Lohnart
Eine Lohnart beschreibt, aus welchem Grund und in welcher Form eine Zahlung innerhalb der Lohnabrechnung erfolgt. Sie legt fest, ob ein Entgelt steuer- und sozialversicherungspflichtig ist und wie es auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen wird.
Lohnart: Bedeutung, Beispiele und Abrechnung
Eine Lohnart ist ein festgelegter Abrechnungsschlüssel innerhalb der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Über die jeweilige Lohnart wird bestimmt, um welche Zahlung oder welchen Abzug es sich handelt und wie dieser steuerlich sowie sozialversicherungsrechtlich behandelt wird.
Lohnarten helfen Arbeitgebern, sämtliche Bestandteile des Arbeitsentgelts korrekt zuzuordnen. Dazu gehören beispielsweise das Grundgehalt, Überstundenzuschläge, Urlaubsgeld, Sachbezüge oder vermögenswirksame Leistungen.
Auf der Lohnabrechnung werden die verschiedenen Vergütungsbestandteile in der Regel getrennt dargestellt. Dadurch können Arbeitnehmer nachvollziehen, wie sich ihr Bruttogehalt und letztlich ihr Nettogehalt zusammensetzen.
Was ist eine Lohnart?
Eine Lohnart bezeichnet eine bestimmte Art von Zahlung, Vergütung oder Abzug innerhalb der Entgeltabrechnung. Jede Lohnart besitzt in der verwendeten Lohnsoftware einen eigenen Schlüssel oder eine eigene Nummer.
Über diesen Schlüssel wird unter anderem festgelegt:
wie die Zahlung berechnet wird
ob sie zum Gesamtbrutto gehört
ob Lohnsteuer anfällt
ob Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden
ob die Zahlung einmalig oder regelmäßig erfolgt
ob sie auf der Gehaltsabrechnung gesondert ausgewiesen wird
ob sie sich auf das Steuerbrutto oder Sozialversicherungsbrutto auswirkt
Die konkrete Nummerierung der Lohnarten kann je nach Unternehmen, Steuerkanzlei oder Abrechnungsprogramm unterschiedlich sein. Die Bezeichnungen und steuerlichen Merkmale orientieren sich jedoch an den gesetzlichen Vorgaben.
Welche Lohnarten gibt es?
In einer Lohnabrechnung können zahlreiche verschiedene Lohnarten vorkommen. Zu den häufigsten gehören:
Grundlohn oder Grundgehalt
Der Grundlohn beziehungsweise das Grundgehalt ist die regelmäßig vereinbarte Vergütung für die geleistete Arbeit. Bei Angestellten wird meistens ein festes Monatsgehalt gezahlt.
Das Grundgehalt ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Stundenlohn
Bei einem Stundenlohn wird das Arbeitsentgelt anhand der geleisteten Arbeitsstunden berechnet.
Die Formel lautet:
Stundenlohn × geleistete Arbeitsstunden = Bruttolohn
Beispiel:
Stundenlohn: 18 Euro
Arbeitszeit im Monat: 160 Stunden
Bruttolohn: 2.880 Euro
Der Stundenlohn wird in der Lohnabrechnung als eigene Lohnart erfasst.
Überstundenvergütung
Werden geleistete Überstunden ausgezahlt, erscheinen diese häufig als separate Lohnart auf der Gehaltsabrechnung.
Je nach Arbeitsvertrag kann neben der regulären Vergütung zusätzlich ein Überstundenzuschlag gezahlt werden. Sowohl die Überstundenvergütung als auch der Zuschlag sind in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Zuschläge
Zuschläge können für besondere Arbeitszeiten oder Arbeitsbedingungen gezahlt werden. Typische Beispiele sind:
Nachtzuschlag
Sonntagszuschlag
Feiertagszuschlag
Schichtzulage
Erschwerniszulage
Bestimmte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit können unter gesetzlichen Voraussetzungen ganz oder teilweise steuerfrei sein. Entscheidend sind unter anderem die tatsächliche Arbeitszeit und die Höhe des Zuschlags.
