Kurzarbeit
Bei Kurzarbeit wird die Arbeitszeit vorübergehend reduziert. Das Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil des dadurch entstehenden Nettoverdienstausfalls aus.
Kurzarbeit 2026: Kurzarbeitergeld und Berechnung
Kurzarbeit bedeutet, dass ein Betrieb die regelmäßige Arbeitszeit seiner Beschäftigten vorübergehend reduziert. Dadurch sinkt auch das Bruttogehalt. Das Kurzarbeitergeld soll einen Teil des entstehenden Verdienstausfalls ersetzen und Arbeitsplätze sichern.
Kurzarbeit kann beispielsweise bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Auftragsmangel oder einem unabwendbaren Ereignis eingesetzt werden. Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und grundsätzlich unvermeidbar sein.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?
Das Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich:
60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts
67 Prozent, wenn mindestens ein berücksichtigungsfähiges Kind vorhanden ist
Berechnungsgrundlage ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Netto aus dem regulären Soll-Entgelt und dem pauschalierten Netto aus dem tatsächlich erzielten Ist-Entgelt. Das Kurzarbeitergeld entspricht daher nicht einfach 60 oder 67 Prozent des bisherigen Nettogehalts.
Beispiel zur Kurzarbeit
Ein Arbeitnehmer hätte ohne Kurzarbeit ein pauschaliertes Nettoentgelt von 2.500 Euro. Durch die reduzierte Arbeitszeit verbleiben noch 1.500 Euro.
Der Nettoentgeltausfall beträgt:
2.500 Euro − 1.500 Euro = 1.000 Euro
Ohne Kind erhält der Arbeitnehmer:
1.000 Euro × 60 Prozent = 600 Euro Kurzarbeitergeld
Mit berücksichtigungsfähigem Kind wären es 670 Euro. Insgesamt stehen damit im vereinfachten Beispiel 2.100 beziehungsweise 2.170 Euro zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen gelten?
Kurzarbeitergeld kann grundsätzlich gezahlt werden, wenn mindestens ein Drittel der Beschäftigten einen Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts hat.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Anschließend zahlt der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld zunächst zusammen mit dem verbleibenden Arbeitsentgelt aus und beantragt die Erstattung.
Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Die gesetzliche Bezugsdauer beträgt grundsätzlich zwölf Monate. Aufgrund einer Sonderregelung können Betriebe Kurzarbeitergeld im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026 für bis zu 24 Monate erhalten.
Welche Sozialabgaben fallen an?
Auf das tatsächlich ausgezahlte Arbeitsentgelt werden die Sozialversicherungsbeiträge wie üblich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.
Für den ausgefallenen Verdienst werden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung auf Grundlage von 80 Prozent der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt berechnet. Diese Beiträge trägt grundsätzlich der Arbeitgeber allein.
Muss Kurzarbeitergeld versteuert werden?
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Es kann dadurch den Steuersatz erhöhen, der auf das übrige steuerpflichtige Einkommen angewendet wird.
Übersteigen Kurzarbeitergeld und andere dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistungen zusammen 410 Euro im Kalenderjahr, besteht grundsätzlich die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.