Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet, ob Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind oder zwischen GKV und PKV wählen können.
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026: Höhe und Berechnung
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, bestimmt, bis zu welchem regelmäßigen Jahreseinkommen Arbeitnehmer grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
Sie wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Grenze, kann der Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln.
Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026?
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 2026:
77.400 Euro jährlich
rechnerisch 6.450 Euro monatlich
Im Jahr 2025 lag sie noch bei 73.800 Euro beziehungsweise 6.150 Euro monatlich.
Für bestimmte langjährig privat versicherte Arbeitnehmer gilt 2026 eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze von:
69.750 Euro jährlich
rechnerisch 5.812,50 Euro monatlich
Diese Sonderregelung betrifft Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 wegen ihres Einkommens versicherungsfrei und privat krankenversichert waren.
Welches Einkommen zählt zur JAEG?
Maßgeblich ist das voraussichtliche regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Berücksichtigt werden insbesondere:
das laufende Bruttogehalt
vertraglich zugesagtes Weihnachtsgeld
regelmäßiges Urlaubsgeld
feste Zulagen und Zuschläge
sicher zu erwartende Sonderzahlungen
Unregelmäßige oder nicht mit ausreichender Sicherheit vorhersehbare Zahlungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Entscheidend ist eine vorausschauende Prognose des regelmäßigen Einkommens.
Beispiel zur Jahresarbeitsentgeltgrenze
Ein Arbeitnehmer erhält 2026 ein monatliches Bruttogehalt von 6.200 Euro sowie ein vertraglich garantiertes Weihnachtsgeld von 4.000 Euro.
Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt beträgt:
6.200 Euro × 12 + 4.000 Euro = 78.400 Euro
Damit liegt das Einkommen über der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro. Der Arbeitnehmer kann daher unter den gesetzlichen Voraussetzungen krankenversicherungsfrei werden.
Wann endet die Versicherungspflicht?
Wird die JAEG durch eine Gehaltserhöhung im laufenden Beschäftigungsverhältnis überschritten, endet die Versicherungspflicht grundsätzlich erst zum Ende des Kalenderjahres.
Voraussetzung ist, dass das voraussichtliche Einkommen auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des folgenden Jahres überschreitet. Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung kann Versicherungsfreiheit dagegen bereits mit Beschäftigungsbeginn eintreten, wenn das prognostizierte Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Grenze liegt.
Unterschied zur Beitragsbemessungsgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt dagegen fest, bis zu welchem Einkommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet werden. Sie beträgt 2026 jährlich 69.750 Euro und liegt damit unter der allgemeinen JAEG.