Krankenkgeld
Krankengeld ersetzt bei längerer Arbeitsunfähigkeit einen Teil des bisherigen Einkommens. Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Brutto-, höchstens aber 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.
Krankengeld 2026: Höhe, Berechnung und Netto
Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmer erhalten bei Krankheit zunächst in der Regel bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Besteht die Arbeitsunfähigkeit anschließend weiter, zahlt grundsätzlich die Krankenkasse Krankengeld.
Das Krankengeld fällt niedriger aus als das bisherige Nettogehalt und soll einen Teil des Einkommensausfalls während einer längeren Erkrankung auffangen.
Wie hoch ist das Krankengeld 2026?
Das Krankengeld beträgt grundsätzlich:
70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts
höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts
Maßgeblich ist jeweils der niedrigere Betrag. Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Ein voller Monat wird dabei mit 30 Tagen angesetzt.
Beispiel zur Krankengeld-Berechnung
Ein Arbeitnehmer verdient:
4.000 Euro brutto
2.600 Euro netto
70 Prozent des Bruttogehalts ergeben:
4.000 Euro × 70 % = 2.800 Euro
90 Prozent des Nettogehalts ergeben:
2.600 Euro × 90 % = 2.340 Euro
Da der niedrigere Wert maßgeblich ist, beträgt das Krankengeld vor Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge:
2.340 Euro monatlich
beziehungsweise:
2.340 Euro ÷ 30 = 78 Euro pro Kalendertag
Die tatsächliche Auszahlung fällt aufgrund weiterer Sozialversicherungsbeiträge etwas niedriger aus.
Wie hoch ist das maximale Krankengeld 2026?
Für die Krankengeldberechnung wird das Arbeitsentgelt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt.
Diese beträgt 2026:
5.812,50 Euro monatlich
69.750 Euro jährlich
70 Prozent von 5.812,50 Euro ergeben maximal:
4.068,75 Euro monatlich
beziehungsweise rund:
135,63 Euro pro Kalendertag
Dabei gilt zusätzlich weiterhin die Begrenzung auf 90 Prozent des maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts. Das individuell mögliche Krankengeld kann daher niedriger ausfallen.
Welche Abzüge gibt es vom Krankengeld?
Vom Krankengeld werden grundsätzlich Beiträge zur:
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung
abgezogen. Die Beiträge werden grundsätzlich zwischen Krankenkasse beziehungsweise Leistungsträger und Versichertem aufgeteilt. Für die Rentenversicherung werden bei Krankengeld grundsätzlich 80 Prozent des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt.
Für die Krankenversicherung selbst besteht während des Krankengeldanspruchs grundsätzlich Beitragsfreiheit.
Das ausgezahlte Krankengeld liegt deshalb unter dem zuvor errechneten Brutto-Krankengeld.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber werden auf diesen Zeitraum angerechnet. Tritt während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich die maximale Bezugsdauer dadurch grundsätzlich nicht.
Muss Krankengeld versteuert werden?
Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.
Das bedeutet: Das Krankengeld selbst wird nicht besteuert, kann aber den persönlichen Steuersatz erhöhen, der auf das übrige steuerpflichtige Einkommen angewendet wird. Dadurch kann es zu einer Steuernachzahlung kommen.
Übersteigen die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen im Jahr insgesamt 410 Euro, besteht bei Arbeitnehmern grundsätzlich eine Pflicht zur Einkommensteuerveranlagung.
Unterschied zwischen Krankengeld und Lohnfortzahlung
Während der ersten sechs Wochen einer Erkrankung erhält ein Arbeitnehmer normalerweise weiterhin sein reguläres Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber.
Danach übernimmt bei bestehender Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich die Krankenkasse. Das Krankengeld ist niedriger als das bisherige Arbeitsentgelt und wird nach eigenen gesetzlichen Berechnungsregeln bestimmt.
Ein Arbeitgeber kann zusätzlich einen Krankengeldzuschuss zahlen, wenn dies beispielsweise im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen ist.