Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bietet individuell vereinbarte Leistungen. Beitrag und Versicherungsschutz richten sich nach dem gewählten Tarif und persönlichen Voraussetzungen.
Private Krankenversicherung 2026: Kosten und Wechsel
Die private Krankenversicherung, kurz PKV, ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine Form der Absicherung gegen Krankheitskosten. Versicherte schließen einen Vertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen ab und wählen den gewünschten Leistungsumfang.
Die Abrechnung erfolgt häufig nach dem Kostenerstattungsprinzip: Versicherte erhalten eine Rechnung und reichen diese anschließend beim Versicherer ein.
Wer kann sich privat krankenversichern?
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung steht insbesondere folgenden Personengruppen offen:
Selbstständigen und Freiberuflern
Beamtinnen und Beamten
Arbeitnehmern oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
bestimmten weiteren versicherungsfreien Personen
Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze beträgt 2026:
77.400 Euro im Jahr
6.450 Euro im Monat
Arbeitnehmer müssen diese Einkommensgrenze regelmäßig überschreiten, um zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV und einer privaten Krankenversicherung wählen zu können.
Wie wird der PKV-Beitrag berechnet?
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der PKV-Beitrag nicht unmittelbar nach dem Einkommen. Maßgeblich sind insbesondere:
Eintrittsalter
Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss
gewählter Leistungsumfang
Selbstbeteiligung
versicherter Krankentagegeldanspruch
Vor Vertragsabschluss findet in der Regel eine Gesundheitsprüfung statt. Je nach Vorerkrankung kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen, Leistungen ausschließen oder den Antrag ablehnen. Für den gesetzlich geregelten Basistarif gelten besondere Vorgaben; dort sind Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse nicht erlaubt.
Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung
Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten grundsätzlich einen Zuschuss ihres Arbeitgebers. Dieser beträgt höchstens die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags und ist auf den Arbeitgeberanteil begrenzt, der bei gesetzlicher Versicherung entstehen würde.
Für die Berechnung gilt 2026 eine Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich. Unter Berücksichtigung des allgemeinen GKV-Beitragssatzes und des durchschnittlichen Zusatzbeitrags liegt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung rechnerisch bei rund 508,59 Euro pro Monat.
Für die private Pflege-Pflichtversicherung kann zusätzlich ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden.
Gibt es eine Familienversicherung in der PKV?
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Für Ehepartner und Kinder ist jeweils ein eigener Versicherungsvertrag mit einem eigenen Beitrag erforderlich.
Besonders bei Familien sollte deshalb nicht nur der Beitrag einer einzelnen Person, sondern die gesamte monatliche Belastung verglichen werden.
Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Ein späterer Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nicht jederzeit möglich. Eine Rückkehr setzt normalerweise voraus, dass erneut Versicherungspflicht eintritt.
Insbesondere ab dem 55. Lebensjahr gelten zusätzliche Einschränkungen. Der Wechsel in die PKV sollte daher als langfristige Entscheidung betrachtet werden.