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Pflegeversicherungsbeitrag

Der Pflegeversicherungsbeitrag finanziert Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Seine Höhe hängt vom Einkommen, der Kinderzahl und teilweise vom Bundesland ab.

Pflegeversicherungsbeitrag 2026: Höhe und Berechnung

Der Pflegeversicherungsbeitrag ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Er wird bei Arbeitnehmern direkt vom Bruttogehalt abgezogen und gemeinsam mit dem Arbeitgeberanteil an die Pflegekasse abgeführt.

Die soziale Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, wenn Versicherte pflegebedürftig werden. Sie ist jedoch als Teilabsicherung angelegt und deckt nicht zwangsläufig sämtliche Pflegekosten.

Wie hoch ist der Pflegeversicherungsbeitrag 2026?

Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2026:

  • 3,6 Prozent für Mitglieder mit einem Kind

  • 4,2 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren

Der Kinderlosenzuschlag beträgt 0,6 Prozentpunkte und wird vollständig vom Arbeitnehmer getragen. In den meisten Bundesländern zahlen Arbeitnehmer mit einem Kind 1,8 Prozent und Arbeitgeber ebenfalls 1,8 Prozent. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen eigenen Anteil von 2,4 Prozent.

Abschläge für mehrere Kinder

Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren erhalten Beitragsabschläge. Für das zweite bis fünfte Kind reduziert sich der Beitrag jeweils um 0,25 Prozentpunkte.

Damit gelten folgende Beitragssätze:

  • ein Kind: 3,60 Prozent

  • zwei Kinder: 3,35 Prozent

  • drei Kinder: 3,10 Prozent

  • vier Kinder: 2,85 Prozent

  • fünf oder mehr Kinder: 2,60 Prozent

Der Abschlag gilt nur, solange die jeweiligen Kinder jünger als 25 Jahre sind. Die Elterneigenschaft selbst bleibt bestehen, sodass Eltern auch nach dem 25. Geburtstag ihrer Kinder keinen Kinderlosenzuschlag zahlen.

Beispiel zum Pflegeversicherungsbeitrag

Ein Arbeitnehmer außerhalb Sachsens verdient monatlich 4.000 Euro brutto und hat ein Kind.

Sein Arbeitnehmeranteil beträgt:

4.000 Euro × 1,8 Prozent = 72 Euro

Ein kinderloser Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlt bei gleichem Einkommen:

4.000 Euro × 2,4 Prozent = 96 Euro

Der Kinderlosenzuschlag führt in diesem Beispiel zu einer monatlichen Mehrbelastung von 24 Euro.

Welche Besonderheit gilt in Sachsen?

In Sachsen wird der Pflegeversicherungsbeitrag anders zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilt. Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich 1,3 Prozent, während Arbeitnehmer mit einem Kind 2,3 Prozent zahlen.

Kinderlose Arbeitnehmer in Sachsen zahlen einschließlich Zuschlag 2,9 Prozent. Die Abschläge für mehrere Kinder reduzieren ausschließlich den Arbeitnehmeranteil.

Bis zu welchem Einkommen fallen Beiträge an?

Der Pflegeversicherungsbeitrag wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese beträgt 2026:

  • 5.812,50 Euro monatlich

  • 69.750 Euro jährlich

Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den Pflegeversicherungsbeitrag nicht weiter.