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Lohnsteuerbescheinigung

Die Lohnsteuerbescheinigung fasst den Arbeitslohn sowie die einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge eines Kalenderjahres zusammen. Sie wird vom Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

Lohnsteuerbescheinigung 2026: Angaben und Bedeutung

Die Lohnsteuerbescheinigung ist eine jährliche Zusammenfassung der steuerlich relevanten Daten aus einem Beschäftigungsverhältnis. Sie zeigt unter anderem, wie viel Bruttoarbeitslohn ein Arbeitnehmer erhalten und welche Steuern der Arbeitgeber davon einbehalten hat.

Der Arbeitgeber erstellt die Bescheinigung nach dem Ende des Kalenderjahres oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Daten werden elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Arbeitnehmer erhalten zusätzlich einen Ausdruck oder eine elektronische Bereitstellung für ihre Unterlagen.

Was steht auf der Lohnsteuerbescheinigung?

Zu den wichtigsten Angaben gehören:

  • Beschäftigungszeitraum

  • Steuerklasse und Kinderfreibeträge

  • Bruttoarbeitslohn

  • einbehaltene Lohnsteuer

  • Solidaritätszuschlag

  • Kirchensteuer

  • steuerfreie Arbeitgeberleistungen

  • Beiträge zur Rentenversicherung

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

  • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Auch bestimmte Lohnersatzleistungen, Versorgungsbezüge, steuerfreie Verpflegungszuschüsse oder Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge können ausgewiesen werden. Welche Felder enthalten sind, richtet sich nach dem amtlichen Muster für das Kalenderjahr 2026.

Wann erhält man die Lohnsteuerbescheinigung?

Arbeitgeber müssen das Lohnkonto am Ende des Kalenderjahres beziehungsweise beim Ausscheiden des Arbeitnehmers abschließen. Die elektronische Übermittlung muss grundsätzlich spätestens bis zum letzten Tag des Februars im Folgejahr erfolgen.

Die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2026 wird damit grundsätzlich bis Ende Februar 2027 an die Finanzverwaltung übermittelt. Der Ausdruck muss dem Arbeitnehmer innerhalb einer angemessenen Frist ausgehändigt oder elektronisch bereitgestellt werden.

Bei mehreren Arbeitgebern erhält der Arbeitnehmer für jedes Beschäftigungsverhältnis eine eigene Bescheinigung.

Beispiel zur Lohnsteuerbescheinigung

Ein Arbeitnehmer hat 2026 insgesamt 48.000 Euro Bruttoarbeitslohn erhalten. Der Arbeitgeber hat davon beispielsweise folgende Beträge abgeführt:

  • 6.200 Euro Lohnsteuer

  • 350 Euro Kirchensteuer

  • 4.464 Euro Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung

  • weitere Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Diese Werte werden in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und von der Finanzverwaltung bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.

Wird die Bescheinigung für die Steuererklärung benötigt?

Die Daten liegen dem Finanzamt aufgrund der elektronischen Übermittlung grundsätzlich bereits vor. Arbeitnehmer müssen den Ausdruck daher normalerweise nicht zusammen mit ihrer Steuererklärung einreichen.

Trotzdem sollte die Bescheinigung sorgfältig geprüft werden. Besonders wichtig sind:

  • Höhe des Bruttoarbeitslohns

  • Steuerklasse

  • Beschäftigungszeitraum

  • einbehaltene Steuern

  • Sozialversicherungsbeiträge

Der Ausdruck dient außerdem als hilfreiche Grundlage für das Ausfüllen und Überprüfen der Einkommensteuererklärung.

Was tun bei falschen Angaben?

Enthält die Lohnsteuerbescheinigung falsche Werte, sollte sich der Arbeitnehmer zunächst an den Arbeitgeber wenden. Dieser kann eine elektronische Korrektur übermitteln.

Korrigiert werden können beispielsweise eine falsche Steuerklasse, fehlerhafte Kinderfreibeträge, ein unzutreffender Bruttoarbeitslohn, falsch bescheinigte Steuerbeträge oder ein fehlerhafter Beschäftigungszeitraum.

Geht der Ausdruck verloren, kann beim Arbeitgeber grundsätzlich eine erneute Ausfertigung angefordert werden. Die bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelten Daten gehen dadurch nicht verloren.

Unterschied zur monatlichen Lohnabrechnung

Die monatliche Lohnabrechnung zeigt die Berechnung des Gehalts für einen einzelnen Abrechnungsmonat. Die Lohnsteuerbescheinigung fasst dagegen die steuerlich relevanten Jahreswerte beziehungsweise die Werte eines gesamten Beschäftigungszeitraums zusammen.

Sie weist nicht das monatliche Nettogehalt aus, sondern vor allem die Jahressummen des Arbeitslohns, der Steuern und der bescheinigten Sozialversicherungsbeiträge.