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Prämie

Eine Prämie ist eine zusätzliche Vergütung, die beispielsweise für besondere Leistungen, Zielerreichung oder Betriebstreue gezahlt wird. Sie ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Prämie 2026: Steuern, Abgaben und Netto

Eine Prämie ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers neben dem regulären Gehalt. Sie kann einmalig oder regelmäßig gezahlt werden und unterschiedliche Zwecke erfüllen.

Typische Formen sind:

  • Leistungsprämie

  • Erfolgsprämie

  • Anwesenheitsprämie

  • Treueprämie

  • Abschlussprämie

  • Jubiläumsprämie

Welche Voraussetzungen für die Zahlung gelten, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Besteht ein Anspruch auf eine Prämie?

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Prämie besteht nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch insbesondere aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer verbindlichen Zusage des Arbeitgebers ergeben.

Auch eine betriebliche Übung kann einen Anspruch begründen. Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Prämie wiederholt ohne wirksamen Vorbehalt zahlt und Beschäftigte deshalb mit einer weiteren Zahlung rechnen dürfen.

Wird die Prämie als Vergütung für bereits geleistete Arbeit gezahlt, können Stichtags- und Rückzahlungsklauseln nur eingeschränkt wirksam sein.

Wie wird eine Prämie versteuert?

Prämien gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Eine einmalige Prämie wird bei der Lohnabrechnung normalerweise als sonstiger Bezug behandelt. Die Lohnsteuer wird anhand des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns berechnet. Der Arbeitgeber ermittelt die Jahreslohnsteuer einmal ohne und einmal mit der Prämie. Die Differenz wird von der Sonderzahlung abgezogen.

Wird eine Prämie regelmäßig monatlich gezahlt, kann sie dagegen als laufender Arbeitslohn behandelt werden.

Eine besondere „Prämiensteuer“ gibt es nicht. Der vergleichsweise hohe Abzug entsteht durch das höhere steuerpflichtige Jahreseinkommen.

Beispiel zur Prämie

Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3.500 Euro brutto und erhält eine einmalige Leistungsprämie von 2.000 Euro.

Sein regulärer Jahresarbeitslohn beträgt:

3.500 Euro × 12 = 42.000 Euro

Durch die Prämie steigt er auf:

42.000 Euro + 2.000 Euro = 44.000 Euro

Auf Grundlage dieses erhöhten Jahresarbeitslohns werden die Lohnsteuer und die möglichen Sozialversicherungsbeiträge berechnet.

Welche Sozialabgaben fallen an?

Eine einmalige Prämie gilt sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Darauf können Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen.

Beiträge werden nur erhoben, soweit die anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen noch nicht ausgeschöpft sind. Bei einem hohen laufenden Einkommen kann eine Prämie deshalb teilweise oder vollständig beitragsfrei bleiben.

Unterschied zwischen Prämie und Bonus

Die Begriffe Prämie und Bonus werden häufig gleichbedeutend verwendet. Eine Prämie wird jedoch oft für eine konkret festgelegte Leistung oder ein bestimmtes Verhalten gezahlt. Ein Bonus richtet sich häufig nach übergeordneten persönlichen oder betrieblichen Zielen.

Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich werden beide Zahlungen grundsätzlich vergleichbar behandelt.