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Krankenversicherung

Die Krankenversicherung übernimmt einen wesentlichen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen. Ihre Beiträge gehören zu den wichtigsten Abzügen vom Bruttogehalt.

Krankenversicherung 2026: Beiträge und Berechnung

Die Krankenversicherung schützt Versicherte vor den finanziellen Folgen von Krankheit, medizinischer Behandlung und längerer Arbeitsunfähigkeit. In Deutschland besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Krankenversicherung. Die Absicherung erfolgt über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine private Krankenversicherung (PKV).

Wie hoch ist der Krankenversicherungsbeitrag 2026?

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026:

  • 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens

  • zuzüglich des Zusatzbeitrags der gewählten Krankenkasse

Der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2026 2,9 Prozent. Der tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse höher oder niedriger ausfallen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den allgemeinen Beitrag sowie den Zusatzbeitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte. Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent beträgt der Arbeitnehmeranteil rechnerisch 8,75 Prozent.

Bis zu welchem Einkommen werden Beiträge erhoben?

Krankenversicherungsbeiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese beträgt 2026:

  • 5.812,50 Euro im Monat

  • 69.750 Euro im Jahr

Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den Krankenversicherungsbeitrag nicht weiter.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro jährlich. Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Einkommen oberhalb dieser Grenze können unter bestimmten Voraussetzungen zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV und einer privaten Krankenversicherung wählen.

Beispiel zur Krankenversicherung

Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 4.000 Euro brutto. Seine Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 3 Prozent.

Der gesamte Beitragssatz beträgt damit 17,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernehmen jeweils 8,8 Prozent.

Der Arbeitnehmeranteil beträgt:

4.000 Euro × 8,8 Prozent = 352 Euro

Vom Bruttogehalt werden somit 352 Euro für die Krankenversicherung abgezogen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden zusätzlich berechnet.

Unterschied zwischen GKV und PKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Einkommen. Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden.

In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag dagegen unter anderem vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und gewählten Tarif ab. Familienangehörige benötigen jeweils einen eigenen Versicherungsvertrag.

Welche Leistungen übernimmt die Krankenversicherung?

Zu den typischen Leistungen gehören:

  • ambulante und stationäre Behandlungen

  • ärztlich verordnete Medikamente

  • Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen

  • Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit

  • Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die vorgeschriebenen Regelleistungen anbieten. Bei Zusatzleistungen und privaten Tarifen kann sich der Leistungsumfang unterscheiden.