Sozialversicherungsausweis
Der Sozialversicherungsausweis enthält die persönliche Versicherungsnummer für die Sozialversicherung. Seit 2023 heißt das Dokument offiziell Versicherungsnummernachweis.
Sozialversicherungsausweis: Nummer, Beantragung und Verwendung
Der Sozialversicherungsausweis ist ein Nachweis über die persönliche Versicherungsnummer in der deutschen Sozialversicherung. Seit dem 1. Januar 2023 lautet die offizielle Bezeichnung Versicherungsnummernachweis.
Bereits ausgestellte Sozialversicherungsausweise bleiben weiterhin gültig und müssen nicht allein wegen der neuen Bezeichnung ersetzt werden.
Welche Angaben stehen auf dem Sozialversicherungsausweis?
Der Versicherungsnummernachweis enthält ausschließlich folgende Angaben:
Versicherungsnummer
Vorname
Familienname
gegebenenfalls Geburtsname
Ausstellungsdatum
Die Versicherungsnummer ermöglicht eine eindeutige Zuordnung des Versicherten im Meldeverfahren der Sozialversicherung. Sie wird unter anderem für Meldungen zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verwendet.
Wann wird der Sozialversicherungsausweis ausgestellt?
Arbeitnehmer, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte erhalten einen Versicherungsnummernachweis grundsätzlich bei der erstmaligen Vergabe ihrer Versicherungsnummer.
Dies geschieht häufig bei Aufnahme der ersten Beschäftigung. Wurde noch keine Versicherungsnummer vergeben, übermittelt der Arbeitgeber die erforderlichen Angaben im Rahmen der Anmeldung zur Sozialversicherung.
Muss der Ausweis dem Arbeitgeber vorgelegt werden?
Seit 2023 müssen Beschäftigte den Versicherungsnummernachweis bei Beginn einer Beschäftigung normalerweise nicht mehr vorlegen.
Der Arbeitgeber ruft die Versicherungsnummer elektronisch bei der Datenstelle der Rentenversicherung ab. Nur wenn dabei keine eindeutige Versicherungsnummer ermittelt werden kann, kann die Vorlage des Nachweises erforderlich sein.
Was tun bei Verlust?
Geht der Versicherungsnummernachweis verloren, kann ein neuer Nachweis beantragt werden. Die Beantragung ist insbesondere möglich:
bei der gesetzlichen Krankenkasse
beim zuständigen Rentenversicherungsträger
über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung
Ein Ersatznachweis wird auch ausgestellt, wenn sich persönliche Angaben ändern oder das bisherige Dokument nicht mehr verwendbar ist.
Der Verlust muss der Krankenkasse oder Rentenversicherung nicht mehr gesondert gemeldet werden. Es ist außerdem möglich, mehrere Versicherungsnummernachweise zu besitzen.
Unterschied zur Steuer-ID und Krankenversichertenkarte
Der Sozialversicherungsausweis ist nicht mit der Steueridentifikationsnummer oder der elektronischen Gesundheitskarte zu verwechseln.
Die Steuer-ID wird für steuerliche Zwecke verwendet. Die Gesundheitskarte dient als Versicherungsnachweis gegenüber Ärzten und anderen Leistungserbringern. Der Versicherungsnummernachweis dokumentiert dagegen die persönliche Sozialversicherungsnummer.