Grundgehalt
Das Grundgehalt ist die vertraglich vereinbarte feste Vergütung eines Arbeitnehmers. Es bildet die Basis der Gehaltsabrechnung und kann durch Zuschläge, Boni, Prämien oder Sachbezüge ergänzt werden.
Grundgehalt: Bedeutung, Berechnung und Unterschied zum Bruttogehalt
Das Grundgehalt ist der feste Teil der Vergütung, den ein Arbeitnehmer regelmäßig für seine Arbeitsleistung erhält. Es wird im Arbeitsvertrag vereinbart und meistens monatlich ausgezahlt.
Zusätzliche Vergütungsbestandteile wie Boni, Provisionen, Zuschläge, Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld gehören in der Regel nicht zum eigentlichen Grundgehalt. Sie können das gesamte Bruttogehalt jedoch erhöhen.
Das Grundgehalt ist damit die finanzielle Basis eines Arbeitsverhältnisses und eine wichtige Kennzahl bei Gehaltsverhandlungen, Stellenangeboten und der Berechnung des Nettogehalts.
Was ist das Grundgehalt?
Unter dem Grundgehalt versteht man die fest vereinbarte Vergütung ohne variable oder zusätzliche Gehaltsbestandteile. Es wird unabhängig davon gezahlt, ob der Arbeitnehmer in einem bestimmten Monat einen Bonus, eine Provision oder einen Zuschlag erhält.
Bei Angestellten wird häufig ein monatliches Grundgehalt vereinbart. Alternativ kann im Arbeitsvertrag auch ein Jahresgrundgehalt angegeben werden.
Typische Merkmale des Grundgehalts sind:
vertraglich festgelegte Höhe
regelmäßige monatliche Auszahlung
grundsätzlich unabhängig von individuellen Leistungen
Basis für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig
Ausgangspunkt für Gehaltsverhandlungen
Das Grundgehalt wird häufig auch als Basisgehalt, Fixgehalt oder Festgehalt bezeichnet.
Wie wird das Grundgehalt berechnet?
Bei einem festen Monatsgehalt ist keine gesonderte Berechnung erforderlich. Die Höhe ergibt sich direkt aus dem Arbeitsvertrag.
Wurde stattdessen ein Jahresgrundgehalt vereinbart, kann daraus das monatliche Grundgehalt berechnet werden.
Die Formel lautet:
Jahresgrundgehalt ÷ Anzahl der Gehaltszahlungen = monatliches Grundgehalt
Beispiel bei zwölf Monatsgehältern:
Jahresgrundgehalt: 48.000 Euro
Gehaltszahlungen: 12
monatliches Grundgehalt: 4.000 Euro
Wird das Jahresgehalt auf 13 Gehaltszahlungen verteilt, ergibt sich eine andere monatliche Auszahlung.
Beispiel:
Jahresgrundgehalt: 48.000 Euro
Gehaltszahlungen: 13
durchschnittliche Zahlung: 3.692,31 Euro
Bei einem Gehaltsvergleich sollte daher immer geprüft werden, auf wie viele Zahlungen das vereinbarte Jahresgehalt verteilt wird.
Unterschied zwischen Grundgehalt und Bruttogehalt
Das Grundgehalt ist nicht immer identisch mit dem gesamten Bruttogehalt.
Das Grundgehalt umfasst nur die feste vertragliche Vergütung. Das Bruttogehalt kann zusätzlich weitere steuerpflichtige oder steuerfreie Bestandteile enthalten.
Zum Bruttogehalt können beispielsweise gehören:
Grundgehalt
Überstundenvergütung
Leistungsbonus
Provisionen
Schichtzulagen
Nachtzuschläge
Sachbezüge
geldwerte Vorteile
Weihnachtsgeld
Urlaubsgeld
Beispiel:
Grundgehalt: 3.500 Euro
Schichtzulage: 200 Euro
Bonus: 300 Euro
gesamtes Bruttogehalt: 4.000 Euro
Das Grundgehalt beträgt in diesem Beispiel 3.500 Euro, während das gesamte Bruttogehalt bei 4.000 Euro liegt.
Unterschied zwischen Grundgehalt und Nettogehalt
Das Grundgehalt wird normalerweise als Bruttobetrag angegeben. Von diesem Betrag werden unter anderem Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach allen Abzügen tatsächlich ausgezahlt wird.
Die Höhe des Nettogehalts hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
Höhe des Bruttogehalts
Steuerklasse
Krankenversicherung
Zusatzbeitrag der Krankenkasse
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Kirchensteuerpflicht
Kinderfreibeträge
steuerliche Freibeträge
Mit einem Brutto-Netto-Rechner lässt sich berechnen, wie viel vom Grundgehalt beziehungsweise vom gesamten Bruttogehalt netto übrig bleibt.
Welche Bestandteile gehören nicht zum Grundgehalt?
Zusätzliche Zahlungen und Leistungen gehören grundsätzlich nicht zum festen Grundgehalt, sofern sie nicht ausdrücklich als Bestandteil des Basisgehalts vereinbart wurden.
Dazu zählen häufig:
Boni
Boni werden beispielsweise für das Erreichen bestimmter Ziele oder aufgrund des Unternehmenserfolgs gezahlt. Sie können garantiert oder leistungsabhängig sein.
Provisionen
Provisionen sind variable Zahlungen, die häufig im Vertrieb vorkommen. Ihre Höhe hängt beispielsweise vom erzielten Umsatz oder von abgeschlossenen Verträgen ab.
