Lohnfortzahlung
Die Lohnfortzahlung sichert das Arbeitsentgelt während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt grundsätzlich bis zu sechs Wochen weiter.
Lohnfortzahlung 2026: Anspruch, Dauer und Berechnung
Die Lohnfortzahlung wird gesetzlich als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bezeichnet. Sie stellt sicher, dass Arbeitnehmer bei einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit zunächst weiterhin ihr reguläres Arbeitsentgelt erhalten.
Der Anspruch gilt auch für Teilzeitkräfte, Auszubildende, Midijobber und Minijobber.
Wie lange wird der Lohn weitergezahlt?
Der Arbeitgeber zahlt das Arbeitsentgelt grundsätzlich für höchstens:
sechs Wochen beziehungsweise 42 Kalendertage
weiter. Der Anspruch entsteht allerdings erst, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Erkrankt ein Arbeitnehmer vorher, kann bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich die Krankenkasse zuständig sein.
Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?
Arbeitnehmer erhalten grundsätzlich das Arbeitsentgelt, das ihnen bei ihrer regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte.
Bei einem festen Monatsgehalt wird daher normalerweise das reguläre Bruttogehalt weitergezahlt. Bei Stundenlohn kann vereinfacht folgende Berechnung gelten:
ausgefallene reguläre Arbeitsstunden × Bruttostundenlohn
Regelmäßige Zuschläge können berücksichtigt werden. Zusätzlich gezahlte Überstundenvergütungen und bestimmte Aufwandsentschädigungen gehören dagegen grundsätzlich nicht zum fortzuzahlenden Entgelt. Bei leistungsabhängiger Bezahlung ist der erzielbare Durchschnittsverdienst maßgeblich.
Beispiel zur Lohnfortzahlung
Ein Arbeitnehmer verdient 3.200 Euro brutto im Monat und wird für drei Wochen arbeitsunfähig.
Da sein Arbeitsverhältnis bereits länger als vier Wochen besteht und er die Erkrankung nicht selbst verschuldet hat, zahlt der Arbeitgeber das reguläre Gehalt weiter.
Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden wie bei einer normalen Gehaltszahlung berechnet. Das ausgezahlte Nettogehalt verändert sich deshalb grundsätzlich nicht allein aufgrund der Erkrankung.
Was gilt bei derselben Krankheit?
Erkrankt ein Arbeitnehmer erneut an derselben Krankheit, entsteht nicht automatisch ein neuer Anspruch für sechs Wochen.
Ein neuer Anspruch besteht grundsätzlich, wenn:
mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit bestand oder
seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind.
Handelt es sich um eine andere Erkrankung, kann grundsätzlich ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum beginnen.
Was passiert nach sechs Wochen?
Endet die Lohnfortzahlung und besteht die Arbeitsunfähigkeit weiter, erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer normalerweise Krankengeld von ihrer Krankenkasse.
Das Krankengeld ist niedriger als das reguläre Nettogehalt. Es kann wegen derselben Krankheit grundsätzlich für bis zu 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt werden. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung werden dabei mitgerechnet.
Welche Pflichten haben Arbeitnehmer?
Die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer müssen dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden.
Gesetzlich Versicherte müssen die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen. Der Arbeitgeber ruft die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich bei der Krankenkasse ab. Er kann eine ärztliche Feststellung bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen.