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Lohnart

Eine Lohnart beschreibt, aus welchem Grund und in welcher Form eine Zahlung innerhalb der Lohnabrechnung erfolgt. Sie legt fest, ob ein Entgelt steuer- und sozialversicherungspflichtig ist und wie es auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen wird.

Lohnart: Bedeutung, Beispiele und Abrechnung

Eine Lohnart ist ein festgelegter Abrechnungsschlüssel innerhalb der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Über die jeweilige Lohnart wird bestimmt, um welche Zahlung oder welchen Abzug es sich handelt und wie dieser steuerlich sowie sozialversicherungsrechtlich behandelt wird.

Lohnarten helfen Arbeitgebern, sämtliche Bestandteile des Arbeitsentgelts korrekt zuzuordnen. Dazu gehören beispielsweise das Grundgehalt, Überstundenzuschläge, Urlaubsgeld, Sachbezüge oder vermögenswirksame Leistungen.

Auf der Lohnabrechnung werden die verschiedenen Vergütungsbestandteile in der Regel getrennt dargestellt. Dadurch können Arbeitnehmer nachvollziehen, wie sich ihr Bruttogehalt und letztlich ihr Nettogehalt zusammensetzen.

Was ist eine Lohnart?

Eine Lohnart bezeichnet eine bestimmte Art von Zahlung, Vergütung oder Abzug innerhalb der Entgeltabrechnung. Jede Lohnart besitzt in der verwendeten Lohnsoftware einen eigenen Schlüssel oder eine eigene Nummer.

Über diesen Schlüssel wird unter anderem festgelegt:

  • wie die Zahlung berechnet wird

  • ob sie zum Gesamtbrutto gehört

  • ob Lohnsteuer anfällt

  • ob Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden

  • ob die Zahlung einmalig oder regelmäßig erfolgt

  • ob sie auf der Gehaltsabrechnung gesondert ausgewiesen wird

  • ob sie sich auf das Steuerbrutto oder Sozialversicherungsbrutto auswirkt

Die konkrete Nummerierung der Lohnarten kann je nach Unternehmen, Steuerkanzlei oder Abrechnungsprogramm unterschiedlich sein. Die Bezeichnungen und steuerlichen Merkmale orientieren sich jedoch an den gesetzlichen Vorgaben.

Welche Lohnarten gibt es?

In einer Lohnabrechnung können zahlreiche verschiedene Lohnarten vorkommen. Zu den häufigsten gehören:

Grundlohn oder Grundgehalt

Der Grundlohn beziehungsweise das Grundgehalt ist die regelmäßig vereinbarte Vergütung für die geleistete Arbeit. Bei Angestellten wird meistens ein festes Monatsgehalt gezahlt.

Das Grundgehalt ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Stundenlohn

Bei einem Stundenlohn wird das Arbeitsentgelt anhand der geleisteten Arbeitsstunden berechnet.

Die Formel lautet:

Stundenlohn × geleistete Arbeitsstunden = Bruttolohn

Beispiel:

  • Stundenlohn: 18 Euro

  • Arbeitszeit im Monat: 160 Stunden

  • Bruttolohn: 2.880 Euro

Der Stundenlohn wird in der Lohnabrechnung als eigene Lohnart erfasst.

Überstundenvergütung

Werden geleistete Überstunden ausgezahlt, erscheinen diese häufig als separate Lohnart auf der Gehaltsabrechnung.

Je nach Arbeitsvertrag kann neben der regulären Vergütung zusätzlich ein Überstundenzuschlag gezahlt werden. Sowohl die Überstundenvergütung als auch der Zuschlag sind in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Zuschläge

Zuschläge können für besondere Arbeitszeiten oder Arbeitsbedingungen gezahlt werden. Typische Beispiele sind:

  • Nachtzuschlag

  • Sonntagszuschlag

  • Feiertagszuschlag

  • Schichtzulage

  • Erschwerniszulage

Bestimmte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit können unter gesetzlichen Voraussetzungen ganz oder teilweise steuerfrei sein. Entscheidend sind unter anderem die tatsächliche Arbeitszeit und die Höhe des Zuschlags.