Zuschläge
Zuschläge werden für besondere Arbeitszeiten oder Bedingungen gezahlt. Dazu gehören unter anderem:
Nachtzuschläge
Sonntagszuschläge
Feiertagszuschläge
Schichtzulagen
Gefahrenzulagen
Sonderzahlungen
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Jubiläumszahlungen werden zusätzlich zum regulären Grundgehalt gezahlt, sofern ein entsprechender Anspruch besteht.
Sachbezüge
Auch Sachleistungen wie ein privat nutzbarer Dienstwagen, Gutscheine oder eine Unterkunft können Teil der Gesamtvergütung sein. Sie zählen jedoch nicht automatisch zum Grundgehalt.
Grundgehalt und Gesamtvergütung
Bei der Bewertung eines Arbeitsplatzes sollte nicht nur das Grundgehalt betrachtet werden. Entscheidend ist häufig die gesamte Vergütung, die ein Arbeitnehmer erhält.
Die Gesamtvergütung kann sich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen:
Grundgehalt + variable Vergütung + Sonderzahlungen + Zusatzleistungen = Gesamtvergütung
Beispiel:
Grundgehalt pro Jahr: 45.000 Euro
Jahresbonus: 5.000 Euro
Urlaubsgeld: 1.000 Euro
geldwerter Vorteil: 3.000 Euro
Gesamtvergütung: 54.000 Euro
Ein höheres Grundgehalt bietet meist mehr Planungssicherheit. Eine stark variable Vergütung kann dagegen höhere Verdienstmöglichkeiten bieten, ist aber häufig von Zielvorgaben oder Unternehmensergebnissen abhängig.
Grundgehalt bei Teilzeit
Bei einem Wechsel von Vollzeit in Teilzeit wird das Grundgehalt meistens anteilig reduziert.
Die Berechnung kann anhand der Wochenarbeitszeit erfolgen:
Vollzeit-Grundgehalt × Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden = Teilzeit-Grundgehalt
Beispiel:
Grundgehalt in Vollzeit: 4.000 Euro
Vollzeit: 40 Stunden pro Woche
Teilzeit: 30 Stunden pro Woche
Berechnung:
4.000 Euro × 30 ÷ 40 = 3.000 Euro
Das monatliche Grundgehalt in Teilzeit beträgt damit 3.000 Euro brutto.
Abweichende Regelungen können sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung ergeben.
Grundgehalt bei Stundenlohn
Bei Arbeitnehmern mit Stundenlohn gibt es häufig kein festes monatliches Grundgehalt. Die monatliche Vergütung richtet sich nach den tatsächlich geleisteten oder vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden.
Die Formel lautet:
Stundenlohn × Arbeitsstunden = Bruttolohn
Beispiel:
Stundenlohn: 20 Euro
Arbeitsstunden im Monat: 160
Bruttolohn: 3.200 Euro
Bei gleichbleibender Arbeitszeit kann daraus ein durchschnittliches monatliches Grundentgelt abgeleitet werden. Durch unterschiedliche Arbeitstage oder schwankende Stunden kann der ausgezahlte Betrag jedoch variieren.
Grundgehalt bei einer Gehaltserhöhung
Eine Gehaltserhöhung kann sich entweder auf das Grundgehalt oder nur auf einzelne variable Vergütungsbestandteile beziehen.
Wird das Grundgehalt erhöht, steigt die regelmäßig garantierte Vergütung. Dies ist für Arbeitnehmer oft vorteilhafter als eine einmalige Prämie.
Beispiel:
bisheriges Grundgehalt: 3.500 Euro
Gehaltserhöhung: 5 Prozent
Erhöhung: 175 Euro
neues Grundgehalt: 3.675 Euro
Formel:
Grundgehalt × prozentuale Erhöhung = Erhöhungsbetrag
Bei Gehaltsverhandlungen sollte eindeutig festgehalten werden, ob sich die Erhöhung auf das monatliche Grundgehalt, das Jahresgehalt oder die gesamte Zielvergütung bezieht.
Welche Bedeutung hat das Grundgehalt im Arbeitsvertrag?
Das Grundgehalt sollte im Arbeitsvertrag eindeutig geregelt sein. Die Vereinbarung sollte erkennen lassen, welchen festen Betrag der Arbeitnehmer erhält und in welchem Rhythmus die Auszahlung erfolgt.
Wichtige Angaben sind:
Höhe des monatlichen oder jährlichen Grundgehalts
Anzahl der Gehaltszahlungen
Fälligkeit des Gehalts
vereinbarte Wochenarbeitszeit
mögliche variable Vergütung
Regelungen zu Überstunden
Anspruch auf Sonderzahlungen
tarifliche oder betriebliche Vergütungsregelungen
Unklare Formulierungen können dazu führen, dass Arbeitnehmer verschiedene Stellenangebote nicht richtig miteinander vergleichen können.
Ist das Grundgehalt steuerpflichtig?
Das Grundgehalt zählt grundsätzlich zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Der Arbeitgeber behält die entsprechenden Abgaben im Rahmen der Lohnabrechnung ein.
Zu den typischen Abzügen gehören:
Lohnsteuer
gegebenenfalls Kirchensteuer
gegebenenfalls Solidaritätszuschlag
Krankenversicherungsbeitrag
Pflegeversicherungsbeitrag
Rentenversicherungsbeitrag
Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die konkrete Höhe der Abzüge hängt von den persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des Arbeitnehmers ab.