Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften zusätzlich zur Einkommensteuer gezahlt. Ihre Höhe hängt vom Bundesland und von der berechneten Steuer ab.
Kirchensteuer 2026: Höhe und Berechnung
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die bestimmte Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Bei Arbeitnehmern wird sie in der Regel direkt vom Arbeitgeber einbehalten und zusammen mit der Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt.
Ob Kirchensteuer anfällt, richtet sich insbesondere nach der Zugehörigkeit zu einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft.
Wie hoch ist die Kirchensteuer 2026?
Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland:
8 Prozent der Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg
9 Prozent der Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer in allen anderen Bundesländern
Die Kirchensteuer wird nicht direkt vom Bruttogehalt berechnet. Ihre Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die festgesetzte Einkommensteuer beziehungsweise die für die Kirchensteuer maßgebliche Lohnsteuer.
Beispiel zur Berechnung der Kirchensteuer
Ein Arbeitnehmer wohnt in Sachsen-Anhalt und zahlt im Laufe eines Jahres 3.000 Euro Lohnsteuer. Der Kirchensteuersatz beträgt dort 9 Prozent.
Die Kirchensteuer wird folgendermaßen berechnet:
3.000 Euro × 9 Prozent = 270 Euro
Der Arbeitnehmer zahlt damit rechnerisch 270 Euro Kirchensteuer im Jahr. Bei einer gleichmäßigen Verteilung entspricht dies 22,50 Euro im Monat.
In Bayern oder Baden-Württemberg würden bei derselben Bemessungsgrundlage 240 Euro Kirchensteuer anfallen.
Wie wirken sich Kinderfreibeträge aus?
Kinderfreibeträge reduzieren bei der monatlichen Gehaltsabrechnung normalerweise nicht die Lohnsteuer. Sie werden jedoch bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags berücksichtigt.
Arbeitnehmer mit eingetragenen Kinderfreibeträgen können deshalb weniger Kirchensteuer zahlen als Arbeitnehmer ohne Kinderfreibetrag bei ansonsten gleichen Angaben.
Kann die Kirchensteuer steuerlich abgesetzt werden?
Gezahlte Kirchensteuer kann grundsätzlich als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dadurch kann sich das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
Der Abzug führt jedoch nicht dazu, dass die Kirchensteuer vollständig erstattet wird. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Kirchensteuer kann auch auf steuerpflichtige Kapitalerträge erhoben werden. Dazu gehören beispielsweise Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne.
Die Bank berücksichtigt die Kirchensteuer grundsätzlich zusätzlich zur Kapitalertragsteuer. Durch eine besondere Berechnungsformel liegt die effektive Kapitalertragsteuer bei Kirchensteuerpflicht etwas unter dem regulären Satz von 25 Prozent.
Wann entfällt die Kirchensteuer?
Wer keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, zahlt grundsätzlich keine Kirchensteuer. Nach einem Kirchenaustritt endet die Kirchensteuerpflicht nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.
Bereits gezahlte oder noch abzurechnende Beträge können im Jahr des Austritts weiterhin berücksichtigt werden.