Sachbezug
Ein Sachbezug ist eine nicht in Geld ausgezahlte Leistung des Arbeitgebers. Je nach Art und Wert kann der geldwerte Vorteil steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
Sachbezug 2026: Freigrenze, Werte und Berechnung
Ein Sachbezug ist eine Leistung des Arbeitgebers, die nicht als Geld ausgezahlt wird. Arbeitnehmer erhalten stattdessen Waren, Dienstleistungen oder andere Vorteile.
Typische Sachbezüge sind beispielsweise:
Gutscheine und bestimmte Geldkarten
kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten
Unterkunft oder Wohnung
Waren und Dienstleistungen des Arbeitgebers
private Nutzung eines Firmenwagens
Sachbezüge gelten grundsätzlich als Arbeitslohn. Ihr geldwerter Vorteil kann deshalb steuer- und sozialversicherungspflichtig sein.
Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze 2026?
Bestimmte Sachbezüge bleiben bis zu einer monatlichen Grenze von:
50 Euro pro Arbeitnehmer
steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Bei Gutscheinen und Geldkarten müssen außerdem die gesetzlichen Anforderungen an einen Sachbezug erfüllt sein.
Bei den 50 Euro handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Wird die Grenze auch nur geringfügig überschritten, ist grundsätzlich der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.
Nicht genutzte Beträge können nicht in den nächsten Monat übertragen werden.
Beispiel zur Sachbezugsfreigrenze
Ein Arbeitgeber überlässt einem Arbeitnehmer monatlich einen begünstigten Tankgutschein im Wert von 50 Euro.
Da die Freigrenze nicht überschritten wird, kann der Gutschein steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
Beträgt der Gutschein dagegen 55 Euro, ist grundsätzlich der vollständige Wert von 55 Euro steuer- und beitragspflichtig. Es werden nicht lediglich die 5 Euro oberhalb der Freigrenze versteuert.
Welche Sachbezugswerte gelten 2026?
Für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft gelten amtlich festgelegte Sachbezugswerte.
Der monatliche Wert für vollständige Verpflegung beträgt 2026:
Frühstück: 71 Euro
Mittagessen: 137 Euro
Abendessen: 137 Euro
insgesamt: 345 Euro
Für eine Unterkunft gilt ein monatlicher Sachbezugswert von 285 Euro. Bei einer Wohnung kann stattdessen grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis maßgeblich sein.
Diese amtlich bewerteten Sachbezüge fallen nicht automatisch unter die monatliche 50-Euro-Freigrenze.
Wie wird ein Sachbezug abgerechnet?
Ein steuerpflichtiger Sachbezug wird als geldwerter Vorteil zum steuer- und beitragspflichtigen Bruttogehalt hinzugerechnet.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält 3.000 Euro Bruttogehalt und einen steuerpflichtigen Sachbezug von 100 Euro. Für die Berechnung von Steuern und Sozialabgaben wird grundsätzlich ein Gesamtbrutto von 3.100 Euro angesetzt.
Da der Sachbezug nicht in Geld ausgezahlt wird, erhöht sich das Auszahlungsnetto nicht um 100 Euro. Die darauf entfallenden Abgaben können das ausgezahlte Gehalt sogar reduzieren.
Unterschied zwischen Sachbezug und Geldleistung
Eine Geldleistung wird direkt ausgezahlt und ist grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ein Sachbezug besteht dagegen aus einer Ware, Dienstleistung oder Nutzungsmöglichkeit.
Auch zweckgebundene Geldzahlungen gelten nicht automatisch als Sachbezug. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung der Leistung.