Freiberuflichkeit
Freiberuflichkeit ist eine Form der Selbstständigkeit für bestimmte wissenschaftliche, künstlerische, unterrichtende oder beratende Tätigkeiten. Freiberufler zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer.
Freiberuflichkeit 2026: Steuern, Anmeldung und Abgaben
Freiberuflichkeit bezeichnet eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit, die steuerlich zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gehört. Freiberufler arbeiten eigenverantwortlich, auf eigene Rechnung und tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit.
Nicht jede selbstständige Tätigkeit gilt automatisch als freiberuflich. Entscheidend sind insbesondere die konkrete Tätigkeit, die berufliche Qualifikation und die persönlich erbrachte fachliche Leistung.
Welche Tätigkeiten gelten als freiberuflich?
Zu den freien Berufen gehören insbesondere wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten. Das Einkommensteuergesetz nennt außerdem sogenannte Katalogberufe, beispielsweise:
Ärzte und Heilpraktiker
Rechtsanwälte und Steuerberater
Ingenieure und Architekten
Journalisten und Übersetzer
Physiotherapeuten
Wirtschaftsprüfer
Auch ähnliche Berufe können als freiberuflich anerkannt werden, wenn Qualifikation und Tätigkeit mit einem Katalogberuf vergleichbar sind. Die endgültige steuerliche Einordnung nimmt das Finanzamt vor.
Wie wird eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet?
Freiberufler benötigen grundsätzlich keine Gewerbeanmeldung. Sie müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit jedoch spätestens vier Wochen nach dem Start beim zuständigen Finanzamt anzeigen.
Die Anmeldung erfolgt normalerweise über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ in ELSTER. Anschließend vergibt das Finanzamt eine Steuernummer.
Welche Steuern zahlen Freiberufler?
Freiberufler zahlen auf ihren Gewinn Einkommensteuer. Der Gewinn ergibt sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der betrieblich veranlassten Ausgaben.
Zu den Betriebsausgaben können beispielsweise gehören:
Büromiete und Arbeitsmittel
berufliche Fahrt- und Reisekosten
Telefon- und Internetkosten
Fortbildungen
betriebliche Versicherungen
Freiberufliche Einkünfte unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Umsatzsteuer kann dennoch anfallen. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer erhoben. Dafür darf der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreiten.
Wie wird der Gewinn ermittelt?
Freiberufler können ihren Gewinn in der Regel mit einer Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, ermitteln. Dabei werden die Betriebseinnahmen eines Jahres den betrieblichen Ausgaben gegenübergestellt.
Eine Bilanz ist normalerweise nicht erforderlich, sofern keine besondere Buchführungspflicht besteht und nicht freiwillig Bücher geführt werden.
Sozialversicherung bei Freiberuflichkeit
Freiberufler müssen ihre Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich selbst organisieren und finanzieren. Je nach Voraussetzungen kommt eine freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung infrage.
Eine allgemeine Rentenversicherungspflicht für alle Freiberufler besteht nicht. Bestimmte Berufsgruppen können jedoch versicherungspflichtig sein, beispielsweise selbstständige Lehrer, Pflegepersonen, Künstler und Publizisten.
Unterschied zwischen Freiberufler und Freelancer
Die Begriffe sind nicht gleichbedeutend. „Freelancer“ beschreibt lediglich eine freie beziehungsweise projektbezogene Arbeitsform.
Ein Freelancer kann steuerlich Freiberufler oder Gewerbetreibender sein. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.