Urlaubsgeld
Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers. Es wird häufig einmal jährlich oder zusammen mit dem Entgelt für einen bestimmten Monat ausgezahlt.
Urlaubsgeld gilt in der Regel als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Es ist nicht mit dem regulären Urlaubsentgelt zu verwechseln, das während des Erholungsurlaubs weitergezahlt wird.
Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige oder vertraglich vereinbarte Sonderzahlung. Es wird häufig im November oder Dezember ausgezahlt.
In der Abrechnung wird Weihnachtsgeld meist als Einmalzahlung behandelt. Dadurch kann die Lohnsteuer im Auszahlungsmonat deutlich höher ausfallen als bei einem normalen Monatsgehalt.
Bonus und Prämien
Leistungsprämien, Erfolgsboni und Zielvereinbarungsboni werden ebenfalls über eigene Lohnarten abgerechnet.
Dazu gehören beispielsweise:
Jahresbonus
Verkaufsprovision
Anwesenheitsprämie
Leistungszulage
Erfolgsbeteiligung
Mitarbeiterprämie
Ob eine Prämie regelmäßig oder einmalig abgerechnet wird, hängt von der konkreten Vereinbarung ab.
Sachbezug und geldwerter Vorteil
Nicht jede Vergütung wird direkt als Geld ausgezahlt. Auch Sachleistungen können als Lohnart erfasst werden.
Typische Sachbezüge sind:
Dienstwagen zur privaten Nutzung
kostenfreie oder vergünstigte Mahlzeiten
Unterkunft
Gutscheine
Jobticket
Dienstfahrrad
Mobiltelefon zur privaten Nutzung
Ein steuerpflichtiger Sachbezug erhöht das Bruttogehalt, obwohl der entsprechende Betrag nicht vollständig ausgezahlt wird. Dadurch kann sich das Nettogehalt reduzieren.
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die beispielsweise in einen Bausparvertrag, Fondsparplan oder eine andere begünstigte Anlageform fließen.
Sie werden auf der Lohnabrechnung als eigene Lohnart ausgewiesen. Arbeitgeberleistungen können das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto erhöhen.
Betriebliche Altersvorsorge
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden ebenfalls über besondere Lohnarten abgerechnet.
Bei einer Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt. Dadurch können sich das steuerpflichtige Einkommen und die Sozialversicherungsbeiträge reduzieren.
Vorschuss und Abschlag
Ein Lohnvorschuss ist eine Zahlung, die der Arbeitgeber vor dem regulären Auszahlungstermin leistet. Bei der späteren Gehaltsabrechnung wird der Vorschuss wieder abgezogen.
Ein Abschlag ist dagegen eine vorläufige Teilzahlung auf bereits erbrachte Arbeitsleistung. Auch Vorschüsse und Abschläge werden durch eigene Lohnarten dokumentiert.
Steuerpflichtige und steuerfreie Lohnarten
Lohnarten können unterschiedlich besteuert werden. Grundsätzlich lassen sie sich in mehrere Gruppen einteilen:
Steuerpflichtige Lohnarten
Zu den regelmäßig steuerpflichtigen Lohnarten gehören unter anderem:
Grundgehalt
Stundenlohn
Überstundenvergütung
Provisionen
Boni
Weihnachtsgeld
Urlaubsgeld
steuerpflichtige Sachbezüge
Diese Zahlungen erhöhen das steuerpflichtige Bruttoeinkommen.
Steuerfreie Lohnarten
Bestimmte Leistungen können unter gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei sein. Dazu können beispielsweise gehören:
bestimmte Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
steuerfreie Arbeitgeberleistungen
bestimmte Reisekostenerstattungen
einzelne Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers
bestimmte Zuschüsse zur Kinderbetreuung
Ob eine Lohnart tatsächlich steuerfrei ist, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und Höchstgrenzen ab.
Pauschal versteuerte Lohnarten
Einige Leistungen können vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. In diesem Fall wird die Steuer nicht nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen des Arbeitnehmers berechnet.
