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Freibetrag

Ein Freibetrag stellt einen bestimmten Teil des Einkommens steuerfrei. Je nach Art wird er automatisch berücksichtigt oder muss beim Finanzamt beantragt werden.

Freibetrag: Bedeutung und steuerliche Wirkung

Ein Freibetrag ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, der bei der Berechnung einer Steuer unberücksichtigt bleibt. Nur der Teil des Einkommens oder eines anderen steuerpflichtigen Betrags, der den Freibetrag übersteigt, wird besteuert.

Freibeträge sollen bestimmte Lebensumstände, notwendige Ausgaben oder das steuerliche Existenzminimum berücksichtigen. Je nach Art werden sie automatisch angesetzt oder müssen beim Finanzamt beantragt werden.

Wie funktioniert ein Freibetrag?

Ein Freibetrag wird von der maßgeblichen Berechnungsgrundlage abgezogen. Die Steuer fällt anschließend nur auf den verbleibenden Betrag an.

Beispiel: Beträgt ein steuerpflichtiger Betrag 20.000 Euro und gilt ein Freibetrag von 5.000 Euro, werden lediglich 15.000 Euro für die weitere Steuerberechnung berücksichtigt.

Die tatsächliche Steuerersparnis entspricht jedoch nicht automatisch der Höhe des Freibetrags. Sie hängt vom persönlichen Steuersatz und von der jeweiligen Steuerart ab.

Welche Freibeträge gibt es?

Zu den bekannten steuerlichen Freibeträgen gehören beispielsweise:

  • Grundfreibetrag

  • Kinderfreibetrag

  • Ausbildungsfreibetrag

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

  • Sparer-Pauschbetrag

  • Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 Euro. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt grundsätzlich keine tarifliche Einkommensteuer an.

Muss ein Freibetrag beantragt werden?

Das hängt von der Art des Freibetrags ab. Der Grundfreibetrag wird automatisch im Einkommensteuertarif berücksichtigt. Andere Freibeträge müssen über die Steuererklärung oder einen Antrag beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Arbeitnehmer können beispielsweise einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen, wenn sie voraussichtlich hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben. Wird der Antrag bewilligt, stellt das Finanzamt den Freibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal bereit. Der Arbeitgeber kann ihn dann bereits bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigen.

Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze

Ein Freibetrag und eine Freigrenze wirken unterschiedlich:

  • Bei einem Freibetrag wird nur der übersteigende Teil besteuert.

  • Bei einer Freigrenze kann der gesamte Betrag steuerpflichtig werden, sobald die Grenze überschritten ist.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da bereits ein geringfügiges Überschreiten einer Freigrenze andere steuerliche Folgen haben kann als das Überschreiten eines Freibetrags.

Unterschied zum Pauschbetrag

Ein Pauschbetrag berücksichtigt bestimmte Ausgaben ohne Einzelnachweis. Ein Beispiel ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten.

Ein Freibetrag stellt dagegen einen bestimmten Teil des Einkommens oder Vermögens steuerfrei. Beide Regelungen können die Steuerlast senken, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen.