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Feiertagszuschlag

Der Feiertagszuschlag wird zusätzlich zum regulären Arbeitslohn für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er steuer- und sozialversicherungsfrei sein.

Feiertagszuschlag 2026: Höhe, Steuerfreiheit und Berechnung

Ein Feiertagszuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeitsstunden, die an einem gesetzlichen Feiertag geleistet werden. Ob Arbeitnehmer einen solchen Zuschlag erhalten, richtet sich meist nach einem Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder betrieblichen Regelung.

Das Arbeitszeitgesetz schreibt keinen festen Geldzuschlag für Feiertagsarbeit vor. Es regelt insbesondere, wann Feiertagsarbeit zulässig ist und wann ein Ersatzruhetag gewährt werden muss.

Wie hoch ist der Feiertagszuschlag?

Die Höhe ist arbeitsrechtlich nicht allgemein festgelegt. Vertraglich können beispielsweise Zuschläge von 50, 100, 125 oder 150 Prozent des Grundlohns vereinbart werden.

Von der vereinbarten Höhe zu unterscheiden sind die steuerlichen Höchstgrenzen. Steuerfrei bleiben Zuschläge bis zu:

  • 125 Prozent für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen

  • 125 Prozent für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr

  • 150 Prozent für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr

  • 150 Prozent am 25. und 26. Dezember

  • 150 Prozent am 1. Mai

Für die Steuerfreiheit wird der Grundlohn mit höchstens 50 Euro je Arbeitsstunde berücksichtigt.

Beispiel zum Feiertagszuschlag

Ein Arbeitnehmer verdient 20 Euro brutto pro Stunde und arbeitet an einem gesetzlichen Feiertag acht Stunden. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschlag von 125 Prozent.

Der Feiertagszuschlag beträgt:

8 Stunden × 20 Euro × 125 Prozent = 200 Euro

Der normale Arbeitslohn von 160 Euro ist steuerpflichtig. Der zusätzlich gezahlte Feiertagszuschlag von 200 Euro kann bei Erfüllung aller Voraussetzungen steuerfrei bleiben.

Welche Voraussetzungen gelten?

Der Zuschlag muss:

  • zusätzlich zum regulären Grundlohn gezahlt werden

  • für tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit anfallen

  • den einzelnen Arbeitsstunden zugeordnet werden können

  • durch Arbeitszeitaufzeichnungen nachweisbar sein

Als Feiertagsarbeit gilt grundsätzlich die Arbeit zwischen 0 und 24 Uhr. Beginnt die Schicht bereits am Feiertag, können auch Arbeitsstunden zwischen 0 und 4 Uhr des folgenden Tages begünstigt sein. Treffen Sonntags- und Feiertagszuschlag zusammen, wird steuerlich nur der jeweils höhere Zuschlagssatz berücksichtigt.

Maßgeblich ist, ob der Tag am Ort der Arbeitsstätte als gesetzlicher Feiertag gilt.

Ist der Feiertagszuschlag sozialversicherungsfrei?

Steuerfreie Feiertagszuschläge sind grundsätzlich auch sozialversicherungsfrei. Für die Beitragsfreiheit wird jedoch nur ein Grundlohn von höchstens 25 Euro pro Stunde berücksichtigt.

Liegt der Stundenlohn darüber, kann ein Teil des steuerfreien Zuschlags dennoch beitragspflichtig sein.

Unterschied zum Feiertagsentgelt

Arbeitet ein Beschäftigter wegen eines gesetzlichen Feiertags nicht, erhält er grundsätzlich das Arbeitsentgelt, das ohne den Arbeitsausfall angefallen wäre. Dies wird als Feiertagsentgelt bezeichnet.

Ein Feiertagszuschlag wird dagegen für tatsächlich geleistete Arbeit am Feiertag zusätzlich gezahlt.