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Lohnsteuerfreibetrag

Ein Lohnsteuerfreibetrag berücksichtigt bestimmte steuerlich absetzbare Ausgaben bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung. Dadurch kann sich das ausgezahlte Nettogehalt erhöhen.

Lohnsteuerfreibetrag 2026: Antrag und Berechnung

Ein Lohnsteuerfreibetrag ist ein vom Finanzamt festgelegter Betrag, der bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt wird. Er verringert den steuerpflichtigen Arbeitslohn und kann dadurch das monatliche Nettogehalt erhöhen.

Der Freibetrag verändert jedoch nicht die endgültige Einkommensteuer. Er sorgt lediglich dafür, dass eine erwartete Steuererstattung bereits während des Jahres über die Gehaltsabrechnung berücksichtigt wird.

Welche Ausgaben können berücksichtigt werden?

Ein Lohnsteuerfreibetrag kann unter anderem für folgende Aufwendungen beantragt werden:

  • Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags

  • bestimmte Sonderausgaben

  • außergewöhnliche Belastungen

  • haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Handwerkerleistungen

  • Unterhaltsleistungen

  • der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Bei Werbungskosten wird nur der Teil berücksichtigt, der den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt.

Für bestimmte Aufwendungen gilt zudem eine Antragsgrenze von 600 Euro. Werbungskosten zählen dabei nur mit dem Betrag, der oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags liegt.

Beispiel zum Lohnsteuerfreibetrag

Ein Arbeitnehmer erwartet für 2026 beruflich bedingte Werbungskosten von insgesamt 2.000 Euro.

Davon wird zunächst der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro abgezogen:

2.000 Euro − 1.230 Euro = 770 Euro

Der mögliche Lohnsteuerfreibetrag beträgt somit 770 Euro. Bei einer Verteilung auf zwölf Monate reduziert sich der für die Lohnsteuerberechnung maßgebliche Arbeitslohn rechnerisch um rund 64 Euro monatlich.

Die tatsächliche Erhöhung des Nettogehalts ist geringer und hängt vom persönlichen Steuersatz ab.

Wie wird der Lohnsteuerfreibetrag beantragt?

Der Antrag wird über „Mein ELSTER“ oder mit dem amtlichen Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ beim zuständigen Finanzamt gestellt.

Nach der Genehmigung wird der Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen gespeichert. Der Arbeitgeber ruft ihn über das ELStAM-Verfahren ab und berücksichtigt ihn bei der Gehaltsabrechnung.

Welche Fristen gelten?

Der Antrag kann ab dem 1. November des Vorjahres gestellt werden. Soll der Freibetrag noch im laufenden Jahr berücksichtigt werden, muss der Antrag spätestens am 30. November eingehen.

Ein Freibetrag kann auf Antrag für bis zu zwei Kalenderjahre eingetragen werden. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse wesentlich, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.