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Selbstständigkeit

Bei einer Selbstständigkeit werden Einkommen, Steuern und Versicherungsbeiträge eigenverantwortlich organisiert. Entscheidend für das verfügbare Netto ist der Gewinn nach Betriebsausgaben.

Selbstständigkeit 2026: Steuern, Abgaben und Netto

Selbstständige arbeiten auf eigene Rechnung und tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit. Sie erhalten kein festes Bruttogehalt von einem Arbeitgeber, sondern erzielen Einnahmen aus ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit.

Für die Berechnung der persönlichen Steuerbelastung ist grundsätzlich nicht der Umsatz, sondern der Gewinn entscheidend. Dieser ergibt sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der betrieblich veranlassten Ausgaben.

Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit?

Selbstständige werden steuerlich insbesondere in Gewerbetreibende und Freiberufler unterschieden.

Zu den freien Berufen können beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Künstler oder beratende Berufe gehören. Freiberufler melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an und erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

Gewerbetreibende müssen ihre Tätigkeit zusätzlich beim Gewerbeamt anmelden. Sie können neben der Einkommensteuer auch gewerbesteuerpflichtig sein. Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt dabei ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr.

Welche Steuern zahlen Selbstständige?

Je nach Tätigkeit, Gewinn und Rechtsform können insbesondere folgende Steuern anfallen:

  • Einkommensteuer

  • Umsatzsteuer

  • Gewerbesteuer

  • gegebenenfalls Kirchensteuer

  • gegebenenfalls Solidaritätszuschlag

Die Einkommensteuer wird auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens berechnet. Selbstständige müssen häufig Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten. Betriebliche Ausgaben wie Büromiete, Arbeitsmittel, Fahrtkosten oder berufliche Versicherungen können den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren.

Krankenversicherung bei Selbstständigkeit

Auch Selbstständige müssen kranken- und pflegeversichert sein. Sie können abhängig von ihren Voraussetzungen freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sein.

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige tragen ihren Beitrag grundsätzlich vollständig selbst, da kein Arbeitgeberanteil gezahlt wird. Die Beiträge richten sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen, mindestens jedoch nach einer gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage.

Diese beträgt 2026 1.318,33 Euro monatlich. Der tatsächliche Beitrag hängt unter anderem vom Krankengeldanspruch, Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungsbeitrag ab.

Rentenversicherung für Selbstständige

Nicht alle Selbstständigen sind automatisch gesetzlich rentenversicherungspflichtig. Eine Versicherungspflicht gilt jedoch unter anderem für bestimmte:

  • Handwerker

  • Lehrer und Erzieher

  • Hebammen und Pflegepersonen

  • Künstler und Publizisten

  • Selbstständige mit überwiegend einem Auftraggeber

Andere Selbstständige können freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten oder privat für das Alter vorsorgen.

Beispiel zur Selbstständigkeit

Ein Selbstständiger erzielt monatlich 6.000 Euro Umsatz und hat Betriebsausgaben von 2.000 Euro.

Der monatliche Gewinn beträgt:

6.000 Euro − 2.000 Euro = 4.000 Euro

Von diesem Gewinn müssen unter anderem Einkommensteuer sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung finanziert werden. Zusätzlich sollten Rücklagen für Steuern, Altersvorsorge, Krankheit und Zeiten ohne Aufträge gebildet werden.