rechner-brutto-netto.de
WIKI

Provision

Eine Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die zusätzlich zum Festgehalt gezahlt werden kann. Ihre Höhe richtet sich häufig nach vermittelten Verträgen, Verkäufen oder erzielten Umsätzen.

Provision 2026: Berechnung, Steuern und Netto

Eine Provision ist ein variabler Bestandteil des Arbeitsentgelts. Sie wird vor allem im Vertrieb, Verkauf, Versicherungswesen und in der Immobilienvermittlung gezahlt. Anders als ein festes Monatsgehalt hängt ihre Höhe von einem bestimmten geschäftlichen Erfolg ab.

Provisionen können zusätzlich zu einem Grundgehalt oder als wesentlicher Bestandteil der Gesamtvergütung vereinbart werden.

Welche Arten von Provisionen gibt es?

Zu den häufigsten Provisionsarten gehören:

  • Abschlussprovision für einen erfolgreichen Vertragsabschluss

  • Umsatzprovision auf den erzielten Umsatz

  • Stückprovision je verkauftem Produkt

  • Bestandsprovision für laufende Kundenverträge

  • Folgeprovision bei Vertragsverlängerungen

  • Teamprovision für gemeinsame Ergebnisse

  • Inkassoprovision für eingezogene Forderungen

Welche Geschäfte berücksichtigt werden und wann der Anspruch entsteht, sollte im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eindeutig geregelt sein. Das Bundesarbeitsgericht zählt Provisionen zu den sonstigen Vergütungen, die in der Entgeltabrechnung nachvollziehbar ausgewiesen werden müssen.

Besteht ein Anspruch auf Provision?

Angestellte Arbeitnehmer haben nicht automatisch einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Provision. Der Anspruch ergibt sich normalerweise aus der vereinbarten Vergütungsregelung.

Für selbstständige Handelsvertreter gelten dagegen besondere gesetzliche Vorschriften. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Provision für Geschäfte, die auf ihre Tätigkeit zurückzuführen sind. Anspruch, Fälligkeit und Abrechnung richten sich dabei nach den §§ 87 bis 87c Handelsgesetzbuch.

Wie wird eine Provision berechnet?

Eine Umsatzprovision kann vereinfacht mit folgender Formel berechnet werden:

provisionspflichtiger Umsatz × Provisionssatz

Ein Arbeitnehmer erzielt einen provisionspflichtigen Monatsumsatz von 50.000 Euro. Der vereinbarte Provisionssatz beträgt 3 Prozent:

50.000 Euro × 3 Prozent = 1.500 Euro

Zusätzlich zu seinem Festgehalt erhält der Arbeitnehmer damit eine Provision von 1.500 Euro brutto.

Die Vereinbarung sollte festlegen, ob beispielsweise Umsatzsteuer, Rabatte, stornierte Verträge oder Zahlungsausfälle von der Berechnungsgrundlage abgezogen werden.

Wie wird eine Provision versteuert?

Provisionen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Wird die Provision regelmäßig monatlich ausgezahlt, wird sie normalerweise als laufender Arbeitslohn behandelt. Eine nur einmal jährlich oder unregelmäßig gezahlte Provision kann dagegen als sonstiger Bezug abgerechnet werden. Bei sonstigen Bezügen wird die Lohnsteuer anhand des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns berechnet.

Eine besondere Provisionssteuer gibt es nicht. Der tatsächliche Steuerabzug hängt unter anderem von der Höhe der Provision, dem übrigen Jahresgehalt, der Steuerklasse und den persönlichen Freibeträgen ab.

Fallen Sozialabgaben an?

Provisionen zählen grundsätzlich zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Auf sie können Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen. Das gilt sowohl für laufende als auch für einmalige Einnahmen aus einer Beschäftigung.

Bei einer einmaligen Provisionszahlung fallen Beiträge nur an, soweit die maßgeblichen anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen noch nicht ausgeschöpft sind.

Unterschied zu Bonus und Tantieme

Eine Provision ist gewöhnlich unmittelbar an einzelne Verkäufe, Vermittlungen oder Umsätze geknüpft. Ein Bonus kann dagegen von persönlichen Zielen, der Arbeitsleistung oder freiwilligen Entscheidungen des Arbeitgebers abhängen.

Eine Tantieme orientiert sich meist am Gewinn oder Gesamterfolg eines Unternehmens und wird häufig jährlich gezahlt.