Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Dadurch können Arbeitnehmer 2026 Steuern und Sozialabgaben sparen.
Entgeltumwandlung 2026: Grenzen, Zuschuss und Netto
Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet ein Arbeitnehmer auf einen Teil seines zukünftigen Bruttogehalts. Dieser Betrag wird stattdessen vom Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.
Dadurch reduziert sich innerhalb bestimmter Grenzen das steuer- und sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt. Das Nettogehalt sinkt deshalb normalerweise deutlich weniger als der Betrag, der tatsächlich für die Altersvorsorge angelegt wird.
Wie hoch ist die Entgeltumwandlung 2026?
Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung für eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2026 jährlich 101.400 Euro.
Damit ergibt sich ein Anspruch auf Entgeltumwandlung von bis zu:
4.056 Euro jährlich beziehungsweise 338 Euro monatlich
Dieser Betrag kann grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden.
Steuerlich können bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds sogar Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze begünstigt sein:
8.112 Euro jährlich beziehungsweise 676 Euro monatlich
Der Bereich zwischen 338 Euro und 676 Euro monatlich ist damit grundsätzlich steuerfrei, aber nicht mehr sozialversicherungsfrei.
Beispiel zur Entgeltumwandlung
Ein Arbeitnehmer verdient monatlich:
4.000 Euro brutto
Davon wandelt er 200 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge um.
Für die Berechnung von Steuern und Sozialabgaben verbleiben grundsätzlich:
4.000 Euro − 200 Euro = 3.800 Euro
Der Arbeitnehmer verzichtet deshalb nicht auf volle 200 Euro Nettogehalt. Durch die eingesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ist die tatsächliche Netto-Belastung niedriger.
Wie groß die Ersparnis ausfällt, hängt unter anderem von Steuerklasse, Einkommen, Krankenkasse und persönlichen Merkmalen ab.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen.
Bei einer Entgeltumwandlung von 200 Euro ergibt sich:
200 Euro × 15 % = 30 Euro Arbeitgeberzuschuss
Damit werden monatlich insgesamt:
230 Euro
für die Altersvorsorge angelegt.
Tarifverträge können abweichende Regelungen vorsehen.
Welche Nachteile hat die Entgeltumwandlung?
Durch die Entgeltumwandlung sinkt das sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt. Dadurch können unter anderem etwas geringere Ansprüche entstehen auf:
gesetzliche Rente
Krankengeld
Arbeitslosengeld
Elterngeld
Die spätere Betriebsrente ist außerdem grundsätzlich steuerpflichtig. Bei gesetzlich Krankenversicherten können im Ruhestand zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
Deshalb sollte nicht nur die unmittelbare Steuerersparnis betrachtet werden.
Unterschied zur betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist der Oberbegriff für verschiedene Formen der Altersversorgung über den Arbeitgeber.
Die Entgeltumwandlung beschreibt dagegen die Finanzierung: Ein Teil des Gehalts wird nicht ausgezahlt, sondern für die betriebliche Altersvorsorge verwendet.
Eine betriebliche Altersvorsorge kann daneben auch vollständig vom Arbeitgeber finanziert werden.