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Krankenkassenbeitrag

Der Krankenkassenbeitrag finanziert die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Seine Höhe richtet sich nach dem Einkommen und dem Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse.

Krankenkassenbeitrag 2026: Höhe und Berechnung

Der Krankenkassenbeitrag ist der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Er wird bei Arbeitnehmern direkt vom Bruttogehalt abgezogen und gemeinsam mit dem Arbeitgeberanteil an die Krankenkasse abgeführt.

Die Beitragshöhe richtet sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen und dem Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse.

Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag 2026?

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2026:

  • 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens

  • zuzüglich des Zusatzbeitrags der Krankenkasse

Der allgemeine Beitragssatz gilt für Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld. Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent.

Der offiziell festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2026 2,9 Prozent. Jede Krankenkasse legt ihren tatsächlichen Zusatzbeitrag jedoch selbst fest. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitrag lag zum 1. April 2026 bei 3,13 Prozent.

Wer zahlt den Krankenkassenbeitrag?

Bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern werden der allgemeine Beitrag und der Zusatzbeitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte getragen von:

  • Arbeitnehmer

  • Arbeitgeber

Erhebt eine Krankenkasse beispielsweise einen Zusatzbeitrag von 3 Prozent, ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,6 Prozent. Davon übernehmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 8,8 Prozent.

Die Pflegeversicherung ist im Krankenkassenbeitrag nicht enthalten. Ihr Beitrag wird zusätzlich vom Bruttogehalt abgezogen.

Beispiel zum Krankenkassenbeitrag

Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 4.000 Euro brutto. Seine Krankenkasse verlangt einen Zusatzbeitrag von 3 Prozent.

Der Arbeitnehmeranteil berechnet sich folgendermaßen:

4.000 Euro × 8,8 Prozent = 352 Euro

Der Arbeitnehmer zahlt somit 352 Euro monatlich zur Krankenversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt ebenfalls 352 Euro.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Der Krankenkassenbeitrag wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese beträgt 2026:

  • 5.812,50 Euro monatlich

  • 69.750 Euro jährlich

Einkommensanteile oberhalb dieser Grenze erhöhen den Krankenversicherungsbeitrag nicht weiter.

Kann ein Krankenkassenwechsel den Beitrag senken?

Da sich die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden, kann ein Wechsel die monatliche Belastung reduzieren.

Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro führt ein um einen Prozentpunkt niedrigerer Zusatzbeitrag zu einer Ersparnis von 20 Euro monatlich für den Arbeitnehmer. Die andere Hälfte der Beitragsdifferenz entfällt auf den Arbeitgeber.

Neben dem Beitrag sollten auch Zusatzleistungen, Bonusprogramme und Serviceangebote verglichen werden.