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Fünftelregelung

Die Fünftelregelung kann die Steuerbelastung bei bestimmten außerordentlichen Einkünften wie einer Abfindung reduzieren. Seit 2025 wird der Steuervorteil grundsätzlich erst über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

Fünftelregelung 2026: Abfindung und Steuer berechnen

Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Vergünstigung für bestimmte außerordentliche Einkünfte. Sie soll verhindern, dass eine hohe Einmalzahlung durch den progressiven Einkommensteuertarif zu einer übermäßig hohen Steuerbelastung führt.

Besonders relevant ist die Regelung bei Abfindungen nach dem Verlust des Arbeitsplatzes. Sie kann außerdem bei bestimmten Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und weiteren außerordentlichen Einkünften zur Anwendung kommen. Rechtsgrundlage ist § 34 Einkommensteuergesetz.

Wann kann die Fünftelregelung angewendet werden?

Eine Abfindung wird nicht automatisch nach der Fünftelregelung besteuert. Voraussetzung ist insbesondere, dass steuerlich begünstigte außerordentliche Einkünfte vorliegen.

Bei Abfindungen ist regelmäßig eine sogenannte Zusammenballung von Einkünften erforderlich. Die Entschädigung muss grundsätzlich in einem Veranlagungszeitraum zufließen und zu einer außergewöhnlichen Konzentration von Einkommen führen. Wird eine einheitliche Abfindung auf mehrere Jahre verteilt, kann die Begünstigung grundsätzlich entfallen. Für geringfügige Teilzahlungen bestehen Ausnahmen.

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Der Name bedeutet nicht, dass nur ein Fünftel der Abfindung versteuert wird.

Die Steuer wird vereinfacht in folgenden Schritten ermittelt:

  1. Zunächst wird die Einkommensteuer auf das übrige zu versteuernde Einkommen berechnet.

  2. Danach wird ein Fünftel der außerordentlichen Einkünfte hinzugerechnet.

  3. Die dadurch entstehende zusätzliche Einkommensteuer wird ermittelt.

  4. Dieser Unterschiedsbetrag wird mit fünf multipliziert.

Genau dieses Berechnungsverfahren schreibt § 34 EStG vor.

Beispiel zur Fünftelregelung

Ein Arbeitnehmer hat ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro und erhält zusätzlich eine begünstigte Abfindung von 30.000 Euro.

Für die Fünftelregelung wird zunächst nur ein Fünftel berücksichtigt:

30.000 Euro ÷ 5 = 6.000 Euro

Anschließend vergleicht das Finanzamt die Einkommensteuer auf:

40.000 Euro

mit der Einkommensteuer auf:

46.000 Euro

Die Differenz der beiden Steuerbeträge wird anschließend mit fünf multipliziert. Das Ergebnis ist die auf die Abfindung entfallende tarifbegünstigte Einkommensteuer.

Wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis ist, hängt insbesondere vom übrigen Einkommen und der Höhe der außerordentlichen Einkünfte ab.

Wichtige Änderung seit 2025

Bis einschließlich 2024 konnte die Fünftelregelung unter bestimmten Voraussetzungen bereits vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.

Seit 2025 ist das nicht mehr möglich. Die entsprechende Regelung im Lohnsteuerabzugsverfahren wurde durch das Wachstumschancengesetz aufgehoben. Auch 2026 behält der Arbeitgeber daher zunächst Lohnsteuer ohne Anwendung der Fünftelregelung ein.

Der mögliche Steuervorteil wird anschließend im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.

Für Arbeitnehmer kann das bedeuten, dass von der Abfindung zunächst vergleichsweise viel Lohnsteuer einbehalten wird und ein Teil davon später über den Steuerbescheid zurückerstattet wird.

Welche Zahlungen können begünstigt sein?

§ 34 EStG nennt insbesondere:

  • bestimmte Entschädigungen, beispielsweise Abfindungen

  • Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten

  • bestimmte Veräußerungsgewinne

  • bestimmte Nachzahlungen von Nutzungsvergütungen und Zinsen für mehr als drei Jahre

Eine mehrjährige Tätigkeit liegt dabei grundsätzlich vor, wenn sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten erstreckt.