Spitzensteuersatz
Der Spitzensteuersatz beträgt 2026 in Deutschland 42 Prozent. Er wird nur auf den Teil des zu versteuernden Einkommens angewendet, der oberhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt.
Spitzensteuersatz 2026: Grenze und Berechnung
Der Spitzensteuersatz ist der höchste reguläre Grenzsteuersatz des deutschen Einkommensteuertarifs. Er beträgt 2026 42 Prozent.
Das bedeutet jedoch nicht, dass das gesamte Einkommen mit 42 Prozent besteuert wird. Der Spitzensteuersatz gilt nur für den Teil des zu versteuernden Einkommens, der oberhalb der maßgeblichen Grenze liegt.
Ab wann gilt der Spitzensteuersatz 2026?
Für Alleinstehende beginnt der Spitzensteuersatz 2026 bei einem zu versteuernden Einkommen von:
69.879 Euro im Jahr
Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern greift der Spitzensteuersatz aufgrund des Splittingverfahrens grundsätzlich ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von:
139.758 Euro im Jahr
Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 12.348 Euro fällt 2026 keine Einkommensteuer an. Zwischen dem Grundfreibetrag und der Grenze des Spitzensteuersatzes steigt der Steuersatz schrittweise an.
Zu versteuerndes Einkommen ist nicht das Bruttogehalt
Die Grenze von 69.879 Euro bezieht sich nicht auf das Bruttojahresgehalt, sondern auf das zu versteuernde Einkommen.
Vom Bruttoeinkommen werden zuvor unter anderem berücksichtigt:
Werbungskosten
Sonderausgaben
Vorsorgeaufwendungen
Freibeträge
gegebenenfalls außergewöhnliche Belastungen
Ein Arbeitnehmer kann deshalb ein Bruttojahresgehalt oberhalb von 69.879 Euro erzielen, ohne bereits den Spitzensteuersatz zu erreichen.
Wie wird der Spitzensteuersatz berechnet?
Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv. Mit steigendem Einkommen erhöht sich der Steuersatz stufenweise. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 Prozent, der Spitzensteuersatz 42 Prozent.
Bei einem zu versteuernden Einkommen zwischen 69.879 Euro und 277.825 Euro wird die Einkommensteuer 2026 nach folgender Tarifformel berechnet:
zu versteuerndes Einkommen × 42 Prozent − 11.135,63 Euro
Beispiel zum Spitzensteuersatz
Eine alleinstehende Person hat 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 80.000 Euro.
Die tarifliche Einkommensteuer beträgt vereinfacht:
80.000 Euro × 42 Prozent − 11.135,63 Euro = 22.464,37 Euro
Der durchschnittliche Steuersatz liegt damit bei rund:
22.464,37 Euro ÷ 80.000 Euro = 28,08 Prozent
Obwohl der Grenzsteuersatz 42 Prozent beträgt, werden also nicht 42 Prozent des gesamten Einkommens als Einkommensteuer fällig.
Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz
Der Grenzsteuersatz zeigt, mit welchem Steuersatz der nächste zusätzlich verdiente Euro belastet wird. Der Durchschnittssteuersatz gibt dagegen an, welcher Anteil des gesamten zu versteuernden Einkommens als Einkommensteuer gezahlt wird.
Der persönliche Durchschnittssteuersatz liegt daher normalerweise deutlich unter dem Spitzensteuersatz.
Was ist die Reichensteuer?
Ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro gilt 2026 ein Steuersatz von 45 Prozent. Dieser wird häufig als Reichensteuer bezeichnet.
Bei zusammen veranlagten Ehepaaren beginnt dieser Höchststeuersatz grundsätzlich ab 555.652 Euro. Auch die 45 Prozent werden nur auf den oberhalb der Grenze liegenden Einkommensteil angewendet.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer können zusätzlich zur Einkommensteuer anfallen.