Firmenwagen
Ein Firmenwagen wird vom Arbeitgeber für dienstliche Fahrten bereitgestellt. Ist auch die private Nutzung erlaubt, entsteht ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.
Firmenwagen 2026: Versteuerung und Netto-Berechnung
Ein Firmenwagen, auch Dienstwagen genannt, wird einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Das Fahrzeug kann ausschließlich dienstlich oder zusätzlich für private Fahrten genutzt werden.
Ist die private Nutzung erlaubt, entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser wird dem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalt hinzugerechnet und kann dadurch das ausgezahlte Nettogehalt reduzieren.
Wie wird ein Firmenwagen versteuert?
Für die Berechnung des geldwerten Vorteils stehen grundsätzlich zwei Methoden zur Verfügung:
die pauschale 1-Prozent-Regelung
die individuelle Fahrtenbuchmethode
Welche Variante günstiger ist, hängt insbesondere vom Bruttolistenpreis, dem privaten Nutzungsanteil und der Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte ab.
Wie funktioniert die 1-Prozent-Regelung?
Bei der 1-Prozent-Regelung werden monatlich 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung als geldwerter Vorteil angesetzt.
Entscheidend ist nicht der tatsächliche Kaufpreis oder die Leasingrate. Maßgeblich ist der Listenpreis einschließlich Umsatzsteuer und werkseitiger Sonderausstattung.
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen grundsätzlich hinzu:
0,03 Prozent des Bruttolistenpreises × Entfernungskilometer
Alternativ kann bei wenigen tatsächlichen Fahrten eine Einzelbewertung mit 0,002 Prozent je Entfernungskilometer und Fahrt genutzt werden. Sie ist auf höchstens 180 Fahrten im Kalenderjahr begrenzt.
Beispiel zur Firmenwagenbesteuerung
Ein Firmenwagen hat einen Bruttolistenpreis von 40.000 Euro. Die erste Tätigkeitsstätte ist 20 Kilometer entfernt.
Privatnutzung:
40.000 Euro × 1 Prozent = 400 Euro
Arbeitsweg:
40.000 Euro × 0,03 Prozent × 20 Kilometer = 240 Euro
Der monatliche geldwerte Vorteil beträgt insgesamt 640 Euro. Dieser Betrag wird zum steuerpflichtigen Bruttogehalt addiert, jedoch nicht als Geld ausgezahlt.
Wie funktioniert die Fahrtenbuchmethode?
Bei der Fahrtenbuchmethode wird der private Nutzungsanteil anhand der tatsächlichen Fahrzeugkosten und der dokumentierten Fahrten berechnet.
Dafür müssen sämtliche dienstlichen und privaten Fahrten zeitnah und vollständig in einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch erfasst werden. Auch die Fahrzeugkosten müssen durch Belege nachgewiesen werden.
Die Methode kann sich besonders lohnen, wenn der Firmenwagen nur selten privat genutzt wird oder einen hohen Listenpreis hat.
Welche Vorteile gelten für Elektroautos?
Bei begünstigten reinen Elektrofahrzeugen wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt. Für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft und überlassen wurden, gilt dies bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro.
Dadurch entspricht die Besteuerung effektiv einer 0,25-Prozent-Regelung. Für bestimmte Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride kann die Halbierung des Listenpreises und damit eine effektive 0,5-Prozent-Regelung gelten. Plug-in-Hybride müssen bei Anschaffung zwischen 2025 und 2030 höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite erreichen.