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Jobticket

Ein Jobticket ist eine Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel, die Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobticket 2026 steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden.

Jobticket2026: Steuer, Zuschuss und Entfernungspauschale

Ein Jobticket ist eine vom Arbeitgeber bezuschusste, verbilligte oder vollständig finanzierte Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel. Es kann beispielsweise für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden.

Steuerlich werden Jobtickets besonders gefördert: Übernimmt oder bezuschusst der Arbeitgeber die Fahrkarte zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, kann die Leistung grundsätzlich steuerfrei bleiben.

Wann ist ein Jobticket steuerfrei?

Nach § 3 Nr. 15 EStG sind Arbeitgeberleistungen für öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr grundsätzlich steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Die Steuerbefreiung gilt insbesondere für:

  • Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrkarten

  • vollständig vom Arbeitgeber bezahlte Fahrkarten

  • verbilligt überlassene Fahrkarten

  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

  • Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im öffentlichen Personennahverkehr

Luftverkehr ist von dieser Steuerbefreiung ausgenommen.

Beispiel für ein steuerfreies Jobticket

Ein Arbeitnehmer kauft monatlich eine Fahrkarte für 60 Euro. Der Arbeitgeber übernimmt zusätzlich zum regulären Gehalt 40 Euro.

Der Zuschuss von:

40 Euro × 12 Monate = 480 Euro jährlich

kann grundsätzlich steuerfrei bleiben.

Da steuerfreie, zusätzlich zum Gehalt gewährte Zuschüsse grundsätzlich nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zählen, fallen darauf normalerweise auch keine Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

Kürzt das Jobticket die Pendlerpauschale?

Bei einem nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Jobticket wird die Entfernungspauschale grundsätzlich um den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss gekürzt. Damit soll verhindert werden, dass dieselben Fahrtkosten doppelt steuerlich gefördert werden.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer könnte aufgrund seiner Entfernung und Arbeitstage eine Entfernungspauschale von 2.000 Euro geltend machen.

Der Arbeitgeber hat ihm im selben Jahr steuerfreie Jobticket-Leistungen im Wert von 600 Euro gewährt.

Damit verbleiben grundsätzlich:

2.000 Euro − 600 Euro = 1.400 Euro

als entsprechend abziehbare Entfernungspauschale.

Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.

Alternative: 25 Prozent Pauschalsteuer

Der Arbeitgeber kann auf die Steuerfreiheit verzichten und die Jobticket-Leistung stattdessen mit 25 Prozent pauschaler Lohnsteuer versteuern.

Diese Möglichkeit ist besonders interessant, weil die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers dann nicht gekürzt wird.

Außerdem ist bei dieser Variante nicht erforderlich, dass das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Damit kann die 25-Prozent-Pauschalierung auch bei einer entsprechenden Gehaltsumwandlung eingesetzt werden.

Auch nach § 40 Abs. 2 EStG pauschal versteuerte Leistungen gehören grundsätzlich nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt.

Steuerfrei oder pauschal versteuert?

Für Arbeitnehmer ergeben sich damit zwei wichtige Varianten:

Steuerfreies Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG

  • keine individuelle Lohnsteuer

  • grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge

  • muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt gewährt werden

  • reduziert grundsätzlich die abziehbare Entfernungspauschale

Jobticket mit 25 Prozent Pauschalsteuer

  • Pauschalsteuer trägt grundsätzlich der Arbeitgeber

  • grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge

  • auch ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung möglich

  • Entfernungspauschale wird nicht gekürzt

Die Wahl der günstigeren Variante hängt deshalb auch davon ab, wie hoch die Pendlerpauschale des Arbeitnehmers ist.

Unterschied zwischen Jobticket und Fahrtkostenzuschuss

Ein Jobticket bezieht sich auf Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Ein Fahrtkostenzuschuss kann dagegen beispielsweise auch für Fahrten mit dem privaten Pkw zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gezahlt werden. Für Pkw-Fahrtkostenzuschüsse gelten andere steuerliche Regelungen, beispielsweise die Pauschalversteuerung mit 15 Prozent innerhalb bestimmter Grenzen.