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Nachtzuschlag

Der Nachtzuschlag wird zusätzlich zum regulären Arbeitslohn für Nachtarbeit gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er steuer- und sozialversicherungsfrei sein.

Nachtzuschlag 2026: Höhe, Steuerfreiheit und Berechnung

Ein Nachtzuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeitsstunden, die während der Nacht geleistet werden. Seine Höhe kann sich aus einem Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.

Besteht keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung, müssen Nachtarbeitnehmer einen angemessenen Zuschlag oder eine entsprechende Zahl bezahlter freier Tage erhalten.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag?

Das Arbeitszeitgesetz schreibt keinen festen Prozentsatz vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gelten jedoch häufig folgende Richtwerte:

  • 25 Prozent des Bruttostundenlohns bei regelmäßiger Nachtarbeit

  • 30 Prozent bei dauerhafter Nachtarbeit

Diese Werte sind keine starren gesetzlichen Grenzen. Abhängig von der Belastung und den betrieblichen Umständen kann auch ein anderer Ausgleich angemessen sein.

Wann ist der Nachtzuschlag steuerfrei?

Für steuerliche Zwecke gilt als Nachtarbeit die Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Steuerfrei sind Zuschläge bis zu:

  • 25 Prozent des Grundlohns für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr

  • 40 Prozent für Nachtarbeit zwischen 0 und 4 Uhr, wenn die Arbeit bereits vor Mitternacht begonnen hat

Für die Steuerfreiheit darf der zugrunde gelegte Grundlohn höchstens 50 Euro pro Stunde betragen. Der darüberliegende Teil eines Zuschlags ist steuerpflichtig.

Die steuerliche Nachtzeit unterscheidet sich von der arbeitsrechtlichen Definition. Nach dem Arbeitszeitgesetz gilt grundsätzlich die Zeit von 23 bis 6 Uhr als Nachtzeit, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr.

Beispiel zum Nachtzuschlag

Ein Arbeitnehmer verdient 20 Euro pro Stunde und arbeitet acht Stunden zwischen 22 und 6 Uhr. Der Arbeitgeber zahlt einen Nachtzuschlag von 25 Prozent.

Der Zuschlag beträgt:

8 Stunden × 20 Euro × 25 Prozent = 40 Euro

Die reguläre Vergütung von 160 Euro ist steuerpflichtig. Der Nachtzuschlag von 40 Euro kann steuerfrei ausgezahlt werden, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen gelten?

Der Nachtzuschlag muss:

  • zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden

  • für tatsächlich geleistete Nachtarbeit anfallen

  • den einzelnen Nachtstunden zugeordnet werden können

  • durch Arbeitszeitaufzeichnungen nachweisbar sein

Pauschale Zuschläge ohne Nachweis der tatsächlich geleisteten Nachtstunden sind grundsätzlich nicht steuerfrei.

Ist der Nachtzuschlag sozialversicherungsfrei?

Steuerfreie Nachtzuschläge sind grundsätzlich auch sozialversicherungsfrei. Für die Beitragsfreiheit wird jedoch höchstens ein Grundlohn von 25 Euro pro Stunde berücksichtigt.

Liegt der Stundenlohn darüber, kann ein Teil des steuerfreien Nachtzuschlags dennoch beitragspflichtig sein.