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Lohnsteuerjahresausgleich

Beim Lohnsteuerjahresausgleich prüft der Arbeitgeber, ob im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde. Ein möglicher Erstattungsbetrag wird über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt.

Lohnsteuerjahresausgleich 2026: Ablauf und Erstattung

Beim Lohnsteuerjahresausgleich vergleicht der Arbeitgeber die während des Kalenderjahres einbehaltene Lohnsteuer mit der tatsächlich auf den Jahresarbeitslohn entfallenden Lohnsteuer.

Wurde insgesamt zu viel Lohnsteuer abgezogen, erstattet der Arbeitgeber die Differenz über die Gehaltsabrechnung. Der Lohnsteuerjahresausgleich wird daher auch als betrieblicher oder arbeitgeberseitiger Lohnsteuer-Jahresausgleich bezeichnet.

Wann führt der Arbeitgeber den Jahresausgleich durch?

Der Arbeitgeber darf den Lohnsteuerjahresausgleich grundsätzlich für Arbeitnehmer durchführen, die während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bei ihm beschäftigt waren und am 31. Dezember noch im Unternehmen arbeiten.

Beschäftigt der Arbeitgeber am 31. Dezember mindestens zehn Arbeitnehmer, ist er bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Durchführung verpflichtet. Bei weniger als zehn Beschäftigten kann der Jahresausgleich freiwillig erfolgen.

Ein gesonderter Antrag des Arbeitnehmers ist normalerweise nicht erforderlich.

Wann ist kein Lohnsteuerjahresausgleich möglich?

Der Arbeitgeber darf den Ausgleich in bestimmten Fällen nicht durchführen. Dazu gehören beispielsweise:

  • zeitweise Abrechnung nach Steuerklasse V oder VI

  • Anwendung des Faktorverfahrens

  • Berücksichtigung eines Lohnsteuerfreibetrags

  • Bezug von Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld

  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

  • längere Zeiträume ohne Arbeitslohn

  • bestimmte ausländische Arbeitseinkünfte

  • ausdrücklicher Verzicht des Arbeitnehmers

Auch Änderungen bei den Vorsorgepauschalen oder bestimmten persönlichen Lohnsteuermerkmalen können den betrieblichen Jahresausgleich ausschließen.

Beispiel zum Lohnsteuerjahresausgleich

Ein Arbeitgeber hat 2026 insgesamt 4.200 Euro Lohnsteuer vom Gehalt eines Arbeitnehmers einbehalten.

Bei der Berechnung anhand des vollständigen Jahresarbeitslohns ergibt sich jedoch eine Jahreslohnsteuer von lediglich 4.050 Euro.

Die Erstattung beträgt:

4.200 Euro − 4.050 Euro = 150 Euro

Der Arbeitgeber zahlt die 150 Euro über die Gehaltsabrechnung an den Arbeitnehmer zurück.

Bis wann erfolgt der Lohnsteuerjahresausgleich?

Der Ausgleich kann frühestens mit der letzten Gehaltsabrechnung des Kalenderjahres durchgeführt werden.

Für das Jahr 2026 muss er spätestens mit der letzten Lohnabrechnung erfolgen, deren Abrechnungszeitraum im Februar 2027 endet. Die erstattete Lohnsteuer wird anschließend in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt.

Unterschied zur Einkommensteuererklärung

Der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber berücksichtigt grundsätzlich nur den Arbeitslohn aus dem bestehenden Beschäftigungsverhältnis.

Individuelle Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder weitere Einkünfte werden dabei nicht umfassend geprüft. Diese können über eine Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Auch nach einem durchgeführten Lohnsteuerjahresausgleich darf beziehungsweise muss der Arbeitnehmer daher unter Umständen eine Steuererklärung abgeben. Der betriebliche Ausgleich ersetzt die Einkommensteuererklärung nicht.