Der Anspruch muss sich beispielsweise aus dem Arbeitsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.

Die Vereinbarung sollte eindeutig festlegen:

  • die Berechnungsgrundlage

  • den Prozentsatz

  • mögliche Höchstgrenzen

  • den Auszahlungszeitpunkt

  • die Behandlung von Verlusten

  • die Folgen eines unterjährigen Ausscheidens

Ohne klare Regelung können Unstimmigkeiten darüber entstehen, welcher Gewinn für die Berechnung maßgeblich ist.

Wie wird eine Tantieme berechnet?

Eine einfache Gewinntantieme kann nach folgender Formel berechnet werden:

maßgeblicher Jahresgewinn × vereinbarter Prozentsatz

Beträgt der vertraglich festgelegte Gewinn 200.000 Euro und die Tantieme 5 Prozent, ergibt sich:

200.000 Euro × 5 Prozent = 10.000 Euro

Die Tantieme beträgt somit 10.000 Euro brutto. In der Praxis kann der Gewinn vorab um Steuern, Verlustvorträge oder bestimmte außerordentliche Erträge und Aufwendungen bereinigt werden.

Wie wird eine Tantieme versteuert?

Eine an Arbeitnehmer oder angestellte Geschäftsführer gezahlte Tantieme gehört grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wird sie einmal jährlich ausgezahlt, wird sie lohnsteuerlich regelmäßig als sonstiger Bezug behandelt.

Die Lohnsteuer wird anhand des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns ermittelt. Eine besondere Tantiemensteuer gibt es nicht. Durch das höhere Jahreseinkommen kann der Steuerabzug dennoch vergleichsweise hoch ausfallen.

Welche Sozialabgaben fallen an?

Tantiemen gelten bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten grundsätzlich als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Darauf können Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen.

Beiträge werden nur erhoben, soweit die anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen noch nicht ausgeschöpft sind. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern hängt die Sozialversicherungspflicht zusätzlich von ihrem Einfluss auf die Gesellschaft ab.

Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern muss die Tantieme im Voraus klar und angemessen vereinbart werden. Unangemessene oder gesellschaftlich veranlasste Zahlungen können steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden. Insbesondere reine Umsatztantiemen werden kritisch geprüft.