Urlaubsgeld

Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers. Es wird häufig einmal jährlich oder zusammen mit dem Entgelt für einen bestimmten Monat ausgezahlt.

Urlaubsgeld gilt in der Regel als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Es ist nicht mit dem regulären Urlaubsentgelt zu verwechseln, das während des Erholungsurlaubs weitergezahlt wird.

Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige oder vertraglich vereinbarte Sonderzahlung. Es wird häufig im November oder Dezember ausgezahlt.

In der Abrechnung wird Weihnachtsgeld meist als Einmalzahlung behandelt. Dadurch kann die Lohnsteuer im Auszahlungsmonat deutlich höher ausfallen als bei einem normalen Monatsgehalt.

Bonus und Prämien

Leistungsprämien, Erfolgsboni und Zielvereinbarungsboni werden ebenfalls über eigene Lohnarten abgerechnet.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Jahresbonus

  • Verkaufsprovision

  • Anwesenheitsprämie

  • Leistungszulage

  • Erfolgsbeteiligung

  • Mitarbeiterprämie

Ob eine Prämie regelmäßig oder einmalig abgerechnet wird, hängt von der konkreten Vereinbarung ab.

Sachbezug und geldwerter Vorteil

Nicht jede Vergütung wird direkt als Geld ausgezahlt. Auch Sachleistungen können als Lohnart erfasst werden.

Typische Sachbezüge sind:

  • Dienstwagen zur privaten Nutzung

  • kostenfreie oder vergünstigte Mahlzeiten

  • Unterkunft

  • Gutscheine

  • Jobticket

  • Dienstfahrrad

  • Mobiltelefon zur privaten Nutzung

Ein steuerpflichtiger Sachbezug erhöht das Bruttogehalt, obwohl der entsprechende Betrag nicht vollständig ausgezahlt wird. Dadurch kann sich das Nettogehalt reduzieren.

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die beispielsweise in einen Bausparvertrag, Fondsparplan oder eine andere begünstigte Anlageform fließen.

Sie werden auf der Lohnabrechnung als eigene Lohnart ausgewiesen. Arbeitgeberleistungen können das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto erhöhen.

Betriebliche Altersvorsorge

Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden ebenfalls über besondere Lohnarten abgerechnet.

Bei einer Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt. Dadurch können sich das steuerpflichtige Einkommen und die Sozialversicherungsbeiträge reduzieren.

Vorschuss und Abschlag

Ein Lohnvorschuss ist eine Zahlung, die der Arbeitgeber vor dem regulären Auszahlungstermin leistet. Bei der späteren Gehaltsabrechnung wird der Vorschuss wieder abgezogen.

Ein Abschlag ist dagegen eine vorläufige Teilzahlung auf bereits erbrachte Arbeitsleistung. Auch Vorschüsse und Abschläge werden durch eigene Lohnarten dokumentiert.

Steuerpflichtige und steuerfreie Lohnarten

Lohnarten können unterschiedlich besteuert werden. Grundsätzlich lassen sie sich in mehrere Gruppen einteilen:

Steuerpflichtige Lohnarten

Zu den regelmäßig steuerpflichtigen Lohnarten gehören unter anderem:

  • Grundgehalt

  • Stundenlohn

  • Überstundenvergütung

  • Provisionen

  • Boni

  • Weihnachtsgeld

  • Urlaubsgeld

  • steuerpflichtige Sachbezüge

Diese Zahlungen erhöhen das steuerpflichtige Bruttoeinkommen.

Steuerfreie Lohnarten

Bestimmte Leistungen können unter gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei sein. Dazu können beispielsweise gehören:

  • bestimmte Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit

  • steuerfreie Arbeitgeberleistungen

  • bestimmte Reisekostenerstattungen

  • einzelne Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers

  • bestimmte Zuschüsse zur Kinderbetreuung

Ob eine Lohnart tatsächlich steuerfrei ist, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und Höchstgrenzen ab.

Pauschal versteuerte Lohnarten

Einige Leistungen können vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. In diesem Fall wird die Steuer nicht nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen des Arbeitnehmers berechnet.

