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Grundgehalt

Das Grundgehalt ist die vertraglich vereinbarte feste Vergütung eines Arbeitnehmers. Es bildet die Basis der Gehaltsabrechnung und kann durch Zuschläge, Boni, Prämien oder Sachbezüge ergänzt werden.

Grundgehalt: Bedeutung, Berechnung und Unterschied zum Bruttogehalt

Das Grundgehalt ist der feste Teil der Vergütung, den ein Arbeitnehmer regelmäßig für seine Arbeitsleistung erhält. Es wird im Arbeitsvertrag vereinbart und meistens monatlich ausgezahlt.

Zusätzliche Vergütungsbestandteile wie Boni, Provisionen, Zuschläge, Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld gehören in der Regel nicht zum eigentlichen Grundgehalt. Sie können das gesamte Bruttogehalt jedoch erhöhen.

Das Grundgehalt ist damit die finanzielle Basis eines Arbeitsverhältnisses und eine wichtige Kennzahl bei Gehaltsverhandlungen, Stellenangeboten und der Berechnung des Nettogehalts.

Was ist das Grundgehalt?

Unter dem Grundgehalt versteht man die fest vereinbarte Vergütung ohne variable oder zusätzliche Gehaltsbestandteile. Es wird unabhängig davon gezahlt, ob der Arbeitnehmer in einem bestimmten Monat einen Bonus, eine Provision oder einen Zuschlag erhält.

Bei Angestellten wird häufig ein monatliches Grundgehalt vereinbart. Alternativ kann im Arbeitsvertrag auch ein Jahresgrundgehalt angegeben werden.

Typische Merkmale des Grundgehalts sind:

  • vertraglich festgelegte Höhe

  • regelmäßige monatliche Auszahlung

  • grundsätzlich unabhängig von individuellen Leistungen

  • Basis für die Lohn- und Gehaltsabrechnung

  • in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig

  • Ausgangspunkt für Gehaltsverhandlungen

Das Grundgehalt wird häufig auch als Basisgehalt, Fixgehalt oder Festgehalt bezeichnet.

Wie wird das Grundgehalt berechnet?

Bei einem festen Monatsgehalt ist keine gesonderte Berechnung erforderlich. Die Höhe ergibt sich direkt aus dem Arbeitsvertrag.

Wurde stattdessen ein Jahresgrundgehalt vereinbart, kann daraus das monatliche Grundgehalt berechnet werden.

Die Formel lautet:

Jahresgrundgehalt ÷ Anzahl der Gehaltszahlungen = monatliches Grundgehalt

Beispiel bei zwölf Monatsgehältern:

  • Jahresgrundgehalt: 48.000 Euro

  • Gehaltszahlungen: 12

  • monatliches Grundgehalt: 4.000 Euro

Wird das Jahresgehalt auf 13 Gehaltszahlungen verteilt, ergibt sich eine andere monatliche Auszahlung.

Beispiel:

  • Jahresgrundgehalt: 48.000 Euro

  • Gehaltszahlungen: 13

  • durchschnittliche Zahlung: 3.692,31 Euro

Bei einem Gehaltsvergleich sollte daher immer geprüft werden, auf wie viele Zahlungen das vereinbarte Jahresgehalt verteilt wird.

Unterschied zwischen Grundgehalt und Bruttogehalt

Das Grundgehalt ist nicht immer identisch mit dem gesamten Bruttogehalt.

Das Grundgehalt umfasst nur die feste vertragliche Vergütung. Das Bruttogehalt kann zusätzlich weitere steuerpflichtige oder steuerfreie Bestandteile enthalten.

Zum Bruttogehalt können beispielsweise gehören:

  • Grundgehalt

  • Überstundenvergütung

  • Leistungsbonus

  • Provisionen

  • Schichtzulagen

  • Nachtzuschläge

  • Sachbezüge

  • geldwerte Vorteile

  • Weihnachtsgeld

  • Urlaubsgeld

Beispiel:

  • Grundgehalt: 3.500 Euro

  • Schichtzulage: 200 Euro

  • Bonus: 300 Euro

  • gesamtes Bruttogehalt: 4.000 Euro

Das Grundgehalt beträgt in diesem Beispiel 3.500 Euro, während das gesamte Bruttogehalt bei 4.000 Euro liegt.

Unterschied zwischen Grundgehalt und Nettogehalt

Das Grundgehalt wird normalerweise als Bruttobetrag angegeben. Von diesem Betrag werden unter anderem Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach allen Abzügen tatsächlich ausgezahlt wird.

Die Höhe des Nettogehalts hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Höhe des Bruttogehalts

  • Steuerklasse

  • Krankenversicherung

  • Zusatzbeitrag der Krankenkasse

  • Pflegeversicherung

  • Rentenversicherung

  • Arbeitslosenversicherung

  • Kirchensteuerpflicht

  • Kinderfreibeträge

  • steuerliche Freibeträge

Mit einem Brutto-Netto-Rechner lässt sich berechnen, wie viel vom Grundgehalt beziehungsweise vom gesamten Bruttogehalt netto übrig bleibt.

Welche Bestandteile gehören nicht zum Grundgehalt?

Zusätzliche Zahlungen und Leistungen gehören grundsätzlich nicht zum festen Grundgehalt, sofern sie nicht ausdrücklich als Bestandteil des Basisgehalts vereinbart wurden.

Dazu zählen häufig:

Boni

Boni werden beispielsweise für das Erreichen bestimmter Ziele oder aufgrund des Unternehmenserfolgs gezahlt. Sie können garantiert oder leistungsabhängig sein.

Provisionen

Provisionen sind variable Zahlungen, die häufig im Vertrieb vorkommen. Ihre Höhe hängt beispielsweise vom erzielten Umsatz oder von abgeschlossenen Verträgen ab.