Pauschal besteuerte Lohnarten können beispielsweise bei bestimmten Sachzuwendungen, Fahrtkostenzuschüssen oder Betriebsveranstaltungen vorkommen.
Laufende Bezüge und sonstige Bezüge
Für die Lohnsteuerberechnung ist außerdem wichtig, ob eine Lohnart als laufender oder sonstiger Bezug eingestuft wird.
Laufender Arbeitslohn
Laufender Arbeitslohn wird regelmäßig gezahlt. Dazu gehören beispielsweise:
Monatsgehalt
Stundenlohn
regelmäßige Zulagen
laufende Provisionen
wiederkehrende Zuschläge
Sonstige Bezüge
Sonstige Bezüge werden nicht regelmäßig gezahlt. Typische Beispiele sind:
Weihnachtsgeld
Urlaubsgeld
einmalige Prämien
Abfindungen
Jubiläumszahlungen
Jahresboni
Sonstige Bezüge können bei der Lohnsteuer anders behandelt werden als das normale Monatsgehalt.
Wo stehen die Lohnarten auf der Gehaltsabrechnung?
Auf der Gehaltsabrechnung werden die einzelnen Lohnarten meistens im oberen oder mittleren Bereich dargestellt. Häufig sind dort folgende Angaben zu finden:
Lohnartennummer
Bezeichnung der Lohnart
Menge oder Anzahl der Stunden
Berechnungsfaktor
Einzelbetrag
Gesamtbetrag
steuerliche Behandlung
sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Durch die getrennte Darstellung können Arbeitnehmer prüfen, ob Arbeitsstunden, Zuschläge, Prämien oder Sachbezüge korrekt abgerechnet wurden.
Wie beeinflussen Lohnarten das Nettogehalt?
Jede Lohnart kann unterschiedliche Auswirkungen auf das Nettogehalt haben. Eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Zahlung erhöht zunächst das Bruttogehalt. Gleichzeitig steigen jedoch häufig auch die Abzüge.
Eine steuerfreie Leistung kann dagegen das verfügbare Einkommen erhöhen, ohne dass darauf Lohnsteuer anfällt.
Sachbezüge oder geldwerte Vorteile können das steuerpflichtige Brutto erhöhen, obwohl kein entsprechender Geldbetrag überwiesen wird. Daher kann das Auszahlungsnetto trotz eines höheren Bruttogehalts geringer ausfallen.
Mit einem Brutto-Netto-Rechner lässt sich ermitteln, wie sich steuerpflichtige Gehaltsbestandteile auf das voraussichtliche Nettogehalt auswirken.
Warum sind Lohnarten für Arbeitgeber wichtig?
Arbeitgeber benötigen Lohnarten, um das Arbeitsentgelt korrekt und nachvollziehbar abzurechnen. Falsch eingerichtete Lohnarten können zu fehlerhaften Steuer- oder Sozialversicherungsbeiträgen führen.
Eine korrekte Zuordnung ist insbesondere wichtig für:
die Lohnsteuerberechnung
die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
Meldungen an Krankenkassen
die Finanzbuchhaltung
Lohnsteuerbescheinigungen
Betriebsprüfungen
Beitragsnachweise
Jahresmeldungen
Daher werden Lohnarten in der Regel von der Lohnbuchhaltung, einer Steuerkanzlei oder einem spezialisierten Abrechnungsdienstleister eingerichtet.
Unterschied zwischen Lohnart und Gehaltsbestandteil
Die Begriffe Lohnart und Gehaltsbestandteil werden häufig ähnlich verwendet. Ein Gehaltsbestandteil beschreibt allgemein einen Teil der Vergütung, beispielsweise das Grundgehalt oder einen Bonus.
Die Lohnart ist dagegen die abrechnungstechnische Zuordnung dieses Gehaltsbestandteils innerhalb der Lohnsoftware. Sie bestimmt, wie die Zahlung berechnet, besteuert und auf der Entgeltabrechnung ausgewiesen wird.