Sonntagszuschlag
Der Sonntagszuschlag wird zusätzlich zum regulären Arbeitslohn für Sonntagsarbeit gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er steuer- und sozialversicherungsfrei sein.
Sonntagszuschlag 2026: Höhe, Steuerfreiheit und Berechnung
Ein Sonntagszuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeitsstunden, die an einem Sonntag geleistet werden. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag gezahlt wird, ergibt sich meist aus einem Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder betrieblichen Übung.
Das Arbeitszeitgesetz begründet keinen allgemeinen Anspruch auf einen Sonntagszuschlag. Es schreibt bei zulässiger Sonntagsarbeit grundsätzlich einen Ersatzruhetag vor, aber keine zusätzliche Bezahlung.
Wie hoch ist der Sonntagszuschlag?
Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlagssatz. In Arbeits- und Tarifverträgen werden häufig Zuschläge von beispielsweise:
25 Prozent
50 Prozent
75 Prozent
des Bruttostundenlohns vereinbart.
Die vertraglich vereinbarte Höhe ist von der steuerlichen Höchstgrenze zu unterscheiden. Ein Zuschlag kann auch höher als 50 Prozent sein. Der übersteigende Teil ist dann jedoch grundsätzlich steuerpflichtig.
Wann ist der Sonntagszuschlag steuerfrei?
Ein Sonntagszuschlag kann bis zu folgender Höhe steuerfrei ausgezahlt werden:
50 Prozent des Grundlohns
Als Sonntagsarbeit gilt steuerlich die Arbeit zwischen 0 und 24 Uhr eines Sonntags. Der Zuschlag muss zusätzlich zum normalen Grundlohn und für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit gezahlt werden.
Für die Steuerfreiheit wird der Grundlohn mit höchstens 50 Euro pro Arbeitsstunde angesetzt.
Beispiel zum Sonntagszuschlag
Ein Arbeitnehmer verdient 20 Euro brutto pro Stunde und arbeitet an einem Sonntag acht Stunden. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschlag von 50 Prozent.
Der Sonntagszuschlag beträgt:
8 Stunden × 20 Euro × 50 Prozent = 80 Euro
Der normale Arbeitslohn von 160 Euro ist steuerpflichtig. Der Zuschlag von 80 Euro kann steuerfrei ausgezahlt werden, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die Steuerfreiheit setzt insbesondere voraus, dass der Zuschlag:
zusätzlich zum Grundlohn gezahlt wird
für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit anfällt
den jeweiligen Arbeitsstunden zugeordnet werden kann
durch Arbeitszeitaufzeichnungen nachgewiesen wird
Eine pauschale Zahlung ohne Nachweis der tatsächlich geleisteten Sonntagsstunden ist grundsätzlich nicht steuerfrei.
Ist der Sonntagszuschlag sozialversicherungsfrei?
Ein steuerfreier Sonntagszuschlag ist grundsätzlich auch von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
Für die Beitragsfreiheit wird der Zuschlag jedoch nur auf Grundlage eines Stundenlohns von höchstens 25 Euro berücksichtigt. Liegt der Grundlohn darüber, kann ein Teil des steuerfreien Zuschlags dennoch beitragspflichtig sein.
Welche Regeln gelten für Sonntagsarbeit?
Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich sonntags von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt jedoch Ausnahmen, beispielsweise in Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Gastronomie oder Verkehrsbetrieben.
Wer an einem Sonntag arbeitet, muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag erhalten. Außerdem müssen im Regelfall mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.