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Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung schützt Versicherte bei Krankheit und übernimmt medizinisch notwendige Leistungen. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach dem Einkommen.

Gesetzliche Krankenversicherung 2026: Beiträge und Leistungen

Die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, ist die wichtigste Form der Krankenversicherung in Deutschland. Sie übernimmt einen großen Teil der Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Vorsorgeuntersuchungen.

Arbeitnehmer sind grundsätzlich gesetzlich versichert, solange ihr regelmäßiges Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet.

Wie hoch ist der GKV-Beitrag 2026?

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt:

  • 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens

  • zuzüglich des Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse

Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen beide Beitragsbestandteile grundsätzlich jeweils zur Hälfte.

Der offiziell festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2026 2,9 Prozent. Tatsächlich unterscheiden sich die Zusatzbeiträge jedoch je nach Krankenkasse. Der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitrag lag zum 1. April 2026 bei 3,13 Prozent.

Bis zu welchem Einkommen werden Beiträge berechnet?

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Diese beträgt 2026:

  • 5.812,50 Euro monatlich

  • 69.750 Euro jährlich

Einkommensanteile oberhalb dieser Grenze bleiben bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags unberücksichtigt.

Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 2026 dagegen 77.400 Euro jährlich beziehungsweise 6.450 Euro monatlich. Arbeitnehmer oberhalb dieser Grenze können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der GKV bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.

Beispiel zum GKV-Beitrag

Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 4.000 Euro brutto. Seine Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 3 Prozent.

Der gesamte Beitragssatz beträgt damit 17,6 Prozent. Davon übernimmt der Arbeitnehmer die Hälfte:

4.000 Euro × 8,8 Prozent = 352 Euro

Vom Bruttogehalt werden somit 352 Euro für die Krankenversicherung abgezogen. Hinzu kommt der gesonderte Beitrag zur Pflegeversicherung.

Welche Leistungen bietet die GKV?

Zum gesetzlichen Leistungskatalog gehören insbesondere:

  • ärztliche und zahnärztliche Behandlungen

  • Krankenhausbehandlungen

  • verschreibungspflichtige Medikamente

  • Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen

  • Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt

  • Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Darüber hinaus können Krankenkassen freiwillige Zusatzleistungen, Bonusprogramme oder Wahltarife anbieten.

Familienversicherung in der GKV

Kinder, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass das regelmäßige eigene Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Für familienversicherte Angehörige muss kein eigener Krankenversicherungsbeitrag gezahlt werden.

Unterschied zur privaten Krankenversicherung

In der GKV richtet sich der Beitrag hauptsächlich nach dem Einkommen. Gesundheitszustand und Alter beeinflussen den Beitrag grundsätzlich nicht.

In der privaten Krankenversicherung hängen die Kosten dagegen insbesondere vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungsumfang ab. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es dort nicht.