Gleitzone
Die Gleitzone bezeichnet den Einkommensbereich zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung. Arbeitnehmer zahlen dort reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.
Gleitzone 2026: Grenzen und Beitragsberechnung
Die Gleitzone ist ein Einkommensbereich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit einem vergleichsweise niedrigen Arbeitsentgelt. Seit dem 1. Juli 2019 lautet die offizielle Bezeichnung Übergangsbereich.
Beschäftigungen innerhalb dieses Bereichs werden als Midijobs bezeichnet. Arbeitnehmer zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, erhalten aber grundsätzlich den vollständigen Versicherungsschutz.
Wo liegt die Gleitzone 2026?
Der Übergangsbereich umfasst 2026 ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von:
603,01 Euro bis 2.000 Euro
Bis zu einem durchschnittlichen Monatsverdienst von 603 Euro liegt grundsätzlich ein Minijob mit Verdienstgrenze vor. Bei einem regelmäßigen Einkommen von mehr als 2.000 Euro gelten die normalen Regeln zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.
Wie werden die Beiträge berechnet?
Midijobber sind grundsätzlich in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Ihr Arbeitnehmeranteil wird jedoch nicht einfach mit den regulären Beitragssätzen auf das vollständige Bruttogehalt berechnet.
Stattdessen gelten gesetzliche Berechnungsformeln. An der unteren Grenze des Übergangsbereichs beträgt der reguläre Arbeitnehmeranteil zunächst annähernd null Euro. Mit steigendem Einkommen erhöht er sich schrittweise.
Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 2.000 Euro erreicht der Arbeitnehmeranteil schließlich die reguläre Höhe. Der Arbeitgeber trägt im unteren Bereich einen höheren Beitragsanteil, der mit zunehmendem Arbeitsentgelt sinkt.
Beispiel zur Gleitzone
Ein Arbeitnehmer verdient regelmäßig 1.200 Euro brutto im Monat.
Da sein Arbeitsentgelt zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro liegt, handelt es sich um einen Midijob. Der Arbeitnehmer zahlt reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Die genaue Höhe hängt unter anderem ab von:
dem monatlichen Arbeitsentgelt
dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse
dem Beitrag zur Pflegeversicherung
der Kinderzahl
dem Beschäftigungsort Sachsen
Die Berechnung übernimmt normalerweise der Arbeitgeber im Rahmen der Gehaltsabrechnung.
Entstehen Nachteile bei der Rente?
Die reduzierten Arbeitnehmerbeiträge führen nicht zu entsprechend geringeren Rentenansprüchen. Für die Rentenberechnung wird das tatsächliche Arbeitsentgelt des Midijobbers berücksichtigt.
Auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht grundsätzlich der volle Leistungsanspruch.
Für wen gilt die Gleitzone nicht?
Die besonderen Regeln gelten unter anderem nicht für:
Auszubildende
Praktikanten in einer Berufsausbildung
Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr
Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst
Arbeitnehmer, deren Entgelt nur wegen Kurzarbeit unter 2.000 Euro fällt
Bei mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen wird das regelmäßige Arbeitsentgelt zusammengerechnet. Überschreitet es insgesamt 2.000 Euro, liegt kein Übergangsbereich mehr vor.