Pauschal besteuerte Lohnarten können beispielsweise bei bestimmten Sachzuwendungen, Fahrtkostenzuschüssen oder Betriebsveranstaltungen vorkommen.

Laufende Bezüge und sonstige Bezüge

Für die Lohnsteuerberechnung ist außerdem wichtig, ob eine Lohnart als laufender oder sonstiger Bezug eingestuft wird.

Laufender Arbeitslohn

Laufender Arbeitslohn wird regelmäßig gezahlt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Monatsgehalt

  • Stundenlohn

  • regelmäßige Zulagen

  • laufende Provisionen

  • wiederkehrende Zuschläge

Sonstige Bezüge

Sonstige Bezüge werden nicht regelmäßig gezahlt. Typische Beispiele sind:

  • Weihnachtsgeld

  • Urlaubsgeld

  • einmalige Prämien

  • Abfindungen

  • Jubiläumszahlungen

  • Jahresboni

Sonstige Bezüge können bei der Lohnsteuer anders behandelt werden als das normale Monatsgehalt.

Wo stehen die Lohnarten auf der Gehaltsabrechnung?

Auf der Gehaltsabrechnung werden die einzelnen Lohnarten meistens im oberen oder mittleren Bereich dargestellt. Häufig sind dort folgende Angaben zu finden:

  • Lohnartennummer

  • Bezeichnung der Lohnart

  • Menge oder Anzahl der Stunden

  • Berechnungsfaktor

  • Einzelbetrag

  • Gesamtbetrag

  • steuerliche Behandlung

  • sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Durch die getrennte Darstellung können Arbeitnehmer prüfen, ob Arbeitsstunden, Zuschläge, Prämien oder Sachbezüge korrekt abgerechnet wurden.

Wie beeinflussen Lohnarten das Nettogehalt?

Jede Lohnart kann unterschiedliche Auswirkungen auf das Nettogehalt haben. Eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Zahlung erhöht zunächst das Bruttogehalt. Gleichzeitig steigen jedoch häufig auch die Abzüge.

Eine steuerfreie Leistung kann dagegen das verfügbare Einkommen erhöhen, ohne dass darauf Lohnsteuer anfällt.

Sachbezüge oder geldwerte Vorteile können das steuerpflichtige Brutto erhöhen, obwohl kein entsprechender Geldbetrag überwiesen wird. Daher kann das Auszahlungsnetto trotz eines höheren Bruttogehalts geringer ausfallen.

Mit einem Brutto-Netto-Rechner lässt sich ermitteln, wie sich steuerpflichtige Gehaltsbestandteile auf das voraussichtliche Nettogehalt auswirken.

Warum sind Lohnarten für Arbeitgeber wichtig?

Arbeitgeber benötigen Lohnarten, um das Arbeitsentgelt korrekt und nachvollziehbar abzurechnen. Falsch eingerichtete Lohnarten können zu fehlerhaften Steuer- oder Sozialversicherungsbeiträgen führen.

Eine korrekte Zuordnung ist insbesondere wichtig für:

  • die Lohnsteuerberechnung

  • die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge

  • Meldungen an Krankenkassen

  • die Finanzbuchhaltung

  • Lohnsteuerbescheinigungen

  • Betriebsprüfungen

  • Beitragsnachweise

  • Jahresmeldungen

Daher werden Lohnarten in der Regel von der Lohnbuchhaltung, einer Steuerkanzlei oder einem spezialisierten Abrechnungsdienstleister eingerichtet.

Unterschied zwischen Lohnart und Gehaltsbestandteil

Die Begriffe Lohnart und Gehaltsbestandteil werden häufig ähnlich verwendet. Ein Gehaltsbestandteil beschreibt allgemein einen Teil der Vergütung, beispielsweise das Grundgehalt oder einen Bonus.

Die Lohnart ist dagegen die abrechnungstechnische Zuordnung dieses Gehaltsbestandteils innerhalb der Lohnsoftware. Sie bestimmt, wie die Zahlung berechnet, besteuert und auf der Entgeltabrechnung ausgewiesen wird.