Krankengeldzuschuss
Ein Krankengeldzuschuss ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers während des Krankengeldbezugs. Er kann die Differenz zwischen Krankengeld und bisherigem Nettoverdienst teilweise oder vollständig ausgleichen.
Krankengeldzuschuss 2026: Höhe, Steuer und Sozialabgaben
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer bei längerer Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Da das Krankengeld niedriger als das bisherige Arbeitsentgelt ausfallen kann, zahlen manche Arbeitgeber zusätzlich einen Krankengeldzuschuss.
Das gesetzliche Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, darf jedoch 90 Prozent des berechneten Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten.
Besteht ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss?
Ein allgemeiner Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Krankengeld besteht nicht für alle Arbeitnehmer. Ein Anspruch kann sich insbesondere ergeben aus:
einem Tarifvertrag
dem Arbeitsvertrag
einer Betriebsvereinbarung
einer betrieblichen Regelung
Im öffentlichen Dienst sehen beispielsweise TVöD und TV-L unter bestimmten Voraussetzungen einen Krankengeldzuschuss vor. Dort wird grundsätzlich die Differenz zwischen der tatsächlichen Sozialleistung und dem maßgeblichen Nettoentgelt ausgeglichen.
Wie wird der Krankengeldzuschuss berechnet?
Die konkrete Berechnung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Häufig soll der Zuschuss die Lücke zwischen Krankengeld und bisherigem Nettoentgelt verkleinern.
Vereinfacht kann die Formel lauten:
Nettoentgelt − Krankengeld = Krankengeldzuschuss
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hatte vor seiner Erkrankung ein maßgebliches Nettoentgelt von 2.500 Euro. Seine Krankengeldzahlung beträgt 2.000 Euro.
2.500 Euro − 2.000 Euro = 500 Euro
Zahlt der Arbeitgeber die vollständige Differenz, beträgt der Krankengeldzuschuss 500 Euro.
Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag können jedoch andere Berechnungsgrundlagen oder Begrenzungen gelten.
Wie lange wird Krankengeldzuschuss gezahlt?
Die Dauer richtet sich ebenfalls nach der jeweiligen arbeits- oder tarifvertraglichen Regelung.
Im öffentlichen Dienst kann der Zuschuss beispielsweise abhängig von der Beschäftigungszeit bis zum Ende der 13. beziehungsweise 39. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden.
Das gesetzliche Krankengeld kann wegen derselben Krankheit grundsätzlich längstens 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt werden. Zeiten der Entgeltfortzahlung werden dabei auf diese Höchstdauer angerechnet.
Ist der Krankengeldzuschuss steuerpflichtig?
Ja. Ein vom Arbeitgeber gezahlter Krankengeldzuschuss gehört grundsätzlich zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn.
Damit unterscheidet er sich vom gesetzlichen Krankengeld der Krankenkasse. Das Krankengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Der Arbeitgeberzuschuss wird dagegen als Arbeitslohn versteuert.
Fallen Sozialversicherungsbeiträge an?
Für die Sozialversicherung gilt eine besondere Regelung nach § 23c SGB IV.
Arbeitgeberleistungen während des Krankengeldbezugs gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn Krankengeld und Arbeitgeberleistung zusammen das maßgebliche Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 Euro monatlich übersteigen.
Diese 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze. Wird sie überschritten, kann der übersteigende Teil der Arbeitgeberleistung beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung sollte deshalb getrennt von der steuerlichen Behandlung betrachtet werden.
Unterschied zwischen Krankengeld und Krankengeldzuschuss
Krankengeld wird grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt und ersetzt bei längerer Arbeitsunfähigkeit einen Teil des ausgefallenen Einkommens.
Der Krankengeldzuschuss ist dagegen eine zusätzliche Arbeitgeberleistung. Er soll die finanzielle Differenz zwischen Krankengeld und bisherigem Einkommen reduzieren.