Jobticket
Ein Jobticket ist eine Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel, die Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobticket 2026 steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden.
Jobticket2026: Steuer, Zuschuss und Entfernungspauschale
Ein Jobticket ist eine vom Arbeitgeber bezuschusste, verbilligte oder vollständig finanzierte Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel. Es kann beispielsweise für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden.
Steuerlich werden Jobtickets besonders gefördert: Übernimmt oder bezuschusst der Arbeitgeber die Fahrkarte zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, kann die Leistung grundsätzlich steuerfrei bleiben.
Wann ist ein Jobticket steuerfrei?
Nach § 3 Nr. 15 EStG sind Arbeitgeberleistungen für öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr grundsätzlich steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Die Steuerbefreiung gilt insbesondere für:
Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrkarten
vollständig vom Arbeitgeber bezahlte Fahrkarten
verbilligt überlassene Fahrkarten
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im öffentlichen Personennahverkehr
Luftverkehr ist von dieser Steuerbefreiung ausgenommen.
Beispiel für ein steuerfreies Jobticket
Ein Arbeitnehmer kauft monatlich eine Fahrkarte für 60 Euro. Der Arbeitgeber übernimmt zusätzlich zum regulären Gehalt 40 Euro.
Der Zuschuss von:
40 Euro × 12 Monate = 480 Euro jährlich
kann grundsätzlich steuerfrei bleiben.
Da steuerfreie, zusätzlich zum Gehalt gewährte Zuschüsse grundsätzlich nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zählen, fallen darauf normalerweise auch keine Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.
Kürzt das Jobticket die Pendlerpauschale?
Bei einem nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Jobticket wird die Entfernungspauschale grundsätzlich um den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss gekürzt. Damit soll verhindert werden, dass dieselben Fahrtkosten doppelt steuerlich gefördert werden.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer könnte aufgrund seiner Entfernung und Arbeitstage eine Entfernungspauschale von 2.000 Euro geltend machen.
Der Arbeitgeber hat ihm im selben Jahr steuerfreie Jobticket-Leistungen im Wert von 600 Euro gewährt.
Damit verbleiben grundsätzlich:
2.000 Euro − 600 Euro = 1.400 Euro
als entsprechend abziehbare Entfernungspauschale.
Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
Alternative: 25 Prozent Pauschalsteuer
Der Arbeitgeber kann auf die Steuerfreiheit verzichten und die Jobticket-Leistung stattdessen mit 25 Prozent pauschaler Lohnsteuer versteuern.
Diese Möglichkeit ist besonders interessant, weil die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers dann nicht gekürzt wird.
Außerdem ist bei dieser Variante nicht erforderlich, dass das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Damit kann die 25-Prozent-Pauschalierung auch bei einer entsprechenden Gehaltsumwandlung eingesetzt werden.
Auch nach § 40 Abs. 2 EStG pauschal versteuerte Leistungen gehören grundsätzlich nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt.
Steuerfrei oder pauschal versteuert?
Für Arbeitnehmer ergeben sich damit zwei wichtige Varianten:
Steuerfreies Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG
keine individuelle Lohnsteuer
grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge
muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt gewährt werden
reduziert grundsätzlich die abziehbare Entfernungspauschale
Jobticket mit 25 Prozent Pauschalsteuer
Pauschalsteuer trägt grundsätzlich der Arbeitgeber
grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge
auch ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung möglich
Entfernungspauschale wird nicht gekürzt
Die Wahl der günstigeren Variante hängt deshalb auch davon ab, wie hoch die Pendlerpauschale des Arbeitnehmers ist.
Unterschied zwischen Jobticket und Fahrtkostenzuschuss
Ein Jobticket bezieht sich auf Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Ein Fahrtkostenzuschuss kann dagegen beispielsweise auch für Fahrten mit dem privaten Pkw zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gezahlt werden. Für Pkw-Fahrtkostenzuschüsse gelten andere steuerliche Regelungen, beispielsweise die Pauschalversteuerung mit 15 Prozent innerhalb bestimmter Grenzen.