Zuschläge

Zuschläge werden für besondere Arbeitszeiten oder Bedingungen gezahlt. Dazu gehören unter anderem:

  • Nachtzuschläge

  • Sonntagszuschläge

  • Feiertagszuschläge

  • Schichtzulagen

  • Gefahrenzulagen

Sonderzahlungen

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Jubiläumszahlungen werden zusätzlich zum regulären Grundgehalt gezahlt, sofern ein entsprechender Anspruch besteht.

Sachbezüge

Auch Sachleistungen wie ein privat nutzbarer Dienstwagen, Gutscheine oder eine Unterkunft können Teil der Gesamtvergütung sein. Sie zählen jedoch nicht automatisch zum Grundgehalt.

Grundgehalt und Gesamtvergütung

Bei der Bewertung eines Arbeitsplatzes sollte nicht nur das Grundgehalt betrachtet werden. Entscheidend ist häufig die gesamte Vergütung, die ein Arbeitnehmer erhält.

Die Gesamtvergütung kann sich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen:

Grundgehalt + variable Vergütung + Sonderzahlungen + Zusatzleistungen = Gesamtvergütung

Beispiel:

  • Grundgehalt pro Jahr: 45.000 Euro

  • Jahresbonus: 5.000 Euro

  • Urlaubsgeld: 1.000 Euro

  • geldwerter Vorteil: 3.000 Euro

  • Gesamtvergütung: 54.000 Euro

Ein höheres Grundgehalt bietet meist mehr Planungssicherheit. Eine stark variable Vergütung kann dagegen höhere Verdienstmöglichkeiten bieten, ist aber häufig von Zielvorgaben oder Unternehmensergebnissen abhängig.

Grundgehalt bei Teilzeit

Bei einem Wechsel von Vollzeit in Teilzeit wird das Grundgehalt meistens anteilig reduziert.

Die Berechnung kann anhand der Wochenarbeitszeit erfolgen:

Vollzeit-Grundgehalt × Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden = Teilzeit-Grundgehalt

Beispiel:

  • Grundgehalt in Vollzeit: 4.000 Euro

  • Vollzeit: 40 Stunden pro Woche

  • Teilzeit: 30 Stunden pro Woche

Berechnung:

4.000 Euro × 30 ÷ 40 = 3.000 Euro

Das monatliche Grundgehalt in Teilzeit beträgt damit 3.000 Euro brutto.

Abweichende Regelungen können sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung ergeben.

Grundgehalt bei Stundenlohn

Bei Arbeitnehmern mit Stundenlohn gibt es häufig kein festes monatliches Grundgehalt. Die monatliche Vergütung richtet sich nach den tatsächlich geleisteten oder vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden.

Die Formel lautet:

Stundenlohn × Arbeitsstunden = Bruttolohn

Beispiel:

  • Stundenlohn: 20 Euro

  • Arbeitsstunden im Monat: 160

  • Bruttolohn: 3.200 Euro

Bei gleichbleibender Arbeitszeit kann daraus ein durchschnittliches monatliches Grundentgelt abgeleitet werden. Durch unterschiedliche Arbeitstage oder schwankende Stunden kann der ausgezahlte Betrag jedoch variieren.

Grundgehalt bei einer Gehaltserhöhung

Eine Gehaltserhöhung kann sich entweder auf das Grundgehalt oder nur auf einzelne variable Vergütungsbestandteile beziehen.

Wird das Grundgehalt erhöht, steigt die regelmäßig garantierte Vergütung. Dies ist für Arbeitnehmer oft vorteilhafter als eine einmalige Prämie.

Beispiel:

  • bisheriges Grundgehalt: 3.500 Euro

  • Gehaltserhöhung: 5 Prozent

  • Erhöhung: 175 Euro

  • neues Grundgehalt: 3.675 Euro

Formel:

Grundgehalt × prozentuale Erhöhung = Erhöhungsbetrag

Bei Gehaltsverhandlungen sollte eindeutig festgehalten werden, ob sich die Erhöhung auf das monatliche Grundgehalt, das Jahresgehalt oder die gesamte Zielvergütung bezieht.

Welche Bedeutung hat das Grundgehalt im Arbeitsvertrag?

Das Grundgehalt sollte im Arbeitsvertrag eindeutig geregelt sein. Die Vereinbarung sollte erkennen lassen, welchen festen Betrag der Arbeitnehmer erhält und in welchem Rhythmus die Auszahlung erfolgt.

Wichtige Angaben sind:

  • Höhe des monatlichen oder jährlichen Grundgehalts

  • Anzahl der Gehaltszahlungen

  • Fälligkeit des Gehalts

  • vereinbarte Wochenarbeitszeit

  • mögliche variable Vergütung

  • Regelungen zu Überstunden

  • Anspruch auf Sonderzahlungen

  • tarifliche oder betriebliche Vergütungsregelungen

Unklare Formulierungen können dazu führen, dass Arbeitnehmer verschiedene Stellenangebote nicht richtig miteinander vergleichen können.

Ist das Grundgehalt steuerpflichtig?

Das Grundgehalt zählt grundsätzlich zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Der Arbeitgeber behält die entsprechenden Abgaben im Rahmen der Lohnabrechnung ein.

Zu den typischen Abzügen gehören:

  • Lohnsteuer

  • gegebenenfalls Kirchensteuer

  • gegebenenfalls Solidaritätszuschlag

  • Krankenversicherungsbeitrag

  • Pflegeversicherungsbeitrag

  • Rentenversicherungsbeitrag

  • Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Die konkrete Höhe der Abzüge hängt von den persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des Arbeitnehmers ab.