Geldwerter Vorteil
Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt eine Sach- oder Dienstleistung erhalten. Der Vorteil kann steuer- und sozialversicherungspflichtig sein.
Geldwerter Vorteil 2026: Versteuerung und Berechnung
Ein geldwerter Vorteil ist eine Leistung des Arbeitgebers, die nicht als Geld ausgezahlt wird, für den Arbeitnehmer aber einen wirtschaftlichen Wert besitzt. Der Vorteil gehört grundsätzlich zum Arbeitslohn und kann deshalb Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auslösen.
Typische geldwerte Vorteile sind:
private Nutzung eines Firmenwagens
kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten
Unterkunft durch den Arbeitgeber
Personalrabatte
Gutscheine und bestimmte Geldkarten
private Nutzung betrieblicher Geräte
Wie wird ein geldwerter Vorteil berechnet?
Der Wert richtet sich nach der jeweiligen Leistung. Grundsätzlich wird der übliche Endpreis angesetzt, den ein Verbraucher für die Ware oder Dienstleistung bezahlen müsste. Zuzahlungen des Arbeitnehmers werden vom ermittelten Vorteil abgezogen.
Beispiel: Der Arbeitgeber überlässt einem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einer monatlichen Miete von 500 Euro. Der ortsübliche Mietwert beträgt 700 Euro.
Der geldwerte Vorteil beträgt:
700 Euro − 500 Euro = 200 Euro
Die 200 Euro werden grundsätzlich dem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalt zugerechnet.
Geldwerter Vorteil beim Firmenwagen
Darf ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen privat nutzen, entsteht dadurch ein geldwerter Vorteil. Dieser kann mit der Ein-Prozent-Regelung oder anhand eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ermittelt werden.
Bei der Ein-Prozent-Regelung werden monatlich grundsätzlich 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs angesetzt. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann ein zusätzlicher Vorteil hinzukommen.
Bei einem Bruttolistenpreis von 40.000 Euro beträgt der monatliche Vorteil für die Privatnutzung:
40.000 Euro × 1 Prozent = 400 Euro
Diese 400 Euro erhöhen das steuerpflichtige Brutto, werden aber nicht als Geld ausgezahlt.
Welche Freibeträge und Freigrenzen gelten?
Nicht jeder geldwerte Vorteil ist vollständig steuerpflichtig. Für bestimmte Leistungen gelten besondere Vergünstigungen.
Sachbezüge können beispielsweise bis zu einer Freigrenze von 50 Euro im Monat steuerfrei bleiben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wird die Freigrenze überschritten, ist grundsätzlich der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Für Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber überwiegend für seine Kunden anbietet, kann ein jährlicher Rabattfreibetrag von 1.080 Euro gelten.
Fallen Sozialversicherungsbeiträge an?
Steuerpflichtige geldwerte Vorteile gehören grundsätzlich auch zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Auf den Vorteil können daher Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch sozialversicherungsfrei sein. Entscheidend ist die jeweilige gesetzliche Regelung.
Unterschied zwischen Sachbezug und geldwertem Vorteil
Ein Sachbezug bezeichnet die konkrete Leistung, beispielsweise einen Gutschein, eine Mahlzeit oder einen Firmenwagen.
Der geldwerte Vorteil ist dagegen der steuerlich anzusetzende Wert dieser Leistung. Beide Begriffe werden im allgemeinen Sprachgebrauch häufig gleichbedeutend verwendet.